Diskussion:Edler

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Reitterman in Abschnitt Richtigstellung
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Alles was hier zum Edlen steht stimmt definitiv nicht. Details kann man dem genealogischen Handbuch des Adels entnehmen. Die Bezeichnung Edler wurde als ehrender Beiname aber nie als Titel verlieren. Der Edle gehört zum untitulierten niederen Adel.

(Beitrag leider ohne Signatur!--Goldi64 21:37, 19. Nov. 2008 (CET))Beantworten
Untitulierte sind die mit dem "von" im Namen; die Bezeichnung Edler war ein Adelsprädikat (nach Großem Meyer), das als Namenszusatz erbeten werden konnte und sich außerdem in der Anrede "Hochwohlgeboren" bzw. "Edler" niederschlug. Das ist ungefähr das, was ich verstanden habe.--Goldi64 21:37, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Hm ja, das sind Effekte aus dem Ende der Epoche der Wittelsbacher, Hohenzollern und Habsburger. Ursprünglich ist "edefrei" ein sehr herausgehobenes Prädikat und kann auch "hochfrei" implizieren. Siehe dazu beispielsweise die Herren von Hagenau und andere wirklich alte Familien. --188.105.244.36 20:34, 19. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Unterschied zu Edelherr? --mdo 11:03, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Familie Gans Edle Herren zu Putlitz sind nicht unter den Edlen zu rechnen, aber den Edlen Herren, die gleich den Baronen oder Freiherren zu stellen sind. Uebrigens konnten in den "Guten Alten Zeiten" alle untitulierte Adelige, nicht nur die Edlen, mit "Hochwohlgeboren" angesprochen werden. (nicht signierter Beitrag von 151.143.49.235 (Diskussion) 19:13, 8. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Stellung

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Einmal wird im Artikel Edler unter Freiherr, einmal zwischen Graf und Freiherr eingeordnet. Was ist richtig? Edler von --Köhl1 (Diskussion) 18:22, 5. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Richtigstellung

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Das Ehrenwort - und das ist die richtige Bezeichnung für diesen "Titel" - Edler bedingt keine höhere Stellung gegenüber dem einfachen Adel ohne dem Ehrenwort "Edler". Und schon gar nicht wird man danach mit "Hochwohlgeboren" angesprochen, das ist einfach Unsinn. In der Rangfolge ist der einfache Adel (mit oder ohne Ehrenwort) auf der untersten Stufe. Danach kommen Ritter, Freiherr, Graf und Fürst bzw. Herzog (die Rangfolge zwischen diesen beiden ist etwas zu kompliziert für diesen Artikel). Das Ehrenwort "Edler" wurde mit oder ohne Prädikat ab etwa 1800 im österreichisches Kaiserreich mit dem einfachen Adel vergeben. Bis dahin war Edler tatsächlich ein Titel für den Ritterstand! Unterscheiden kann man dies höchstens am Datum der Adelsverleihung bzw. den Originalakten. In vielen Fällen auch an der Schreibweise soweit diese korrekt ist bzw. war. Ein "Müller Edler v. Müllern" gehört dem einfachen Adel an; ein "Edler Müller v. Müllern" vermutlich dem alten Ritterstand vor 1806! Detto ist auch die Nennung "Müller Ritter v. Müllern", die man immer wieder sieht, meistens genauso ein Unsinn wie "Müller Freiherr v. Müllern". Allerdings kann (in sehr seltenen Fällen) im Diplom genau diese Schreibweise festgelegt sein; allerdings ist mir ein solcher Fall noch nicht bekannt. Eine komplette Überarbeitung dieses Artikels ist allerdings dringend notwendig. Reitterman (Diskussion) 00:51, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Das hängt nun wieder sehr von der Zeitstellung der Quelle ab. Die Schreiberlinge im Wittelsbachismus und Spät-Habsburgismus verwenden etliche Begriffe in abgewandelten Formen... Insbesondere nach dem vermeintlichen Ende des Heiligen Reiches entsteht bei den Betreffenden eine gewisse Hybris und so treiben die falschen Zuschreibungen und Verdrehungen von Titeln erstaunliche Blüten. In jedem Fall: Eine Überarbeitung des Artikels ist tatsächlich dringend notwendig. --188.105.244.36 20:30, 19. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich denke, ich habe die "Zeitstellung" der Quelle - was immer das heißen mag - einigermaßen klar erklärt. Es dürfte für die meisten Personen allerdings schwer sein, die entsprechenden Texte wirklich lesen zu können, da es meist einfach an Vorkenntnissen mangelt. "Edler Herr" hat mit dem österreichischen Ehrenwort "Edler" (so die amtliche Bezeichnung lt. Mayrhofer-Pace; Handbuch des Allgemeinen Verwaltungsrechts, V. Bd., S. 126 ff.; 5. Aufl., Wien, 1901) gar nix zu tun und gehört nur hierher, um zu erklären, dass es nicht hierher gehört. Das ist eine andere Zeit (ausgehendes Mittelalter bis frühe Neuzeit) und betrifft auch eine ganz andere Adelsklasse. In der Regel handelt es sich dabei um Angehörige des Herrenstandes, wobei nicht einmal alle heutigen Fürsten (z. B. Trauttmansdorff) Edle Herren waren und andere (z. B. Metnitz) tatsächlich ein mittelalterliches Herrengeschlecht sind, aber nicht über den Titel eines Ritters kamen - und den auch nur, weil sie als Besitzer von landtäflichen Gütern nicht dem einfachen untitulierten Adel angehören KONNTEN. (Anm. Das Kastrieren von fürstbischöflichen Sekretären dürfte wie einiges andere in ihrem Betragen der "Beförderung" zu höheren Adelsweihen im Weg gestanden sein.)
Das Ehrenwort "Edler" macht übrigens auch keinen Titel, sondern es bleibt beim untituliertem Adel - halt mit Ehrenwort. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn man zu einem Idioten "Herr Idiot" sagt, bleibt der Angesprochene trotzdem ein Idiot. Das Ehrenwort "Edler" dürfte wohl der beginnenden inflationären Nobilitierungspraxis geschuldet sein. Und bis heute lassen sich verdiente Personen aller Schichten gerne auch mit Titeln abspeisen. Wem´s gefällt!
Jedenfalls ist das Thema sehr komplex und für mich ebenfalls nur für das Heilige römische Reich dt. Nation und dem Kaiserreich Österreich zu beantworten. Für Bayern sieht die Angelegenheit vielleicht wieder etwas anders aus. --Reitterman (Diskussion) 23:06, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten