Diskussion:Eduard Florin

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von EiserfeldWolf in Abschnitt Sterberegister der Standesämter als Beleg
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Sterberegister der Standesämter als Beleg

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Soweit @EiserfeldWolf den seitherigen Beleg im öffentlich zugänglichen Bundesarchiv auf das Sterberegister des Standesamtes geändert hat, frage ich mich, ob dieser neue Beleg den Anforderungen der WP entspricht, insbesondere, ob der Beleg öffentlich und Jedemann zugänglich ist. M.W. muss für eine Einsichtnahme in das Sterberegister ein besonderes persönliches Interesse nachgewiesen werden, ist das Sterberegister also gerade nicht Jedermann öffentlich zugänglich.

Ich bitte höflich um Aufklärung.

Frdl. Grüße vom Bodensee --Monte Pelmo (Diskussion) 11:43, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Er ist schon mehr als zehn Jahre Tod, daher könnte man seine Urkunde auch veröffentlichen.--Sanandros (Diskussion) 07:06, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das war nicht die Frage. Die Frage ist, weshalb der Beleg von einem öffentlich zugänglichen Archiv auf ein nicht öffentliches Archiv verändert wurde und dies den Anforderungen der WP an Belege nicht mehr entspricht? --Monte Pelmo (Diskussion) 11:23, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Einzelnachweis bezieht sich lediglich auf das Sterbedatum Florins, das, soweit ich es sehe, nicht aus den Unterlagen des Bundesarchivs hervorgeht. Das Sterberegister wird aber zukünftig öffentlich zugängig sein und mit der genauen Angabe wird eine Nutzung zukünftig erleichtert werden. --EiserfeldWolf (Diskussion) 14:10, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten