Diskussion:Ehrenvorsitzender

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von MrBurns
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Ich bin Ehrenvorsitzender eines Sportvereins.Welche Rechte und Pflichten stehen mir zu? kann ich ungeladen zu Vorstandssitzungen erscheinen,habe ich dort Stimmrecht ? Für eine kompetente Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen --Heinz Ackermann89.50.232.108 16:49, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das hängt von der konkreten Vereinssatzung ab. Üblicherweise haben Ehrenvorsitzende zwar das Recht, an Vorstandssitzungen teilzunehmen aber kein Stimmrecht.-- @xqt 18:40, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Kann eine Mitgliederversammlung eines Vereins den mit knapper Mehrheit abgewählten Vorsitzenden wegen seiner Verdienste um den Verein - außerhalb der Tagesordnung und ohne entgegenstehende Regelung in der Satzung - mit 95 % Mehrheit spontan zum Ehrenvorsitzenden wählen? (nicht signierter Beitrag von 84.133.204.189 (Diskussion) )

Ja, wenn sie beschlussfähig ist. Benatrevqre …?! 04:22, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Es ist immer wieder erhebend, die Einlassungen des weltberühmten Rechtsexperten Benatrevqre lesen zu dürfen. Nicht nur ist er in Völker-, Verfassungs- und Staatsrecht Experte, sondern kennt ebenso das BGB. Sicher kann er uns zu seiner höchst informativen Einlassung auch eine reputable, zitierfähige Sekundärquelle nennen. Kleiner Hinweis, ganz umsonst, von meiner Wenigkeit: Man lese einfach einmal BGB 32I und die eigene Vereinssatzung. Das sind zwar nicht die Meinungen führender Rechtsexperten und auch keine reputablen, zitierfähigen Sekundärquellen, aber das geltende Recht. PSW --178.197.229.215 10:03, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Es hängt von der Satzung des Vereins aber, i.d.R. können jedoch Anträge über beliebige Themen abgestimmt werden solange diese ordnungsgemäß eingebracht und (falls das laut Satzung nötig ist) auch bewilligt wurden. Dafür muss es nicht unbedingt einen eigenen Tagesordnungspunkt geben. --MrBurns (Diskussion) 20:57, 6. Jul. 2022 (CEST)Beantworten