Diskussion:Eigenheimrente

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 2A02:8070:48B:4501:A82D:C794:15:95B5 in Abschnitt Was ist die Auszahlungsphase?
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Eigenheimrente“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Vor- und Nachteile von Wohn-Riester?

[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen in dem Beitrag die Fakten der Vor- und Nachteile von Wohn-Riester gegenüber der Riester-Rente!

Bereits vor dem Renteneintritt bzw. 60-67 Lebensjahr kann ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau oder Kauf von Wohneigentum entnommen werden.

Kompliziert geschrieben

[Quelltext bearbeiten]

Damit sich die Leser zu Ihren Beratern begeben und die Berater dort ihre Lieblingsprodukte verkauen können. (nicht signierter Beitrag von 77.87.228.65 (Diskussion) 15:37, 6. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Letzte Änderung von Unbekannt

[Quelltext bearbeiten]

auch diese Änderungen sind von mir. Leider unangemeldet. Seit 01.01.14 traten die Änderungen in Wohnriester im Rahmen dss Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes (verabschiedet 07/13) in Kraft.

Beste Grüße (nicht signierter Beitrag von Kaeptnplanet (Diskussion | Beiträge) 17:00, 18. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Infobox "Eigenheimrentengesetz" gelöscht

[Quelltext bearbeiten]

Die Infobox Eigenheimrentengesetz halte ich für wenig hilfreich, weil es sich nicht um die gesetzliche Grundlage des Wohnriestern handelt, sondern um ein reines Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz. Wenn man die Infobox in einem Artikel zum Wohnriestern stehen lässt, erweckt dass hingegen den Eindruck als handelte es sich um eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzt und Zusammenhänge verstehen möchte, schaut ins Einkommensteuergesetz und erkennt zum Beispiel, dass man auch in gewöhnlichen Riesterverträgen angespartes Vermögen in selbstgenutztes Wohneigentum stecken kann ohne dass man dafür einen Wohnriesterdarlehen oder -bausparvertrag abschließen müsste:§ 92a Abs. 1 EStG stellt nicht auf eine bestimmte Vertragsart ab. Diese Möglichkeit bestand grundsätzlich bereits vor der Reform durch das Eigenheimrentengesetz.--mundanus Disk. 20:39, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Was ist die Auszahlungsphase?

[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Nachgelagerte Besteuerung" steht: "Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ..." Wann beginnt die Auszahlungsphase? Ich vermute, dass damit der Beginn der Altersrente gemeint ist. Ist damit auch andere Renten (Erwerbsminderung etc.) oder vielleicht sogar die Tilgungsphase (= Auszahlung des zuteilungsreifen Bausparkontos zzgl. ggf. Darlehen) gemeint? --2A02:8070:48B:4501:A82D:C794:15:95B5 23:11, 24. Nov. 2014 (CET)Beantworten