Diskussion:Einbruch

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von AndyK70 in Abschnitt Falsche Wortwahl im Einleitungssatz
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Überwiegend Kinder und Jugendliche?

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"Einbrüche werde in Deutschland überwiegend von Kindern und Jugendlichen durchgeführt." Diese Angabe halte ich für übertrieben und falsch. Wer weiß in dieser Hinsicht über die Statistiken genauer Bescheid? --Wolfgang1018 23:21, 23. Nov 2005 (CET)

Vermutlich sollte es nicht "überwiegend" heißen, sondern "überdurchschnittlich häufig". Senioren begehen dagegen unterdurchschnittlich häufig Einbruchdiebstähle.--87.155.47.65 17:52, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Creepers

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Schon allein die Wortwahl „Wahrscheinlich versuchen die Leute, sich durch das Eindringen einen besonderen "Kick" zu verschaffen oder die Vergangenheit wieder neu aufleben zu lassen. Solche Einbrecher haben vermutlich keine Absicht, sich zu bereichern; die Tat hat nur persönliche und private Motive.“ verrät: Bei diesem Kapitel handelt es sich um muntere Theoriefindung. Und das Lemma Creepers behandelt ausschließlich Schuhbekleidung. Wir haben zwei Möglichkeiten: Entweder den ganzen Absatz ersatzlos löschen - oder belegen / überarbeiten. --Dullnraamer 17:45, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Auch weder [1] noch [2] irgendein Hinweis darauf, dass dieser Begriff überhaupt in diesem Zusammenhang verwendet wird. --Dullnraamer 13:57, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Erledigt - gelöscht bzw. umgestellt. --Dullnraamer 16:37, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Quellen bzw. QS

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Nicht selten kreuzen nämlich die aufnehmenden Polizeibeamten mangels Wissen oder auch der Einfachheit halber die Rubrik ‚Verdacht auf Nachsperren oder Nachschließen‘ an und ersparen sich damit weitergehende Untersuchungen.“ Dieser Satz wird sich wohl kaum jemals seriös belegen lassen und spiegelt eher persönliche Einzelerfahrungen wider - mithin auch keine Zierde für die WP. Mein Vorschlag: löschen. Mittlerweile spiele ich mit dem Gedanken, den ganzen Artikel der Qualitätssicherung vorzutragen ...  ;-) --Dullnraamer 15:11, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Statistiken

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Es fehlen Statistiken zum Thema Einbrüche. Hat da zufällig jemand Links? --Jazzman KuKa 23:23, 24. Jan. 2008 (CET)Beantworten

hyperaktivität

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die aussage das opfer durch die einbrüche hyperaktivität erleiden können ist vollkommener schwachsinn. hyperaktivität ist genetisch verusacht und wird weitervererbt, daher entferne ich diesen blödsinn nun. genausogut könnte man multiple sklerose oder alzheimer anfügen.--92.226.199.246 04:13, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

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Ich möchte folgenden Weblink empfehlen als Service-Information zum Einbruchschutz: http://www.tuerenseite.de/einbruchschutztueren/. Die Seite ist von mir und wird ständig weiter entwickelt. --Wikiharry 10:19, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Mehr Einbrüche als früher?

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Hat zufällig jemand eine Statistik, mit der die viel gehörte Aussage "Heute gibt es viel mehr Einbrüche als früher" be- oder widerlegt werden kann? Ich denke, durch diesen Zusatz würde der Artikel einiges gewinnen...


-- Olenz 15:18, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Das ist wie immer absoluter blödsinn.. wie überall in sachen kriminalität sind die fälle extrem stark rückläufig.. und das obwohl man heute zb jedes blaue fleckchen eines polizeibeamtens als - angriff auf einen beamten mit körperverletzung verbucht wo früher die ganze dienststelle laut gelacht hätte..

kuckst du hier - 1993 gab es mehr als doppelt soviele einbrüche wie heute.. https://www.youtube.com/watch?v=L1U9TV9vPKU Aktenzeichen xy ungelöst 8.10.1993

und davor waren es NOCH mehr ;) das kommt davon wenn man wie hier leider üblich jeden mist von regierungsseiten und möchtegern zeitungen - unkritisch und unrecherchiert 1 zu 1 übernimmt - wie hier ja leider üblich... traue keiner statistik die du nicht selbst gefälscht bzw so aufbereitet hast wie sie dir am besten in den kram passt ;) (nicht signierter Beitrag von 87.245.78.135 (Diskussion) 09:28, 2. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Einbruch als Falz?

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Der Ein-Bruch-Falz bezeichnet ein ein Mal in der Mitte gefaltetes Papier - z.B. Versand von DIN-A4-Papier im DIN-C5-Umschlag. Belege? --100humbert 12:54, 13. Jan. 2010 (CET)Beantworten

tätergruppe "professionelle aus osteuropa"?!?!?!

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die wortwahl impliziert hier, dass nur täter_innen aus ost- und südosteuropa professionell seien, örtliche täter_innen werden nicht explizit so bezeichnet. dies erweckt den eindruck, dass die regionale zugehörigkeit von menschen etwas mit ihrer kriminalität zu tun habe. dass dies ein rassistisches vorurteil ist, sollte allen autor_innen bewusst sein - oder gibt es belege für diese schwammige andeutung? vorschlag: wegstreichen der nationalen/regionalen andeutung oder betonen, dass unter anderem auch weiße deutsche täter_innen professionell arbeiten. --87.142.86.97 14:36, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Die Täter kommen auch aus Frankreich und Belgien. http://www.focus.de/magazin/archiv/albtraum-einbruch-wir-sind-diebe-und-gehen-klauen_aid_776151.html --TotalUseless (Diskussion) 03:55, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten


Nicht nur diese ansicht ist schlichtweg falsch. Es gibt garantiert auch professionelle Täter aus DE/Ö/CH aber auch die 3. Tätergruppe (Täter die Ihre Drogensucht finazieren wollen) ist etwas komisch formuliert. Ich wäre dafür die Gruppen wie folgt zu unterteilen: 1. Professionelle Banden (OHNE geographischen Hintergrund ohne Quelle, mit Quelle von mir aus kann man anmerken, dass aus diesen Ländern häufiger kommen) 2. Semi Professionelle - nicht organisiert, dafür Serientäter 3. Gelegnheitseinbrecher - merkt das niemand zu hause ist und ein Fenster offen gelassen wurde.

--SeineGurkheit (Diskussion) 11:13, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Es stimmt aber das verstärkt professionelle osteuropäische Banden bei Einbrüchen und anderen Straftasten aktiv sind. http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-moers-kamp-lintfort-neukirchen-vluyn-rheurdt-und-issum/kriminelle-banden-aus-osteuropa-von-duisburg-aus-auf-raubzug-in-der-region-id6673247.html --TotalUseless (N) [utzlos] 20:14, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die regionale Zugehörigkeit und das damit einhergehenden soziale Problematik kann etwas mit der Kriminalität zu tun haben. http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-fordern-umsiedlung-von-roma-familien-id7087411.html
„Henkel zufolge sollen Polizei und Staatsanwaltschaft künftig auch besser bei der Bekämpfung von Einbrecherbanden zusammenarbeiten. Laut Behörde kümmerten sich fortan Staatsanwälte für die Organisierte Kriminalität (OK) um die Bearbeitung der Fälle mit reisenden Banden. Viele der Täter kommen vor allem aus dem Osten – etwa Rumänien, Bulgarien, Polen oder dem Balkan.“ http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12383142/62249/Immer-mehr-Wohnungseinbrueche-in-Berlin-Auch-in-Brandenburg.html --TotalUseless (N) [utzlos] 20:27, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

wie gesagt, mit Quelle und vermerk, dass es vermehrt aber nicht aussschlieslich um Banden aus Osteuropa handelt bin ich zufrieden. So wie es momentan da steht könnte man meinen, das nur bürger aus osteuropäischen Ländern in der Lage sind professionelle und organisierte einbrecher zu werden.--SeineGurkheit (Diskussion) 08:06, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Reportage

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Albtraum Wohnungseinbruch --Benutzer:Tous4821 Reply 21:53, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Lemma? Artikel behandelt mehrheitlich den Einbruchsdiebstahl

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Derzeit beschäftigt sich der Artikel nach der strafrechtlichen Abgrenzung von Einbruch zum Einbruchdiebstahl von der Testlänge mehrheitlich mit eben letzterem, nämlich dem Einbruch zum Zwecke Gegenstände zu entwenden. --5.146.115.217 01:03, 9. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Korrekt, ist 8 Jahre lang niemandem aufgefallen... Pro Verschiebung nach Einbruchdiebstahl. --Matt1971 (Diskussion) 03:20, 9. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Juristen verwenden den Begriff "Einbruchdiebstahl", wenn der Einbruch zum Zwecke der Wegnahme und Aneignung von Sachen erfolgt. Laien verwenden dagegen meist ganz allgemein den weniger präzisen Begriff "Einbruch", der eigentlich nicht unbedingt auch einen Diebstahl voraussetzt, sondern der zum Beispiel eigentlich auch etwa zum Zwecke einer bloßen Schikane, oder absichtlichen Verunsicherung oder Bedrohung oder stalkingmäßigen Verfolgung oder Einschüchterung, oder mit dem Ziel eines Überwachens- oder Ausspionierens (Stasi, Watergate, Industriespionage), etwa durch Schutzgelderpresser oder Detektive oder eifersüchtige Ehegatten oder vermeintliche "Freunde" bzw. Feinde, erfolgen kann. In den allermeisten Fällen geht es den Einbrechern jedoch darum, Geld oder Sachen zu stehlen. --87.155.47.65 17:42, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Unsinniger Absatz entfernt

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Ich habe den folgenden Absatz entfernt: „So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurückzuholen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird; Ähnliches gilt für den Einschleichdiebstahl, bei dem sich der Täter in ein Gebäude begibt und dort stiehlt ohne etwas aufzubrechen etc.“ Unmittelbar vor dieser Aussage wird richtigerweise festgestellt, dass es im deutschen Recht keinen separaten Straftatbestand „Einbruch“ gibt. 1. ist es schon daher vollkommen unsinnig, zu behaupten, dass die Handlungen X oder Y „im deutschen Recht nicht zum Einbruch zählen“. 2. sind die beschriebenen Handlungen sehr wohl als Hausfriedensbruch strafbar, ganz gleich welche „Motive“ dafür vorliegen. „Mutprobe“ oder „Freude am Klettern“ sind keine Rechtfertigungen. Vollkommen absurd ist die Formulierung „um dahinter befindliche Gegenstände zurückzuholen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden“ - selbst wenn ich bestohlen wurde, darf ich nicht in fremde Wohnungen eindringen, in denen sich mein Eigentum (vermeintlich) befindet. Dies muss ich schon der Polizei oder dem Gerichtsvollzieher überlassen. 3. „Einschleichdiebstahl“ scheint ein v.a. in der Schweiz und in Österreich verbreiteter Begriff zu sein. Das deutsche Recht jedenfalls stellt die beschriebene Handlung eindeutig mit Einbruch gleich (§ 244 (1) Nr. 3 StGB: „Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer […] einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht […] oder sich in der Wohnung verborgen hält.“ In diesem Punkt ist die bisherige Aussage nicht nur irreführend, sondern schlicht falsch. Strafrechtlich spielt es überhaupt keine Rolle, ob ich irgendwo „einbreche“ oder mich „einschleiche“. --Prügelprinz (Diskussion) 11:09, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten


Spezialbereich Wohnungseinbruch

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Bereiche die sich speziell mit Wohnungseinbruch befassen entfernt, da ich hierzu einen eigenen Artikel erstellt habe. --Usien Max 09:44, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

„Professionell“, „örtlich“ oder „drogensüchtig“?

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„Nach polizeilichen Erkenntnissen gibt es drei Tätergruppen: professionelle Täter aus Belgien, Frankreich, Osteuropa und Südosteuropa, örtliche Täter sowie Täter, die ihre Sucht durch Drogenkriminalität finanzieren.“ Es ist unsinnig, zwischen „Professionellen“, „Amateuren“ und „Drogensüchtigen“ zu unterscheiden. Wie zu erwarten geht die Behauptung, es gebe drei anhand dieser Kriterien klar abgrenzbare „Tätergruppen“ auch nicht aus den angegebenen Quellen hervor. Der Zeitungsartikel erwähnt lediglich, dass „Viele der Täter […] vor allem aus dem Osten – etwa Rumänien, Bulgarien, Polen oder dem Balkan [kommen]“ [3]; die Seite der GdP spricht davon, dass „rund die Hälfte der überführten Einbrecher deutscher Herkunft“ seien. „Ein wichtiges Motiv sei die Beschaffungskriminalität von Drogensüchtigen. Aber es gebe auch organisierte Clans im Ausland, die von Wohnungseinbrüchen in Berlin leben […] Vor allem Bandenchefs aus Rumänien, Litauen und Bulgarien schickten ihre Leute zum […] Einbruch nach Deutschland.“ [4] Hier werden zwar grundsätzlich drei verschiedene Gruppen genannt, aber eine Abgrenzung zwischen „örtlichen Tätern“ und „Drogensüchtigen“ wird nicht vorgenommen, eher ist das Gegenteil der Fall. „Professionalität“ ist auch kein Kriterium, sondern „Organisiertheit“. Weiterhin werden Belgien und Frankreich nicht genannt. Schließlich beziehen sich beide zitierten Quellen ausschließlich auf Berlin. Eine Übertragung auf das restliche Bundesgebiet mag plausibel sein, ist aber anhand der zitierten Quellen nicht zulässig. Der FAZ-Artikel, der lediglich für eine ganz andere Aussage als Quelle genannt wird, enthält zwar eine Äußerung, die der getroffenen Aussage entspricht: „Gerd Schnell teilt die Täter in drei Gruppen ein: professionelle Täter, die meist aus Ländern (Süd-)Osteuropas stammen; örtliche Täter, die Gelegenheiten nutzten; und Drogenabhängige, die sich Geld für ihre Sucht beschaffen wollen.“ Allerdings kann Gerd Schnell als „Leiter des Kommissariats Wohnungseinbrüche im Kölner Polizeipräsidium“ sich ebenfalls nur für seinen Zuständigkeitsbereich äußern. Weiterhin scheint diese Einteilung eine persönliche Ad-hoc-Äußerung in einem Interview zu sein, die sich nicht in der bisherigen Form pauschalisieren lässt.

Auch wenn polizeiliche Auskünfte zu Herkunft und Motiven der Täter (wobei die Polizei sich immer nur zu Tatverdächtigen äußern kann) durchaus interessant sein können und nicht aus PC-Gründen ungenannt werden sollten – so geht's nun wirklich nicht. Da ich keine Zeit und Lust habe, das zu recherchieren und belastbar zu formulieren, nehme ich es vorläufig komplett raus. Wer mag, kann ja jederzeit eine haltbare Formulierung zum Thema Tätergruppen einfügen. Als seriöse Quelle kommt hierfür anstatt von Interviewaussagen einzelner lokaler Polizeibeamter z.B. die Polizeiliche Kriminalstatistik in Frage.[5] [6] (Danach waren 2014 übrigens der Tatverdächtigen 64,5% Deutsche und 14,3% „Konsumenten harter Drogen“ ). (--Prügelprinz (Diskussion) 11:54, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Moderner "Einbruch"

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Entsprechend der heutigen Meinung "Jeder darf dort leben, wo er will" frage ich mich: Darf ich (als Besitzer/Mieter/Eigentümer) überhaupt eine fremde Person des Hauses (resp. der Wohnung) verweisen? Oder gar: Wenn diese fremde Person(en) mich(!) beschuldigt(gen), den von ihr requeriten Raum/zu besitzten illegal zu besetzen/verwalten/anzueignen: Bekomme ich ggf in meiner eigenen/von mir gemieteten Wohnung einen Platzverweis, da die Polizei ja keinen Rechtsverhalt prüfen muss/will/kann? Ist es dann überhaupt noch statthaft, seine Wohnung abzuschließen und einen sog. (angeblichen) Einbruch gegenüber der Polizei/Justiz zu behaupten? Und wer haftet, wenn am nächsten Tag die Wohnung durch illegulär Reguläre geplündert wurde? Ich frage ua weil a) das Grundbuchamt, das Amtgericht wie auch die Bank von Freitag 12:00 bis Montags 10:00 geschlossen sind. b) es sich andererseits um erlaubte Kinder/Verwandte/Betreuer/Untermieter der (vereisten?) Mieter/Eigentümer/... handeln könnte. Und: Muss der reguläre Eigentümer dem regulären Mieter die entstandenen Kosten erstattten? Ich frage, weil mein Mieter mir die Miete für die Dauer der Evakuierung wg einer WK2-Bombenevakuierung (angebl. 2x2 Tage in einem Monat) kürzte.88.78.37.111 01:33, 18. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Falsche Wortwahl im Einleitungssatz

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„Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme;“

Es ist nicht das unerlaubte Eindringen, sondern das gewaltsame Öffnen von Umschließungen, was es als Einbruch definiert und z.B. von einem Hausfriedensbruch oder einfachen Diebstahl unterscheidet. Siehe auch entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. März (Az. 274 C 7752/19). --AndyK (Diskussion) 18:51, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten