Diskussion:Eingetragener Kaufmann

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 134.94.52.22 in Abschnitt Schreibweise nach Duden
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Was soll denn z.Bsp. an den Notarkosten von 50,-- Euro falsch sein? Dem ist so! --Anton-Josef 11:29, 9. Jun 2005 (CEST)

völlig in ordnung

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der artikel ist doch völlig in ordnung? warum in aller welt sollte der gelöscht werden???

---Poupou l'quourouce 11:30, 10. Jun 2005 (CEST)


Wäre es nicht sinnvoll einen redirect von "eK" anzulegen? Hab mich halb dusselig gesucht... :-/ --Silversurfer4u 10:19, 25. Jul 2005 (CEST)

gib mal eK ein. --Anton-Josef 10:52, 25. Jul 2005 (CEST)
eben, das ist es ja... ich verbinde (meinerseits) allerdings eK nicht mit dem Eisernen Kreuz...
Ist glaube auch keine gängige Abkürzung dafür... --Silversurfer4u 23:44, 25. Jul 2005 (CEST)
Ist es nicht wirklich. Ich denke schon, wer den Begriff sucht, wird nicht unbedingt eK eingeben sondern den Begriff ausschreiben. Wer es nicht tut findet unter ek oder Kaufmann sicher interessante Informationen --Anton-Josef 09:07, 26. Jul 2005 (CEST)


Folgende Ergänzungen fände ich wichtig:

  • gesetzliche Grundlage im HGB, oder BGB?
  • seit wann ist eK möglich?

wer weiß was darüber? Stephan75 08:44, 2. Aug 2005 (CEST)

Firma §§ 18,19 HGB

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Abschnitt: Alle diese Bezeichnungen wurden und werden von der IHK als Firma abgelehnt!:

Wieso werden hier Firmen mit Bezeichnung GmbH aufgeführt?

Stimmt. Zudem darf der eK nicht als "Gesellschaftsform in Deutschland" gelistet sein. --103II 09:49, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nachteil Arbeitsbelastung

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Die Arbeitsbelastung eines Geschäftsführers hat mit der Rechtsform des Unternehmens herzlich wenig zu tun. Auch ein e.K. kann seine Geschäfte ganz oder teilweise von einem Geschäftsführer besorgen lassen und so seine Arbeitsbelastung bestimmen und es soll auch schon überlastete Geschäftsführer von Personen- oder Kapitalgesellschaften gegeben haben.

"Der eingetragene Kaufmann ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland."

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Ich bin kein Fachmann, aber sollte es hier nicht richtiger "Istkaufmann" heißen? -- micwil 10:41, 11. Jan. 2010 (CET)#

Haftungs-Nachteil und Ansatz des Artikels

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Hier ist nicht der Ratschlag für Unternehmensgründer, aber der Artikel schaut in Teilen immer noch so aus. Immer wenn ich vom angeblichen Nachteil der vollen Haftung höre: Gründe mal als Kleinunternehmer ne GmbH, gehe zur Bank und eröffne auf deren Namen ein Konto. Als erstes werden die dir eine Bürgschaftserklärung vorlegen, in der du zur vollen persönlichen Haftung verpflichtet wirst. Das kannst du natürlich ablehnen. Dann kannst das konto aber auch vergessen. --Feliks 14:11, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Insolvenzverschleppung straffrei?

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Ich wundere mich gerade über eine Pressemeldung: Anton Schlecker selbst kann als Einzelperson in der Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden.[1] – Kennt jemand juristische Belege dafür? --Trofobi (Diskussion) 12:41, 19. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Was ist "konstitutiv"?

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Es wäre sicher sinnvoll den Begriff "konstitutiv", der gleich zu Anfang in dem Satz "Sie ist hier also konstitutiv für die Kaufmannseigenschaft." verwendet wird, zu erklären oder wenigstens auf eine andere Wikipedia-Seite zu verweisen, wo er erläutert wird. Den Link dazu gibt es ja: http://de.wikipedia.org/wiki/Konstitutiv.

--Wiki.kb (Diskussion) 13:33, 11. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Abschnitt Nachteile ist zu Überarbeiten

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Im Abschnitt Nachteile überschneiden sich Aussagen, es wurde der Stand zwar an die aktuellen rechtlichen Bestimmungen angepasst aber den veralteten Rechtsstand hat man belassen.

Weiterhin wird ausgeführt, dass der eingetragene Kaufmann bei der Kapitalbeschaffung auf sein eigenes Vermögen angewiesen ist an dieser Stelle will ich auf die Kapitalzufuhr anhand stiller Teilhaberschaft hinweisen. --DasBonbon (Diskussion) 05:33, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Nur natürliche Personen?

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Habe ich das richtig gelesen, daß nur natürliche Personen "e.K." sein können?
Wieso kann sich die Brauerei Bischofshof e.K. so nennen?
212.77.163.109 18:18, 11. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Der Eingetragene Kaufmann führt eine Firma, in diesem Falle eben Brauerei Bischofshof e.K.. --$traight-$hoota {#} 18:57, 11. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das verwundert mich auch. Mit Google fand ich https://www.zahlengesichter.de/administration/bischofshof/. Dort steht:

   Ein Eckpfeiler des Erfolgs der Brauerei ist auch ihre Rechtsform "Eingetragener Kaufmann", kurz e.K..  
   "Wir sind ein Betrieb gewerblicher Art der bischöflichen Knabenseminarstiftung der Diözese Regensburg.   
   Das macht uns sicher zu etwas ganz besonderem in der Brauereilandschaft"

Bernhard Schmalhofer (Diskussion) 19:47, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Die Antwort steht doch bereits seit 11. Juni 2015 oben? Ein e.K. ist nicht gezwungen den Namen der natürlichen Person zu tragen, sondern eine den Firmengrundsätzen entsprechende Firma tragen (hier insbes. §§ 17 bis 19 HGB). --GUMPi (Diskussion) 22:09, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Meine Komplett-Überarbeitung

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Angebliche Anzahl der e.K. entfernt

Im Artikel war zu lesen: „Im Jahre 2009 war der e.K. mit 2,2 Millionen Einträgen die häufigste eingetragene Rechtsform in Deutschland, gefolgt von der GmbH mit 473.782.“ EN war: „Berliner Morgenpost: Zwei Buchstaben, die Schlecker ruinierten, vom 1. Februar 2012, abgerufen am 11. Juni 2015“.

Auch wenn ich nun nicht die Statistik von 2009 sondern jene von 2014 bemühe (vgl. ggf. [2]), so ändert dies am grundlegenden Fehler in der zitierten Quelle nichts: Die betreffende Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) weist in der Rubrik „Natürliche Personen; Einzelunternehmen“ keine Angabe zur Rechtsform e.K. aus. Vielmehr werden, wie die Überschrift bereits erkennen lässt und sich in den Unterpositionen bestätigt, Einzelunternehmen im weiten Sinne sowie weitere natürliche Personen wie Freiberufler, die umsatzsteuerpflichtig wurden, angeführt. Destatis nimmt auch im Unternehmensregister lediglich eine Angabe der Unternehmen nach zusammengefassten Rechtsformen vor, die offenkundig die Einzelunternehmer im weiten Sinne enthält, nicht jedoch Einzelkaufleute separat ausweist. Vgl. ggf. auch die betreffenden Erklärung im Destatis-Glossar: Einzelunternehmen (= weiter Sinn).

Da offensichtlich keine Statistik zur Anzahl der e.K. verfügbar ist, habe ich o.g. Passage ersatzlos gestrichen. Wem doch eine valide entsprechende Statistik bekannt sein sollte, möge diese bitte umseitig einbringen – mein Dank wäre sicher. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 19:56, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Weblink entfernt

Den Weblink auf business-on.de - Das regionale Wirtschaftsportal habe ich mir erlaubt entsprechend WP:WEB zu entfernen. Hier hege ich SEO-Verdacht, kann keinen renommierten Verfasser oder Herausgeber erkennen, schon gar kein bekanntes Werk an sich, im Übrigen auch keinen erheblichen enzyklopädischen Mehrwert ggü. dem Artikel. Ich erachte den Weblink nicht einmal als gemäß WP:Belege für brauchbar, weshalb ich ihn nicht (entsprechend dem vorgefundenen Deeplinking auf "Rechtliche Vorschriften für den e.K. - Vor- und Nachteile") zu einem Einzelnachweis umformatiert sondern kurzerhand gänzlich entfernt habe. Einzelnachweise sollten doch wohl wenn vornehmlich auf Sekundärliteratur verweisen (bspw. Handelsrecht von Bülow/Artz oder Oetker), wovon ich selbst aufgrund der Einbindung der Rechtsquellen abgesehen habe (obgleich beide vorgenannten Werke von mir bei der ÜA Verwendung fanden).

Falls ein Weblink als wünschenswert erachtet wird, so schlage ich bspw. jenen des Fachmagazins StartingUp (ZDB) vor: Eingetragener Kaufmann – e.K. --GUMPi (Diskussion) 21:39, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Weitere ÜA

Kurz zu weiteren Aspekten meiner Überarbeitung: Zur Rechtschreibung e.K. (vormals: „Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann“) vgl. u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB sowie die einschlägige Fachliteratur. Das HGB spricht mehrfach von Einzelkaufmann etc., was zuvor gänzlich im Artikel fehlte. Möglichkeit zur Errichtung einer Zweigniederlassung nachgetragen, einige Paragraphen per Vorlage eingebunden... und schließlich die Struktur des Artikels geändert. Gibt es Kritik daran? Abschließend fürs Protokoll: Der Artikel ist m.E. weiterhin deutlich verbesserungswürdig, so nicht zuletzt auch mit Einzelunternehmen (Deutschland) abzugleichen (Redundanz?)... --GUMPi (Diskussion) 21:39, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Schreibweise nach Duden

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Da es sich um zwei Wörter handelt, die abgekürzt werden, muss ein Leerzeichen dazwischen. e.K. ist falsch, e. K. ist richtig. Auch wenn sich e.K. eingebürgert hat. Aber Michel's Schreibweise ist nicht immer richtig, siehe [[Deppenapostroph]]. --134.94.52.22 09:24, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten