Diskussion:Einlagensicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Helium4 in Abschnitt Betrug an der Einlagensucherung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Einlagensicherung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Sicherungsbeträg in D

[Quelltext bearbeiten]

Hier ist lediglich die gesetzliche Sicherungssummer aufgeführt die vom gesetztgeber Garantiert wird. Es gibt aber erhebliche Unterschieder je nachdem, bei welchem Bankenverband seine Bank in Deutschland angeschlossen ist. Beispielsweise sind alle Kundeneinlagen bein Volks- und Raiffeisenbanken zu 100 % gesichert, ebenso auch bei Sparkassen (Gewährträgerhaftung).!!! (nicht signierter Beitrag von 84.157.221.102 (Diskussion) 18:37, 10. Sep. 2006‎ (CEST))Beantworten

Zunächst die Bitte, Diskussionsbeiträge (mit 4 Tiden ~) zu signieren. Die über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland hinausgehenden Sicherungen sind im Artikel Einlagensicherungsfonds beschrieben, auf den in diesem Artikel verlinkt wird. Wir können diese beiden Artikel zusammenfassen, wenn der Zusammenhang nicht deutlich wird. Was die Höhe der freiwilligen Absicherung betrifft: Diese beträgt auch bei privaten Banken 100 %. Und die Gewährträgerhaftung ist aufgehoben. Bei der Gelegenheit bemerkt: Auch im Ausland bestehen vielfach freiwillige Einlagensicherungssysteme, die über das gesetzlich Mindestniveau hinausgehen. Spätestens hier riskieren wir, aus dem Artikel eine Doktorarbeit zu machen, wenn wir diese alle aufnehmen.Karsten11 19:19, 10. Sep 2006 (CEST)

Motive

[Quelltext bearbeiten]

So weit ich verstanden habe, beträgt die gesetzliche Mindestsicherung 20.000 €, ist aber praktisch wesentlich höher. Warum? Wo liegt der Haken? Was ist die Motivation? Jede Sicherung kostet die Bank doch extra Geld? Was soll so eine wahnwitzig hohe Einlagensicherung (z.B. ing-diba 1,17 Mrd. € je Anleger)?

  • "Das bedeutet, dass im Fall der Fälle die Geldanlage von jedem Kunden bis zu 1,17 Milliarden Euro abgesichert ist." ing-diba.de einlagensicherheit
  • "Selbst bei kleinen Banken mit einem Eigenkapital von 5 Mill € werden bereits Beträge bis zu 1,5 Mill € pro Einleger voll geschützt" bankverband.de pdf (Seite 2)

--stefan 18:26, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das sind 2 Fragen. Zum einen: Warum höher als gesetzlich vorgeschrieben? Das ist einfach eine Folge des Wettbewerbs. Die besonders attraktiven Kunden sind natürlich die mit einem hohen anzulegenden Vermögen. Und da jedermann naturgemäß Wert auf eine sichere Geldanlage legt, wählen diese Kunden eine Bank, die einem Sicherungssystem angehört, dass mindestens die Summe absichert, die sie selbst anzulegen haben.
Die zweite Frage ist: Warum diese Millionen/Milliardenbeträge? Die Einlagensicherung funktioniert wie eine Versicherung. Und die Versicherungsprämie hängt von der Höhe der Einlagen des Instituts ab. Eine Bank mit 600 Mio Einlagen zahlt das doppelte, wie eine Bank mit 300 Mio Einlage. Hohe Beiträge erlauben nun auch die Absicherung hoher Einzelschäden. Aus diesem Grund ist auch die Haftungshöchstgrenze je Kunde an die Beiträge des Insituts (und damit an das Volumen der Einlagen) gebunden.Karsten11 19:05, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
In der Theorie hört sich das alles plausibel an, aber trotzdem bleibt der Umstand bestehen, dass die von der privaten Einlagensicherung kommunizierten Beträge wahnwitzig hoch sind. Im Falle einer hypothetischen Insolvenz z.B. der Ing-Diba wäre der BdB nicht annähernd in der Lage, 1,17 Milliarden Euro je Anleger auszuzahlen. Die nach außen hin kommunizierten Zahlen sind im Wesentlichen Werbegeschwätz. SchnitteUK (Diskussion) 10:39, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Durchaus Werbung, doch Geschwätz? Es müssten im Falle einer Insolvenz der hier gewählten Beispielbank gar nicht „1,17 Milliarden Euro je Anleger“ ausgezahlt werden, sondern lediglich den Anlegern (private und gewerbliche Nichtbanken) in der Höhe, die diese Summe auch dort angelegt haben sollten. Selbstverständlich gelten die versprochenen Maximalsummen auch nur für die Schieflage von Einzelbanken und nicht im Falle einer extensiven Bankenkrise. --GUMPi (Diskussion) 13:05, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
"Selbstverständlich gelten die versprochenen Maximalsummen auch nur für die Schieflage von Einzelbanken und nicht im Falle einer extensiven Bankenkrise." Das ist nicht richtig, das Einlagensicherungsversprechen des BdB enthält keine Einschränkung auf nichtsystemische Schieflagen. Natürlich enthält das Einlagensicherungsversprechen des BdB die grundsätzliche Einschränkung, dass kein rechtlicher Anspruch auf Leistung besteht, so dass man sich bei einer systemischen Krise darüber herausreden könnte. Gleichzeitig betont der BdB aber immer, dass der fehlende rechtliche Anspruch nur auf "praktische Gründe" zurückzuführen sei und es noch nie vorgekommen sei, dass ein Einleger bei einer BdB-Bank Geld verloren habe; der Aspekt des fehlenden rechtlichen Anspruchs wird also in seiner Bedeutung geflissentlich heruntergespielt (Link). Zum Thema "ausbezahlt wird nur die angelegte Summe": Das ist natürlich richtig, aber auch der Gesamtumfang der BdB-gesicherten Einlagen übersteigt die Leistungsfähigkeit der BdB-Einlagensicherung um ein Vielfaches. Genaue Zahlen werden dazu aus nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht, aber mehr als einige wenige Milliarden an Rücklagen können beim BdB-Einlagensicherungsfonds nicht drin sein. Das reicht bestenfalls für die Insolvenz eines kleinen Instituts. SchnitteUK (Diskussion) 17:52, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Nichts für ungut, doch nichts anderes habe ich mit der deiner Meinung nach inkorrekten Aussage ausdrücken wollen – ich sprach bewusst vom Selbstverständlichen: Im Falle einer massiven Bankenkrise bzw. der parallelen Schieflage von mehr als einem Mitglieds-KI (je nach Größe der Institute) wäre der BdB-Einlagensicherungsfonds hoffnungslos überfordert, sprich aufgrund von "praktischen Gründen" nicht leistungsfähig; der Einlagensicherungsfonds verfügt im Vergleich zu den insgesamt "gesicherten Einlagen" selbstverständlich nur über Peanuts. Auch wenn der Einlagensicherungsfonds zuvor mehr als 30-mal seinen Zweck vollumfänglich erfüllte, so wurde die Lehman-Pleite 2008 zur Belastungsprobe: Um die Entschädigung i.H.v. 6,7 Mrd. € zu stemmen, musste der BdB-Einlagensicherungsfonds auf staatliche Unterstützung mittels SoFFin zurückgreifen, und nicht etwa nur auf die Nachschußpflicht der noch zahlungsfähigen Mitgliedsbanken. Aber wie dem auch sei, letztlich dient wohl keiner unserer Beiträge der Artikelverbesserung, daher ziehe ich mich an dieser Stelle zurück. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 23:54, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Mir ging's und geht's nur darum, dass die vom BdB kommunizierten Zahlen über den Umfang der privaten Einlagensicherung sehr geschönt sind. Wie du selber sagst, war bereits bei einem nicht sehr großen Entschädigungsfall (und knapp sieben Milliarden sind nun wirklich nicht viel - da zeigt sich eben, dass die deutsche Lehman zwar eine große Bank, aber keine große Einlagenbank war) der Fonds sehr in der Bredouille. Bei der Isnolvenz eines mittelgroßen Einlageninstituts wäre der BdB hoffnungslos überfordert, egal ob systemisch oder nur auf ein Einzelinstitut bezogen. Trotzdem werden die Fantasiezahlen mit den irrsinnig hohen Sicherungsgrenzen pro Einleger munter weiter kommuniziert. Transparenter wäre es da, er würde mal die tatsächlich zur Verfügung stehenden Rücklagen des Fonds kommunizieren, aber gerade das geschieht nicht. SchnitteUK (Diskussion) 20:30, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Einlagensicherung in Österreich

[Quelltext bearbeiten]

Ist der Eintrag zu Österreich korrekt? Lt. einlagensicherung.at sind die Einlagen bei natürlichen Personen (=keine Unternehmen) zu 100 % bis zum Betrag von € 20.000,- gesichert - siehe hier - Zitat der HP:
Gibt es einen Selbstbehalt?
Sicherungsfähigen, nicht-natürlichen Personen (z.B. Unternehmen) werden 10% vom gesicherten Betrag als Selbstbehalt abgezogen (das heisst: maximaler Abzug ist EUR 2.000,-, maximale Auszahlung ist EUR 18.000,-). Natürlichen Personen als registrierte Einleger wird kein Selbstbehalt abgezogen. (nicht signierter Beitrag von Grimsvoetn (Diskussion | Beiträge) 22:03, 19. Sep. 2007‎ (CEST))Beantworten

Die Grenze von 20.000€ in Österreeich wurde mittlerweile abgeschafft, derzeit ist die Hatung unbegrenzt (allerdings weiß ich nicht, ob diese unbegrenzte Haftung auch für nicht-natürlichen Personen gilt). --MrBurns 04:34, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

In Österreich hat sich 2019 etwas geändert: "Die neue Einlagensicherung umfasst den gesetzlichen Vorgaben des ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) entsprechend die bisherigen Sicherungseinrichtungen der Banken und Bankiers, der Raiffeisenbanken, des Volksbanken-Sektors und der Hypothekenbanken." https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/einheitliche-einlagensicherung-startet-operativ-1.1.2019.html https://www.fma.gv.at/banken/einlagensicherung/ --Martin Es (Diskussion) 13:47, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Gesetzlich Sicherung

[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß ist die Information, dass in "allen" entwickelten Ländern gesetzliche Regelungen herrschen falsch. In Neuseeland und Australien gibt es meines Wissens nach z.B. keine Einlagensicherung (so habe ich es jedenfalls in meinem VWL-Studium in Neuseeland gelernt), da ich momentan keine Zeit habe dies bei den entsprechenden Zentralbanken zu überprüfen, ergänze ich nur in den Kommentaren. Ich hoffe, dass jemand anderes Zeit findet das ganze etwas auszubauen und einzuarbeiten.

Gruß Stefan! (nicht signierter Beitrag von 121.73.47.157 (Diskussion) 15:05, 17. Mai 2008‎ (CEST))Beantworten

Ich fürchte, die Zahl der Experten für neuseeländisches Bankenrecht in der wikipedia ist begrenzt. Ich habe den Satz erst einmal mit "oftmals" abgeschwächt, damit deutlich wird, dass es nicht in jedem Land so sein muss. Karsten11 11:54, 18. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nur den zweiten Satz mit „allen“, wo die Schwäche der Behauptung sowieso deutlich wird. --84.157.196.145 17:36, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Komplettgarantie Oktober 2008

[Quelltext bearbeiten]

Werden mit der angekündigten Staatsgarantie nicht alle Spareinlagen in Deutschland gesichert? Wieso hier kein Wort dazu?--87.162.61.140 14:59, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Werden sie? Wie lautet der Titel des Gesetzes? Welche Gelder sind gesichert? Aktuell gibt es lediglich die Ankündigung von Frau Merkel und Herrn Steinbrück. Die große Koalition wird dies in einen Gesetzesentwurf packen, für diesen in EU, Bundestag und Bundesrat für Mehrheiten werben und in irgendeiner Form dann ggf. auch verabschieden. Heute gibt es eigentlich noch nichts zu berichten. Aber das ist ein wiki: Wenn Du die Ankündigung alleine für darstellenswert hälst, kannst Du dies im Artikel einstellen.Karsten11 16:18, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Staatsgarantie

[Quelltext bearbeiten]

Staatsgarantie der Kantonalbanken hier kein Thema? -- visi-on 16:41, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ist eingebaut.Karsten11 17:05, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


>>Dafür gilt seit dem 5. Oktober 2008 in Deutschland eine Bürgschaft der Bundesregierung als „politisches Versprechen“. Wörtlich sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel an diesem Tag: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“<<

Die Bundesregierung kann keine mündlichen "Bürgschaften" eingehen. Die Bundesregierung kann rechtswirksam nur aufgrund geltender Gesetze handeln. Da ein solches Staatsgarantie-Gesetz nicht existiert, gibt es keine Staatsgarantie für Sparguthaben. Die Bundesregierung kann auch keine entsprechenden Gesetze erlassen, das kann nur der Bundestag. Die Aussage der Bundeskanzlerin ist daher weder eine Staatsgarantie oder Bürgschaft, noch ein Versprechen und hat m.M. nach deshalb nichts in diesem WIKI-Artikel zu suchen, zumindest nicht unter Unterschrift Staatsgarantie und als Bürgschaft bezeichnet. Deshalb habe ich diesen Passus gelöscht. (nicht signierter Beitrag von 178.203.53.82 (Diskussion) 11:48, 9. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Ich finde, mein Vorredner hat recht. Bevor noch mal hin- und herrevertiert wird: Benutzer:Jbergner, siehst Du das anders? Zumindest ist die Formulierung im Moment irreführend. Ich finde aber auch, dass diese politische Auussage der Kanzlerin nicht dorthingehört. --Marinebanker (Diskussion) 20:56, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Bevor ich jetzt revertiere: Den Abschnitt in "Politische Versprechen" umzubenennen halte ich nicht für zielführend. Nach der Logik des Artikels geht es über die Spielart "Staatsgarantie". Wenn man sich die Abfolge von Abschnitt 3 ansieht, passt "Politische Versprechen" überhaupt nicht. --Marinebanker (Diskussion) 14:48, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Der Inhalt des Absatzes ist schon wesentlich, die Einordnung verbesserungsfähig. Mein Vorschlag: Es gibt zunächst einmal Maßnahmen, die Bankenpleiten verhinden sollen und im Fall von Bankenpleiten die Erfüllung der Verbindlichkeiten sichern sollen: Das sind Bankenregulierung, Eigenkapitalvorschriften und Sicherungsabreden (Pfandbriefe etc.). Dann gibt es "harte", d.h. rechtlich einklagbare Formen der Einlagensicherung. Und dann gibt es "weiche" Formen wie weiche Patronatserklärungen in einer Bankengruppe oder eben politische "Garantien", die nicht einklagbar sind. Wenn man so eine Dreiteilung vornimmt, sollte das Problem lösbar sein.--Karsten11 (Diskussion) 15:31, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich hätte tatsächlich zuerst etwas mehr lesen sollen: Der ganze Abschnitt ist redundant, was darin steht, steht schon unter [[1]], incl. Staatsgarantien und Staats"garantien". Und wenn man nocht die Quelle des Einletungssatz anschaut (Kundeninformation der UniCredit alias Hypovereinsbank!!!) und die zu Recht von 178.203.53.82 bemängelte Formulierung "gilt die Staatsgarantie"...
Wech damit. Ich will und wollte damit nicht sagen, dass die Absichtserklärungen gar keinen Platz in dem Artikel haben. Sind ja aber schon erwähnt. --Marinebanker (Diskussion) 17:18, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Erledigt --Marinebanker (Diskussion) 19:55, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

EU-Richtlinie

[Quelltext bearbeiten]

unter der Überschrift steht im Artikel "die bis .. umgesetzt werden soll, ist die Erhöhung der Mindestgarantie auf 50000..." - was fehlt ist wie es denn bisher (bzw. bis zum 30.6.09) war/ist. WP ist ja durchaus auch für historische betrachtungen gedacht daher sollte das (wieder?) rein. IMO waren es 20.000? - habe aber keine Quelle dafür zur hand ...Sicherlich Post 22:27, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Müsste es korrekterweise "EG-Richtlinie" heißen? (siehe hierzu auch entsprechenden Wikipedia-Artikel) -- 85.178.169.63 00:05, 1. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Neues Einlagensicherungsgesetz Juli 2009

[Quelltext bearbeiten]

Es wird beschrieben dass die deutsche Einlagensicherung zum 1 Juli von 20.000 Euro auf 50.000 Euro gestiegen ist. Die Fußnote [14] weißt aber nur auf einen Gesetzes"entwurf" hin. Ich kann auch via google keine wirklich belegbare Info (mit Ausnahme http://www.biallo.de/finanzen/Geldanlage_Fonds/erhoehte-einlagensicherung-merkel-garantie-gilt-weiter.php ) dazu finden, dass das umgesetzt wurde und die Umsetzung wäre doch wirklich sehr werbewirksam, sollte also eigentlich sofort auftauchen? Hat jemand eine seriöse Quelle dazu? (nicht signierter Beitrag von 80.153.59.156 (Diskussion | Beiträge) 16:06, 30. Jul 2009 (CEST))

Die Änderung war schon da, nur noch nicht gesichtet. Jetzt gibt es auch Referenz 15. Gruß -- Captain Herbert 16:12, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo, bei der Tabelle zum internationalen Vergleich steht immer noch "Stand August 2008". Stimmt das? Da sind doch schon aktuellere Daten eingegeben. (nicht signierter Beitrag von 80.152.188.4 (Diskussion) 11:48, 5. Okt. 2009‎ (CEST))Beantworten

Gesetzliche Einlagensicherung

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist in folgendem Satz: "Wegfallen soll die bisherige Verlustbeteiligung der Einleger in Höhe von 10 % ihrer Einlagen." auf Verlustbeteiligung ein Link zu Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn gesetzt. Macht das wirklich Sinn? Ich habe mir von dem Link etwas anderes erhofft, nämlich die Erläuterung der Verlustbeteiligung bei der Einlagensicherung. Der Link hingegen verweist ja nur darauf, was "Verlust" ist. -- 130.60.241.136 18:00, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Klarer Fall von sinnentstellender Überverlinkung. Ich habe den Link rausgenommen. Was Verlustbeteiligung in diesem Zusammenhang ist, sollte aus dem Artikel hervorgehen.Karsten11 18:02, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Da steht "100 % der Einlagen bis maximal 100.000 € pro Person". Müsste das nicht heißen: "100 % der Einlagen bis maximal 100.000 € pro Person und Bank"? Wer 1 Mio hat und diese auf 10 Banken zu je 100.000 verteilt, hat sein ganzes Vermögen geschützt, obwohl es 100.000 weit überschreitet. --Gkln (Diskussion) 16:05, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Grenzen der Einlagensicherung

[Quelltext bearbeiten]

Was in dem Artikel noch fehlt, sind Hinweise auf die Grenzen der Einlagensicherung. Die Einlagensicherung wird ja von einer Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des Öffentlichen Rechts, Staat, etc) garantiert. Wenn diese Rechtspersönlichkeit zahlungsunfähig ist (und bleibt), ist deren Garantie wertlos.--85.179.25.189 23:30, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, ich habe einen entsprechenden Absatz eingebaut.Karsten11 11:32, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Einlagensicherung in Österreich die Zweite

[Quelltext bearbeiten]

Diese Änderung ([2]):
Zwei Dinge können so nicht stimmen bzw. sind widersprüchlich:

  1. "Bei einem Ausfall bis 50.000 Euro haftet die jeweilige Bank bzw. der ...": Wenn die Einlagensicherung in Anspruch genommen werden muss, wie soll die jeweilige Bank dann "haften"? Wenn sie das in dem Moment könnte, bräuchte man die Einlagensicherung nicht.
  2. "Den fehlenden Betrag auf 50.000 Euro zahlen die Banken aus den anderen Sektoren." steht im Widerspruch zum obigen Satz, nachdem bis 50.000 EUR die Bank (wieauchimmer) und der jeweilige Sektor haftet.

Kann das jemand korrigieren? Sonst revertiere ich es raus. -- Marinebanker 20:37, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ab 2012 ff. Kürzung um 75%

[Quelltext bearbeiten]

Siehe http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5244/banken-kuerzen-einlagensicherung-auch-weiterhin-glaubhaft-der-beste-schutz-fuer-deutsche-sparer/ -- 46.115.12.75 21:24, 7. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich sehe nicht, wodurch sich dadurch im Artikel Änderungsbedarf ergäbe. --Marinebanker 14:36, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hat Zypern die Einlagensicherung auf 100.000 Euro umgesetzt?

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht dazu nichts? Wenn dem so ist, wie kann dann Martin Schulz noch fordern müssen, dass die Kleinsparer bis 25.000 geschützt sind? Dann sind sie per EU-Gesetz bis 100.000 geschützt (fragt sich nur, wer aufkommt). --Meyenn (Diskussion) 19:10, 17. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ich denke es wird eher so sein, dass die Einlagensicherung zwar vor Bankeninsolvenzen schützt, aber nicht vor staatlichen Eingriffen. --MrBurns (Diskussion) 15:20, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Unabhängig davon ist es schon von Interesse, ob die Bankguthaben bis 100.000 Euro in Zypern im Fall einer Pleite der Banken geschützt gewesen wären (nicht nur auf dem Papier), das heisst wer dafür aufgekommen wäre oder aufkommt. Die zyprische Regierung ? In meiner lokalen Tageszeitung konnte ich dazu auch nur lesen sie wären (angeblich) garantiert gewesen, nur sei das halt offiziell kein Fall einer Bank-Pleite.--Claude J (Diskussion) 09:30, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Guardian, März 2013: Einlagensicherung in Zypern dürfte obsolet sein (jedenfalls was über die Konkursmasse hinausgeht), da der Staat nicht zahlen kann. Die EU Richtlinie existiert für gewisse Staaten also nur auf dem Papier.--Claude J (Diskussion) 11:04, 21. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ergänzungen zur Einlagensicherung in AU

[Quelltext bearbeiten]

Hallo ARBA2014! Du hast meine Löschung Deiner Ergänzung kommentarlos rückgängig geamcht. Dazu die folgenden Hinweise:

  1. Ich kann nicht erkennen, dass die eingefügte Information irgendeinen enzyklopädischen Wert hat. Die Ergänzung fällt unter den Grundsatz "Wikipedia ist kein Ratgeber". Eine Enzyklopädie erklärt Begriffe und Konzepte, dient aber nicht als Ratgeber für Alltagsfragen.
  2. Du hast einen Internetlink in den Fließtext geschrieben. Das widerspricht unseren Formatregeln für Artikel.
  3. Du hast meine Löschung, die ich übrigens begründet habe, ohne Versuch einer Sachklärung rückgängig gemacht. Ein solches Vorgehen fällt unter das, was hier als Edit-War bezeichnet wird (siehe WP:Edit-War). Du bist neu hier, sicherlich lag dabei keine böse Absicht zu Grunde.

Viele Grüße --Marinebanker (Diskussion) 21:41, 11. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Marinebanker, danke für Dein Feedback. Und genau, ich habe Deinen ursprünglichen Kommentar zur Löschung gar nicht gesehen, was auf meine Unerfahrenheit mit dem Gepflogenheiten bei Wiki zurückzuführen ist. Jetzt weiss ich, wo ich nachschauen muss.
Habe nicht vor hier einen Krieg vom Zaun zu brechen, nicht einmal einen EDIT WAR - wusste gar nicht, dass es diese Art von Krieg überhaupt gibt. Denke aber schon, dass der Informationsgehalt des Eintrages nach wie vor verbesserungswürdig ist. Deshalb erlaube ich mir im Fliesstext eine Fussnote auf den link der gemeinsamen Internetpräsenz aller österreichischen Einlagensicherer zu setzen. Dies entspricht dem ursprünglichen Eintrag vor meinen Änderungen, wo in einer Fussnote auf die Internetpräsenz einer Einlagensicherung verwiesen wurde. Würde mich freuen hier Deine Zustimmung zu finden zumal durch die kommende Umsetzung der DGSD viele Leute Wiki konsultieren werden und ich hier gerne mein Scherflein zur Aktualisierung beitragen würde.
Beste Wünsche --ARBA2014 (Diskussion) 09:32, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Dachte ich mir so, kein Problem. Ich finde zwar immer noch, dass der Hinweis Ratgebercharakter hat, aber wegen eines Satzes brauchen wir da nicht weiter diskutieren. Ich habe übrigens Deine Änderungen gerade "gesichtet" (noch so eine Feinheit, siehe Wikipedia:Gesichtete Versionen) - jetzt sind sie auch ohne weiteres von nicht angemeldeten Besuchern zu sehen :-) Grüße --Marinebanker (Diskussion) 00:29, 15. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Gesetzliche Einlagensicherung

[Quelltext bearbeiten]

Die Information betreff gesetzliche Einlagensicherung ist falsch. Es sind nicht 100 % der Einlagen bis maximal 100.000 € pro Person geschützt, sondern 100 % der Einlagen bis maximal 100.000 € pro Person pro Bank geschützt.

European Deposit Insurance Scheme (EDIS) hier rein?

[Quelltext bearbeiten]

EDIS ist ein Vorschlag der EU-Kommission der den Einlegerschutz auf EU-Ebene verändern will und bei einigen politischen Kreisen schon ein heisses Diskussionsthema ist. Neuer Artikel oder hier ergänzen? --212.145.201.219 11:26, 31. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Der Vorschlag ist von 2015, ist also nicht ganz frisch. In diesem Artikel hier ist das eher Kaffeesatzleserei, ich würde hier höchstens einen Satz darüber erwarten, dass die Kommission dies als Erweiterung der Europäische Bankenunion vorschlägt. Ein eigener Artikel ist imho dann sinnvoll, wenn sich das Vorhaben konkretisiert.--Karsten11 (Diskussion) 11:49, 31. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Betrug an der Einlagensucherung

[Quelltext bearbeiten]

Ein Sparbuch an eine andere Person weiterzugeben, um mehr Einlagensicherung zu erhalten, gilt als Betrug.

2022 wird über eine Gerichtsverhandlung in einer solchen Sache im Zusammenhang mit der Commerzialbank Mattersburg berichtet. Quelle: Betrugsprozess gegen-Unternehmer Familie orf.at, 11.2.2022.

Helium4 (Diskussion) 11:39, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten