Diskussion:Einstweilige Bundesregierung Schallenberg
Ministerliste
[Quelltext bearbeiten]nemt mal bitte die unter Nehammer zurückgetretenen Minister und Staatssekretäre raus. Blind kopieren kann ja leider jeder --213.225.12.150 12:08, 10. Jan. 2025 (CET)
Peinlich, peinlicher, Wikipedia. Am Artikel wird brav bearbeitet, aber niemand bessert diese dumm kopierte Tabelle aus. Wäre ich nicht am Handy hätte ich es längst selbst gemacht --213.225.12.150 12:48, 10. Jan. 2025 (CET)
- Ach, komm. In der Sache hast ja recht. Aber am Anfang ist sowas immer im Fluss. Aber du wurdest erhört, 14 Uhr irgendwas wurde die Tabelle angepasst: Difflink. --62.240.156.2 15:29, 10. Jan. 2025 (CET)
Amtsstatus von Schallenberg
[Quelltext bearbeiten]Rede von BP Alexander Van der Bellen
[Quelltext bearbeiten]Bundespräsident betraut Bundespräsident betraut Alexander Schallenberg mit dem Vorsitz der Bundesregierung. Rede von Alexander Van der Bellen. In: bundespraesident.at. Präsidentschaftskanzlei, 10. Jänner 2025, abgerufen am 10. Jänner 2025.
(Vorsorglich gesichert: Bundespräsident betraut Alexander Schallenberg mit dem Vorsitz der Bundesregierung ( vom 10. Januar 2025 im Internet Archive).)
Wortlaut, in den hier wichtigen Teilen:
- „Da es bei einer einstweiligen Bundesregierung laut Bundesverfassung keinen Vizekanzler gibt, betraue ich analog zur Verhinderungsregel des Art. 69[1] B-VG das längstdienende Mitglied der Bundesregierung mit der Vertretung des Kanzlers.“
- „Ich komme jetzt zum verfassungsrechtlichen Teil:
Gemäß Artikel 74 Absatz 3[2] des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betrauten Bundeskanzler Karl NEHAMMER seinem Wunsch entsprechend vom Amt.
Zugleich betraue ich gemäß Artikel 71[3] in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4[4] des Bundes-Verfassungsgesetzes den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betrauten Bundesminister Alexander SCHALLENBERG auch mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung.“
Das heißt zusammengefasst:
- Schallenberg ist quasi »Vertretungskanzler« („analog zur Verhinderungsregel des Art. 69“), so wie auch schon 2019 Hartwig Löger.
- Die Einstweilige Bundesregierung Schallenberg ist quasi eine Subregierung der Bundesregierung Nehammer, so wie auch schon 2019 die Einstweilige Bundesregierung Löger es in der Bundesregierung Kurz I gewesen ist.
- Löger ist deswegen ganz offiziell weder in der Liste der Bundeskanzler auf der BKA-Website, noch als Bundeskanzler in der Liste der Bundesregierungen seit 1918 gelistet.
- Schallenberg dürfte also gleichermaßen nur mit dem Vorsitz der einstweiligen Bundesregierung betraut (die in seinem Fall sogar bereits bestand mit Nehammer als mit dem Vorsitz betraut) in beiden Listen nicht als Bundeskanzler aufscheinen. (Zum aktuellen Zeitpunkt, so wie es damals auch anfangs bei Löger war, haben sie Schallenberg als BK 2025 eingetragen (Nachfrage beim Kanzlersprecher auf X). Mal sehen, wie lang der Fehlzustand anhält.)
--62.240.156.2 16:28, 10. Jan. 2025 (CET)
Die angeführten Artikel des B-VG im Wortlaut
[Quelltext bearbeiten]- ↑ Art. 69 Abs. 2: „Der Vizekanzler ist zur Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Sind der Bundeskanzler und der Vizekanzler gleichzeitig verhindert, so wird der Bundeskanzler durch das dienstälteste, bei gleichem Dienstalter durch das an Jahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Bundesregierung vertreten.“
- ↑ Art. 74 Abs. 3: „Unbeschadet der dem Bundespräsidenten nach Art. 70 Abs. 1 sonst zustehenden Befugnis sind die Bundesregierung oder ihre einzelnen Mitglieder vom Bundespräsidenten in den gesetzlich bestimmten Fällen oder auf ihren Wunsch des Amtes zu entheben.“
- ↑ Art. 71: „Ist die Bundesregierung aus dem Amt geschieden, hat der Bundespräsident bis zur Bildung der neuen Bundesregierung Mitglieder der scheidenden Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung und einen von ihnen mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung zu betrauen. […] Diese Bestimmung gilt sinngemäß, wenn einzelne Mitglieder aus der Bundesregierung ausgeschieden sind. Der mit der Fortführung der Verwaltung Beauftragte trägt die gleiche Verantwortung wie ein Bundesminister (Art. 76).“
- ↑ Art. 77 Abs. 4: „Der Bundeskanzler und die übrigen Bundesminister können ausnahmsweise auch mit der Leitung eines zweiten Bundesministeriums betraut werden.“