Einstweilige Bundesregierung Schallenberg
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Einstweilige Bundesregierung Schallenberg | |
---|---|
Gemäß Art. 71 B-VG mit der Fortführung der Verwaltung betraut | |
Vorsitz | Alexander Schallenberg |
Wahl | - |
Legislaturperiode | 28. (XXVIII.) |
Ernannt durch | Bundespräsident Alexander Van der Bellen |
Bildung | 10. Januar 2025 |
Dauer | 1 Tag |
Vorgänger | Bundesregierung Nehammer |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | ÖVP und Grüne |
Minister | 13 |
Staatssekretäre | 2 |
Repräsentation | |
Nationalrat | 67/183 |
Bundesrat | 28/60 |
Die Einstweilige Bundesregierung Schallenberg ist seit dem 10. Jänner 2025 die Bundesregierung der Republik Österreich. Sie ist weitgehend identisch mit der Bundesregierung Nehammer, welche bis zum Rücktritt des Bundeskanzlers Karl Nehammer vom Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte betraut wurde. Alexander Schallenberg wurde demnach am 10. Jänner 2025 vom Bundespräsidenten gemäß Art. 71 B-VG „mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung“ betraut. Schallenberg übt gleichzeitig weiterhin sein Amt als Außenminister aus.[1][2]
Regierungsmitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schallenberg als Interimskanzler angelobt. In: ORF.at, 10. Jänner 2025, abgerufen am 10. Jänner 2025.
- ↑ Nehammer-Nachfolge: Schallenberg wird Interimskanzler. In: ORF.at, 8. Jänner 2025, abgerufen am 9. Jänner 2025.
- ↑ Vgl. § 3 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (BBezG), worin zwischen „eine[m] Staatssekretär, der mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist“ (Z 7) und „eine[m] Staatssekretär, der nicht mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist“ (Z 10) unterschieden wird.
- ↑ a b Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 3/2022 vom 4. Jänner 2022. Siehe auch Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin, BGBl. II Nr. 270/2024 vom 4. Oktober 2024.
- ↑ Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 8/2020 vom 8. Jänner 2020. Siehe auch Karoline Edtstadler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.