Diskussion:Elektronische Bilanz
Verweis auf Domäne www.elektronisch-bilanz.de
[Quelltext bearbeiten]Der Verweis in den Einzelnachweisen führt auf ein temporäre generierte Seite. Die gleichnamige Domäne scheint nicht zu existieren. (nicht signierter Beitrag von 188.111.4.162 (Diskussion) 17:26, 23. Aug. 2011 (CEST))
Zeitliche Regelungen
[Quelltext bearbeiten]Im BMF-Schreiben 2018/0449558 vom 6. Juni 2018 steht (wie üblich) "Es wird nicht beanstandet, wenn diese [gemeint sind die Taxonomien 6.2] auch für das Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019 verwendet werden." Das bedeutet, dass die Übermittlung des Betriebsvermögensvergleichs auch schon ab 2018 (freiwillig) möglich ist, sofern dafür Taxonomie 6.2 verwendet wird. Im Artikel wurde beim Betriebsvermögensvergleich das "Startjahr" von 2018 auf 2019 geändert, aber 2019 ist weder das erste Jahr mit Übermittlungspflicht noch das erste Jahr mit Übermittlungsmöglichkeit. Ich finde daher, man sollte entweder 2018 (das erste "mögliche" Jahr) oder 2021 (das erste "pflichtige" Jahr) aufführen (oder eben beide). --Mhanft (Diskussion) 10:51, 20. Aug. 2018 (CEST)
- Auch die vorhergehenden Taxonomien konnten vorzeitig angewendet werden. Es wäre daher inkonsistent zu den anderen Zeitangaben. --Tulumino (Diskussion) 19:35, 20. Aug. 2018 (CEST)
Pflicht zur elektronischen Einreichung
[Quelltext bearbeiten]"Die Jahresabschlussunterlagen sollen standardisiert und elektronisch übermittelt werden. Die Grundlage hierfür findet sich in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. Januar 2010 und vom 3. Februar 2010. Das abschließende BMF-Schreiben betreffend die Anwendung der E-Bilanz stammt vom 28. September 2011." --- Seit wann kann ein ministeriales Schreiben Pflichten für Bürger festsetzen? Ohne Rechtsbehelf etc.? Mit Blick auf den sog. Vorbehalt des Gesetzes können den Bürger einschränkende Vorschriften nur auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Basis muss hier ein Gesetz sein, bzw. eine Verordnung oder glw., wenn ein Gesetz diese VO zulässt. Schaut man bei Wiki nach heisst es ganz richtig bei BMF-Schreiben: "Ebenso wie bei Steuerrichtlinien ist durch ein BMF-Schreiben nur die Finanzverwaltung in der Rechtsanwendung gebunden." Diese BMF- Schreiben verpflichten definitiv nicht die Bürger. --- Grüße der Hammaburger ---. (nicht signierter Beitrag von 31.17.254.27 (Diskussion) 15:31, 19. Aug. 2019 (CEST))
- Da scheint der vierte Satz des Artikels, der dort schont seit 2009 steht, überlesen worden zu sein: Rechtsgrundlage ist § 5b Einkommensteuergesetz (EStG). --EvK (Diskussion) 16:58, 8. Okt. 2019 (CEST)