Diskussion:Elektronisches Geld

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 62.240.134.44 in Abschnitt Tendenziöse Einleitung neutralisiert
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Zu Online-Bezahlsystemen wäre ein eigener Artikel sinnvoller, Zinsverbot, Kontrollinstanz,

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genau genommen muss Elektronisches Geld dies nicht unbedingt umfassen, weil auch nur auf bereits bekannte Überweisungssysteme weitergeleitet werden kann(Verweis auf Bargeldloser Zahlungsverkehr dann sinnvoll) Jedoch finde ich Bargeldloser Zahlungsverkehr als Begriff dämlich (gibt es bargeldlosen Zahlungsverkehr, der nicht elektronisch ist?), klar man kann natürlich auch in Gold zahlen, ist aber etwas dämlich oder was denkt ihr ?

Weiterhin wäre eine Gegenüberstellung sinnvoll, Zinsverbot müsste man auch erwähnen(in der EU)

Kontrollinstanz (nicht signierter Beitrag von 93.129.250.84 (Diskussion) 02:57, 30. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Quellenangabe zu 1:1 Tauschbarkeit

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Hej, die Quelle [19] ist innerhalb der Quelle [18] mit einsehbar. Es handelt sich dabei um ein angenommenes Szenario unter dem dieses Tauschverhältnis möglich ist. Ist daher völlig ungeeignet für die entsprechende Textpassage unter "Wirtschaftlichen Aspekten": "...E-Geld muss zudem gegen Zentralbankgeld im Verhältnis 1:1 zum Nennwert umtauschbar sein." Es sollte sich meiner Meinung nach aus dem Zusammenspiel von §1a (3) und §1a (1) 1. ZAG ergeben, aber eine Quelle die das nochmal explizit aufdrösselt wäre gut. --87.146.46.185 12:24, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Tendenziöse Einleitung neutralisiert

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Mit großer Sorge habe ich diese tendenziöse Einleitung gelesen und festgestellt, dass es hier zu Neutralisieren (NPOV) gilt. Erledigt.
Beste Grüße, CGB --62.240.134.44 19:07, 14. Sep. 2023 (CEST)Beantworten