Diskussion:Elektrosensibilität
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Zum Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Änderungen zum 17.Juni 2012
[Quelltext bearbeiten]der artikel widersprach sich: die angeführte definition beschreibt elektrosensibilität als das vermögen von menschen elektrosmog wahrzunehmen. hingegen werden in der einleitung elektrosensible menschen als menschen mit "eingebildeten" funktionalen störungen bzw. krankheitssymptomen bezeichnet (was definitionsgemäß der sensitivität zuzurechnen wäre).
dementsprechend habe ich den aufbau und inhalt des artikels an den entsprechenden stellen korrigiert.
die artikel sollte m.E.n. umbenannt werden in "elektrosensibilität und elektrosensitivität" und später eine splittung in 2 eigenständige artikel vorgenommen werden.
behauptungen ohne beweise, wie "Umstritten und nicht eindeutig belegt sind hingegen die oben angesprochenen athermischen Wirkungen, die Elektrosensible als Ursache für ihre Beschwerden verantwortlich machen" sind Pauschalaussagen und daher unzulässig, weshalb ich den letzten Teil gestrichen habe.
Die Aussage unter dem Absatz Symptomatik "Ohne Nachweis der Ursächlichkeit werden Symptome von Unwohlsein, Kopfschmerzen, schweren Schlafstörungen bis hin zu kognitiven Ausfallerscheinungen angegeben" ist ebenso unzulässig, da ein Nachweis der Ursächlichkeit teilweise erbracht worden ist. Somit habe ich mir auch erlaubt den Teilsatz zu entfernen. (nicht signierter Beitrag von 80.226.24.9 (Diskussion) 14:21, 17. Jul 2012 (CEST))
Symtomatik
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage "Innerhalb der Grenzwerte können thermische bedingte Effekte (Temperaturschwankungen von etwa 1 °C) auftreten, haben aber gemäß BfS keine gesundheitlichen Auswirkungen." darf meiner Meinung so nicht im Artikel stehen. In der deutschen Übersetzung der ICNIRP Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300GHz) steht:
Gesicherte biologische und gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich von 10 MHz bis zu einigen GHz stimmen mit den Reaktionen auf einen Anstieg der Körpertemperatur um mehr als 1 °C überein. Dieser Temperaturanstieg ergibt sich aus der Exposition von Personen unter gemäßigten Umgebungsbedingungen durch eine Ganzkörper-SAR von ungefähr 4 W kg-1 während einer Zeit von 30 Minuten. Die durchschnittliche Ganzkörper-SAR von 0,4 W kg-1 wurde daher als Grenzwert gewählt, der einen angemessenen Schutz vor beruflich bedingter Exposition gewährleistet. Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 5 wird für die Exposition der Normalbevölkerung eingeführt, was einer durchschnittlichen Ganzkörper-SAR-Grenze von 0,08 W kg-1 entspricht.
Der Grenzwert für die Normalbevölkerung ist also um den Faktor 50 kleiner als als die EMF welche zu einem Temperaturanstieg von 1°C führen würde. --Wernfried (Diskussion) 11:32, 5. Jan. 2024 (CET)
- Was du betreibst ist aber Quellenfiktion. In der Quelle (BfS) steht eindeutig: Thermisch bedingte biologische Wirkungen sind bei Temperaturschwankungen von weniger als 1 °C auch unterhalb bzw. im Bereich der Grenzwerte möglich, haben aber keine Bedeutung für die Gesundheit.--Julius Senegal (Diskussion) 12:03, 5. Jan. 2024 (CET)