Diskussion:Elisabeth Selbert
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Philipp Scheidemann Reichskanzler?
[Quelltext bearbeiten]Sorry, war ne spontane Änderung ohne Account, aber lt. meiner Erinnerung und Wikipedia ;-) war S. niemals Reichskanzler, allerdings Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten und Reichsministerpräsident. Aber selbst diese Ämter hatte er _vor_ seiner Zeit als OB von Kassel.Gruß (nicht signierter Beitrag von 84.119.111.5 (Diskussion) 00:32, 23. Mai 2014 (CEST))
- Er zählt als Reichskanzler. HulkNorris (Diskussion) 11:01, 11. Dez. 2022 (CET)
- Ist in diesem Artikel aber nicht zu erwähnen, weil Selbert mit Scheidemann in seiner Zeit als OB von Kassel in Kontakt kam. (aus Notz 2003: "Es war Philipp Scheidemann, früher Reichsministerpräsident, damals Oberbürgermeister in Kassel, der sie motivierte, selbst aktiv Politik zu machen."--Lexberlin (Diskussion) 13:42, 11. Dez. 2022 (CET)
Zeit des Nationalsozialismus
[Quelltext bearbeiten]Der hier enthaltene dritte Absatz dieses Abschnitts
"Eile war geboten, denn die Nationalsozialisten versuchten, Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen. Der überzeugte Nationalsozialist Otto Palandt, der zuvor Oberlandesgerichtsrat in Kassel war, wurde Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und damit zuständig für die Juristenausbildung und Zulassung zu juristischen Berufen. Am 22. Juli 1934 trat die neue Justizausbildungsverordnung und am 20. Dezember 1934 das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung in Kraft. Es besagte, dass Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“ bedeute. Von 1935 an wurden nur noch Anträge männlicher Bewerber auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genehmigt."
ist eine verkürzte Zusammenfassung von Bajohr u.a., Die Diskriminierung der Juristin ... in: Kritische Justiz 1979, 39 ff. ohne Angabe der Quelle. Definitiv unzutreffend ist die Passage
"... das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung ... . Es besagte, dass Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“ bedeute."
Weder wörtlich noch sinngemäß steht das in diesem Gesetz, schon gar nicht das wörtliche Zitat. Wie Bajohr u. a. darlegen, wollte Wagner in seinem Kommentar zur JAO ableiten, aus deren Bestimmungen folge, dass Frauen nicht zur Staatsprüfung zugelassen werden dürften, während Palandt in seinem Kommentar das Gegenteil vertrat und auf das noch bestehende Gesetz vom 11. Juli 1922 verwies. In einem Artikel über Elisabeth Selbert ist darzustellen, dass Nazis versuchten, ihr die Anwaltszulassung zu verweigern, was zu diesem Zeitpunkt die Gesetzeslage noch gar nicht hergab, wozu sie aber im Wege der unbegrenzten Auslegung genutzt werden sollte. Um die Person von Otto Palandt zu charakterisieren, steht ein eigener Artikel zur Verfügung. Früher hatte ich schon die Fehlangabe berichtigt, Palandt sei in Kassel OLG-Präsident gewesen.--Lexberlin (Diskussion) 01:30, 20. Jun. 2021 (CEST)
Bild der Statue
[Quelltext bearbeiten]das finde ich viel besser: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bronzestatue_zu_Dr._Elisabeth_Selbert.jpg#filelinks --AugspurgII (Diskussion) 09:41, 30. Mai 2024 (CEST)
Geänderte Darstellung des Nominierungsprozesses für den Parlamentarischen Rat
[Quelltext bearbeiten]Die Darstellung wurde jetzt erweitert um Ausführungen von Drummer/Zwilling auf S. 135 dieser Quelle. Wenn man das tut, müsste man auch den Satz auf der Folgeseite zitieren, wo die Gegenstimmen aus dem Bezirksvorstand Hessen-Nord - nach Wagners Angaben - aufgeführt sind.
Außerdem ist Vorsicht beim Zitieren in indirekter Rede geboten. In der Quelle steht "Dafür sicherte sie sich die Unterstützung des Vorsitzenden der hessischen SPD-Landtagsfraktion Albert Wagner, ... . Bei den parteiinternen Absprachen im Sommer 1948 ... brachte er die Juristin als Kandidatin des Bezirks Hessen-Nord ins Spiel." Das ist nicht gleichbedeutend mit "präsentierte sie als Kandidatin des Bezirks Hessen-Nord". Dazu wäre der Fraktionsvorsitzende nicht befugt gewesen, sondern nur der Bezirksvorsitzende nach einem Vorstandsbeschluss. Der "hielt sich wegen ihrer Ernennung Wagner gegenüber zunächst bedeckt, obwohl er Selbert zuvor selbst um ihre Einwilligung gebeten hatte". So steht es wörtlich in der Quelle, erweckt aber m. E. einen falschen Eindruck. Der Bezirksvorsitzende wird Selberts Bereitschaft zur Kandidatur abgefragt, aber sich, in Erwartung der Vorstandsdiskussion, jedenfalls gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden, zurückgehalten haben.
Gänzlich verwirrend ist übrigens der Satz im Schreiben von Gotthelf (zitiert nach Drummer/Zwilling, S. 136): "Da Euer eigener intelligenter Bezirk nicht auf die Idee gekommen ist und stattdessen lieber Bergsträsser gewählt hat, ..." Der war Regierungspräsident in Darmstadt und als solcher vermutlich ein Vorschlag des mitgliederstärkeren Bezirks Hessen-Süd. Die einfachste Erklärung wäre, dass Gotthelf hier Bergsträsser mit Hoch verwechselte, weil beide Regierungspräsidenten waren.
Kurzum: Es wäre m. E. besser, hier nicht so ins Detail zu gehen, weil schon die Primärquellenlage bei solchen Vorgängen meist dürftig ist. Papier ist geduldig. --Lexberlin (Diskussion) 17:03, 8. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe gerade erst Deine Anmerkung gelesen. Für ein Antwort/Textvariante ist es mir jetzt zu spät. Ich melde mich.--Schiplagerheide (Diskussion) 23:55, 8. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe nun die Personen herausgenommen mitsamt der detaillierten Beschreibungen.--Schiplagerheide (Diskussion) 18:23, 9. Okt. 2024 (CEST)