Diskussion:Elisabethinnen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von M Huhn in Abschnitt Dienst in Lazaretten im Zweiten Weltkrieg
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Lemma

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Lieber Arthur, selbst die Ordenshomepage läuft unter Elisabethinnen! Müsste dann das Lemma nicht verschoben oder zumindest die Schreibweise erwähnt werden? --Karim (Diskussion) 20:42, 1. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. So wie ich es sehe, existieren mehrere Schreibweisen: vor allem die Österreicher und Straubinger und andere schreiben Elisabethi-n-en (wie bei den Beginen) (vielleicht ist dies im süddeutschen/österreichischen Raum dialektisch begründet?). Einige, auch die erwähnte deutsche Homepage, schreiben Elisabethi-nn-en, wiederum andere wie Teschen und Bad Kissingen sowie "orden-online" weichen aus und deklinieren den Begriff als "Elisabethinerinnen". Ich weiß nicht, welche Form wirklich richtig ist, gefühlt natürlich die mit zwei n aber auch die Variation -erinnen. Ich werde in der Kopfzeile vermerken, dass alle drei Variationen wohl gebäuchlich sind. Gruß, --ArthurMcGill (Diskussion) 13:01, 2. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Vielleicht hat da unser Ordensexperte @Der wahre Jakob: dazu noch eine tragfähigere Erklärung? --ArthurMcGill (Diskussion) 13:49, 2. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Das LThK (3. Aufl., Bd. 2, Sp. 144) sagt: Elisabethinnen, Elisabethinerinnen (Schwestern von der hl. Elisabeth). Ich kenne im Deutschen bei allen Orden nur die Form mit innen für die Schwestern. Die Beginen kann man hier nicht als Vergleich heranziehen, da das nicht einfach die weibliche Form der Begarden ist, sondern sich als eigenständige Bezeichnung anderswo herleitet - woher, scheint nicht ganz geklärt.
Daher plädiere ich auch für eine Verschiebung auf Elisabethinnen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 09:34, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Danke für die Rückmeldung, Verschiebung erledigt, --ArthurMcGill (Diskussion) 11:56, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Dienst in Lazaretten im Zweiten Weltkrieg

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Während des Zweiten Weltkriegs versahen einige Elisabethinnen ihren Dienst Lazaretten – auch – in Zusammenarbeit mit Schwestern aus dem „Reichsbund der freien Schwestern und Pflegerinnen“, jedoch nicht „als freie NS-Schwestern“, da das „Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege“ vom 28. September 1938 die „freien Schwestern“ gerade von den Ordensschwestern im Pflegedienst abgrenzte. Institutionell kamen Elisabethinnen als Ordensschwestern im Pflegedienst mit den „freien Schwestern“ des „Reichsbundes“ nur insofern zusammen, als sie gemäß der „Ersten Verordnung“ und der „Zweiten Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen“ zum „Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege“ vom 28. September 1938 verpflichtet werden konnten, in ihren Krankenpflegeschulen auch „freie Schwestern“ auszubilden. Siehe dazu Wolfgang U. Eckart: Illustrierte Geschichte der Medizin. Von der französischen Revolution bis zur Gegenwart. Springer, Berlin und Heidelberg 2011, ISBN 978-3-642-12609-3, S. 225. --M Huhn (Diskussion) 09:38, 30. Nov. 2020 (CET)Beantworten