Diskussion:Enforcer
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Jordi in Abschnitt Frank "The Enforcer" Nitti
Frank "The Enforcer" Nitti
[Quelltext bearbeiten]Hallo Benutzer:NiTenIchiRyu, hierzu steht in der engl. Wikipedia:
- Despite his nickname, "The Enforcer", Nitti used Mafia soldiers and others to commit violence rather than do it himself.
Auch verwertbare Onlinequellen stellen klar, dass "The Enforcer" ein Übername ist.[1][2] Dgl. der Klappentext von After Capone von Mars Eghigian (2005).[3]
Das schließt ja nicht aus, dass er auch selbst in dem Bereich tätig war. So stellt es übrigens auch der deutsche Wikipediaartikel dar, wenn es da heißt, dass er rasch Consigliere wurde und "The Enforcer" genannt wurde. Wenn er den Namen weiter trug, obwohl er die Funktion gar nicht mehr ausübte und längst höher in der Hierarchie aufgestiegen war, muss es ein Übername sein, meine ich.--Jordi (Diskussion) 15:55, 5. Dez. 2020 (CET)
- @Jordi: Nitti und vergleichbare Personen werden üblicherweise als Enforcer bezeichnet. Deswegen war ich erstmal skeptisch. Aber deine Quellen überzeugen mich. Ich revertiere. LG, --NiTen (Discworld) 17:41, 5. Dez. 2020 (CET)
- Danke. Das Bundespatentgericht definiert den von dir angesprochenen Begriff aus dem Orgacrime-Milieu ("Nitti und vergleichbare Personen") als "Bezeichnung eines Auftragstäters". Deshalb könnte ich mir vorstellen, diese Bedeutung auch noch in die BKL aufzunehmen, was meinst du? Ich dachte, man könnte vielleicht vor der Band noch eine Begriffsklärungszeile aufnehmen, die etwa lauten könnte
- im organisierten Verbrechen Bezeichnung für einen Auftragstäter, siehe Auftragsmord#Kriminologie
- Oder so ähnlich.--Jordi (Diskussion) 18:35, 5. Dez. 2020 (CET)
- Darüber hatte ich bei der Anlage der BKS schon nachgedacht, mich dann aber dagegen entschieden. Aber es macht schon Sinn. Wenn du den Beleg zur Hand hast, ergänze es gern. LG, --NiTen (Discworld) 19:59, 5. Dez. 2020 (CET)
- Ich denke, so geht es. Hab den Beleg im Zielartikel eingebaut.--Jordi (Diskussion) 20:08, 5. Dez. 2020 (CET)
- Darüber hatte ich bei der Anlage der BKS schon nachgedacht, mich dann aber dagegen entschieden. Aber es macht schon Sinn. Wenn du den Beleg zur Hand hast, ergänze es gern. LG, --NiTen (Discworld) 19:59, 5. Dez. 2020 (CET)
- Danke. Das Bundespatentgericht definiert den von dir angesprochenen Begriff aus dem Orgacrime-Milieu ("Nitti und vergleichbare Personen") als "Bezeichnung eines Auftragstäters". Deshalb könnte ich mir vorstellen, diese Bedeutung auch noch in die BKL aufzunehmen, was meinst du? Ich dachte, man könnte vielleicht vor der Band noch eine Begriffsklärungszeile aufnehmen, die etwa lauten könnte