Diskussion:Enteignung der Armenier in der Türkei

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Hajo-Muc in Abschnitt Qualitätssicherung
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GiftBot (Diskussion) 10:31, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Qualitätssicherung

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Der Artikel bedarf einer gründlichen Durchsicht. Ich bin erst jetzt auf diesen Artikel gestoßen, aber bereits beim ersten Überfliegen bin ich auf einige Böcke gestoßen gestoßen, die Übles befürchten lassen. Wenn das auf die verwendeten Belege zurückzuführen sein sollte, umso schlimmer. Zu dem, was mir aufgefallen ist (Liste erbt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

  1. Es fällt auf, dass das Thema des Artikels ziemlich unscharf und dabei willkürlich begrenzt ist. Was soll denn hier beschrieben werden? Der Titel beschränkt die persönlich Betroffenen auf die Armenier, was im Text teilweise konterkariert wird. Und wo sind die zeitlichen und sachlichen Begrenzungen zu ziehen?
  2. Irgendwer hat in der Einleitung kurz die syrisch-christlichen Vermögen ohne Beleg hinein gemogelt. Nun waren auch in den Kriegsjahren zu Beginn des 20. Jahrhunderts (für die Türkei von 1912-1922) auch syrisch-christliche Bevölkerungsteile von sehr unterschiedlicher Herkunft in Verfolgung, Tötung, Flucht und Vertreibung verwickelt, das hat aber mit dem Thema des Artikels und schon gar nichts mit der „Grundlage für die Schaffung einer neuen türkischen Bourgeoisie“ zu tun. Von daher gestrichen.
  3. Es wird kurz hintereinander einmal von einem Edikt, dann wieder von einem Gesetz gesprochen. Was war es nun wirklich?
  4. Kurz danach wird behauptet, das Komitee für Einheit und Fortschritt hätte ein Gesetz erlassen. Wirklich? Im WP-Artikel zu dem Gesetz steht dann, vermutlich zutreffend, das osmanische Parlament hätte dieses beschlossen.
  5. Ein osmanischer Abgeordneter wird in direkter Rede mit einem englischen Text zitiert. Hat er auf englisch diese Äußerung getan?
  6. „1974 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches besagte, dass nichtmuslimische Treuhandschaften (Anm. Gemeint sind wahrscheinlich Waqfs, türk. Vakıf, pl. Evkaf) nicht mehr besitzen dürfen, als unter ihrem Namen 1936 registriert war“. So steht es im Artikel. In einem der aufgeführten Belege findet sich hingegen die Angabe, dass es ein Urteil des Kassationshofs (Yargıtay, in der Funktion vergleichbar dem deutschen Bundesgerichtshof, den schweizerischen Bundesgericht oder dem österreichischen Obersten Gerichtshof) aus diesem Jahr war. Was ist nun richtig? Ein Gericht erlässt vielleicht ein Grundsatzurteil, aber verabschiedet kein Gesetz)
  7. Dazu kommen Übersetzungsstilblüten: „... die konfiszierten Kircheneigentümer zurückzugeben.“ und kurz danach „Von den 661 enteigneten Eigentümern wurden bislang lediglich 143 (21,6 %) den Stiftungen zurückgegeben.“ Gemeint sind wohl Vermögensgegenstände, wahrscheinlich konkret Grundstücke.

Der Artikel hätte besser sich auf einen konkreten Begriff wie die Emvâl-i metrûke, die „verlassenen Güter“ konzent5rieren sollen. Zum Thema gibt es auch eine neuere Dissertation: Ellinor Morack: The Dowry of the State? The Politics of Abandoned Property and the Population Exchange in Turkey, 1921-1945. Dissertation. University of Bamberg Press, Bamberg 2017, ISBN 978-3-86309-463-8, online zugänglich über https://fis.uni-bamberg.de/server/api/core/bitstreams/62af4a30-4453-4f0f-adbf-404f537e077e/content --Hajo-Muc (Diskussion) 00:06, 15. Jul. 2024 (CEST)Beantworten