Diskussion:Epilepsie/Archiv/2007
Dravet-Syndrom
Da ich nicht so recht weiß, wo im Artikel das Dravet-Syndrom unterzubringen ist, bitte ich die Aktiven hier, das zu übernehmen. Danke und Grüße 80.142.71.241 22:18, 27. Jan. 2007 (CET)
- Damit ist wohl die Schwere myoklonische Epilepsie des Kindesalters gemeint, die schon im Artikel drin steht. Die Bezeichnung Dravet-Syndrom ist mir zugegebenermaßen neu. Ich will das gerne prüfen und ggf. in den Artikel einarbeiten. --Der Lange 16:36, 29. Jan. 2007 (CET)
Prozentuale Verbreitung von Epilepsie in der Bevölkerung
Wieviel Prozent der Bevölkerung leiden denn an Epilepsie? Gibt es da Werte?
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.78.46.60 (Diskussion • Beiträge) 22:11, 23. Mai 2007) ---- Hendrike ♒ 22:26, 23. Mai 2007 (CEST)
- Meinst Du in Deutschland oder welche Bevölkerung? Weltweit? Also in Deutschland: „Man geht davon aus, dass 0,5-1% der Bevölkerung an einer Epilepsie leiden (die sog. Prävalenz). Das wären dann in Deutschland ca. 400000 bis 800000 Menschen [...]“ Quelle: [1]. Weitere Quellen decken sich mit der prozentualen Angabe. ---- Hendrike ♒ 22:26, 23. Mai 2007 (CEST)
Lebenserwartung
Ich konnte im Text gar nichts über die Lebenserwartung von Epileptikern finden. Ist die signifikant unterschiedlich zu nicht-epileptikern?--Ticketautomat 22:13, 31. Mai 2007 (CEST)
→ Es gab auch bis jetzt nichts Deutschsprachiges. Siehe jetzt dort! :) --Dendrit 12:43, 28. Okt. 2007 (CET)Dendrit
Fahrtüchtigkeit
Die Teilnahme am Straßenverkehr wird i.d.R. Menschen mit Epilepsie untersagt. Unter bestimmten Gegebenheiten kann die Fahrerlaubnis jedoch wieder erteilt werden. Dies wird anhand der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung bei Anfallsleiden" des Bundesamtes für Straßenwesen festgelegt. Detailiertere Informationen hierzu findet man u.a. auf dieser Seite: http://www.epilepsie-online.de/daten/be1.htm Sollte man Inhalte hieraus übernehmen bzw. diese Richtlinien mit einbringen oder ist das Thema zu speziell für diesen Artikel?
--AlFayed 15:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Ich zweifele, dass die dortigen Daten korrekt sind. Dort ist von einer dreijährigen Wartezeit nach einem Anfall bis zu einer Fahrerlaubnis die Rede. Korrekt ist meinen Infos nach ein Jahr. --NetReaper 23:47, 20. Dez. 2007 (CET)
- ad AlFayed und NetReaper: Beides ist nicht (ganz) richtig. Menschen mit Epilepsie dürfen am Straßenverkehr sehr wohl teilnehmen, es wird ihnen allerdings für die Fahrerlaubnis eine krampffreie Zeit abverlangt, nicht nur im eigenen, sondern im Interesse aller. Wann man wieder fahren darf, hängt davon ab, ob man einen PKW fahren möchte (z.Zt. 3,6 oder 12 Monate, je nach Epilepsieform oder Häufigkeit der Krampfanfälle), oder einen LKW (i.d.R 2 Jahre). Die aktuellen Bestimmungen findet Ihr unter http://www.epilepsie-netz.de/155/Epilepsie-Ratgeber/Fuehrerschein.htm . Gruß --Futur bei Sonnenaufgang 12:00, 18. Mär. 2008 (CET)
- ad AlFayed: diese Wartezeiten stehen übrigen genauso aber unübersichtlicher auf der von Dir genannten Website. Gruß --Futur bei Sonnenaufgang 12:05, 18. Mär. 2008 (CET)
Behandlung vs. panische Überreaktion
Laut dieses BBC-Artikels http://news.bbc.co.uk/2/hi/health/6913883.stm wird von Beistehenden häufig überreagiert, sollte sowas nicht auch unter Epilepsie#Behandlung erwähnt werden?
Z.B. soll es nicht nötig sein, immer einen Krankenwagen zu rufen (dürfte für Betroffene auch nervig sein). 82.83.235.162 13:05, 25. Jul. 2007 (CEST)
viel Kleinkram
Zu einzelnen Überschriften sollten noch wesentliche Punkte kurz ergänzt werden:
1) beim Dravet Syndrom ("catastrophic epilepsy") fehlt der Hinweis auf den Anteil an Mutationen im Na-Kanal bei einem großen Teil der Patienten, und dem Zusammenhang von schwer behandelbaren Anfällen bei Betroffenen mit z.B. Impfungen.
2) die Prognose der Rolando-Epilepsie wird heute nur noch hinsichtliche der Anfallssituation als günstig eingestuft, die Mehrzahl der Kinderneurologen würde eine medikamentöse Therapie beginnen.
3) beim Landau-Kleffner-Syndrom wird der Status im Schlaf aktiviert, zuvor finden sich multifokale sharp waves
4) bei den Therapien fehlt die mult. subpiale Transsektion
5) im Bereich Recht fehlt der Hinweis auf die Führerscheinerlaubnis, bzw. Fahrtüchtigkeit (http://www.epilepsie-netz.de/155/Epilepsie-Ratgeber/Fuehrerschein.htm), das ist auch ein Vorschlag für die Links
6) letztenendes fehlt noch die Erwähnung, dass Epilepsie ein führendes Symptom von anderweitig definierten Syndromen ist, z.B. NCL -