Diskussion:Epilepsie

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Schwäbin in Abschnitt morbus comitialis
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Epilepsie“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Dauerbehandlung erweitern

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Hallo, beim erneuten Lesen des Artikels ist mir aufgefallen, dass im oben genannten Abschnitt Medikamente erwähnt werden, die an den GABA-Rezeptoren andocken. Nun gibt es ja seit einigen Jahren den Wirkstoff Perampanel, der an den AMPA-Rezeptoren andockt. Allerdings ist das Arzneimittel in Deutschland nicht erhältlich (Entscheidung des GBA) und muss über die internationale Apotheke bestellt werden.

Meine Frage wäre, wie ich das am besten einbaue. Ich würde irgendwo ersteinmal erwähnen, dass es auch noch etwas anderes gibt. Ich habe aber nur gefährliches Halbwissen, was Rezeptoren und Medizin angeht. Grüße ~ (falsch signierter Beitrag von Unterstrichmoepunterstrich (Diskussion | Beiträge) 19:10, 26. März 2017 (CEST))

Kapitel 1 Diagnose / Kapitel 7 Diagnostik

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Hallo, wäre es nicht sinnvoll, das Kapitel 1 Diagnose und das Kapitel 7 Diagnostik zu einem zusammen zu fassen? Gruß Christian (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:D82:A320:9DE0:C16C:D9D:92FD (Diskussion) 23:45, 13. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Waffenhandhabung

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Wer kein KFZ führen darf, ist auch nicht dazu geeignet eine Waffe zu führen. Im Artikel selbst und auch im Disk-Archiv ist hierzu nichts zu finden. Im Netz finde ich auch nichts Präzises. Das vielenorts zitierte Grundsatzurteil vom VG Oldenburg, Az.: 11 A 4807/12 bringt hier auch nichts, da es dort um die Kombination von Epilepsie, Alkoholismus und Emotionsausbrüche ging. Der Verlust des Führerscheins führt auch zum Verlust des Jagdscheins und damit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe. Grundlage ist § 6 vom Waffengesetz, die persönliche Eignung. Hier ist Alkoholismus und psychische Krankheit explizit genannt, Eplilepsie müsste gemäß Satz 3 greifen "auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen (...) oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht." Ob jetzt nach den ensprechenden Karenzzeiten analog zum Führen von LKW und einem positiven MPU auch bei Epilepsie eine Schusswaffe geführt werden darf, wäre auch noch interessant zu wissen. Aber wenn die erstmal der Ausschluss im Artikel stehen würde, wäre das schon ein wichtiger Punkt. Wer weiß dazu was und hat bestenfalls die passenden Quellen zur Hand?--2001:4DD3:69EC:0:E56C:315C:2885:A082 09:59, 6. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

morbus comitialis

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führt als Weiterleitung auf den Artikel, wird dort aber mit keinem Wort erwähnt. Kann das bitte ein Fachkundiger noch einbauen? Danke. --Schwäbin 20:10, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten