Diskussion:Erich Lüth

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2A02:908:196B:92E0:B111:3D8B:1419:CF39 in Abschnitt Lüth-Fall falsch dargestellt
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Kategorie:SPD-Mitglied

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Auch unter dieser Kategorie wird Lüth geführt - im Artikel ist darüber nichts zu lesen. Gleichwohl bin ich sicher, daß Lüth nach dem Krieg SPD-Mitglied wurde, aber wann? --Pedwiki 19:33, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das ist offensichtlich inzwischen ergänzt worden. -- 147.142.186.54 16:22, 14. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Lüth-Fall falsch dargestellt

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"Der Fall durchlief alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, das Anfang 1958 das berühmt gewordene Lüth-Urteil sprach. Darin wurde die Klage gegen Erich Lüth zurückgewiesen, da sein Verhalten vom Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sei;" -- Der erste Halbsatz ist insofern falsch, als dass das BVerfG keine "Endinstanz" (Superrevisionsinstanz) ist. Der zweite Satz ist m.E. falsch, was aus eben Erklärtem herleitbar ist: Das Verfassungsgericht (weil keine Superrevisionsinstanz seiend) entscheidet nicht über die Klage, sondern über die zur Prüfung vorgelegte Verfassungsbeschwerde, die im Zusammenhang mit dem Klageverfahren steht. Und nur diesbezüglich hatte Lüth Erfolg, wenngleich das Verfassungsgericht Punkte feststellte, die vom (ich glaube, es war damals das: Landes-)Gericht nicht berücksichtigt worden waren, sodass es das Verfahren neu aufnehmen musste unter dem Licht dieser Punkte und der neu implementierten Rechtslehre, wie sie zu berücksichtigen und zu gewichten seien. So oder so ähnlich ... ;-) --2A02:908:196B:92E0:B111:3D8B:1419:CF39 18:32, 15. Jan. 2019 (CET)Beantworten