Diskussion:Erschleichung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Leif Czerny in Abschnitt Zwei Begriffe?
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Gibt es den Begriff erschleichen von Vertrauen im juristischen Sinne?

Fall: Der Arbeitnehmer (AN) erschleicht sich durch Annäherung und soziales Verhalten das Vertrauen des Arbeitgebers (AG) und gelangt nur wegen dieser guten Vertrauensbasis zu Betriebsgeheimnissen. Sofort nach Erlangung der Geheimnisse kündigt der AN.

Für mich ist klar, dass nahezu in betrügerischer Absicht das Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, nur um an die Geheimnisse zu gelangen um diese für sich selbst zu nutzen.

Die Kausalität ist erkennbar dadurch, dass sofort nach der Geheimnisübertragung gekündigt wurde.

Gibt es hierzu stimmen? Würde mich sehr freuen hier zu diesem Thema etwas zu lesen.

Alles Gute Christian (nicht signierter Beitrag von 80.153.26.60 (Diskussion | Beiträge) 17:41, 14. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Zwei Begriffe?

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Werden hier nicht eigentlich zwei verschiedene Begriffe aufgeführt, ein rechtlicher und ein logischer.

D. h. man müsste eigentlich zwei Artikel draus machen.

Leider wird der rechtliche Bergriff der Erschleichung nicht erläutert, sondern nur genannt und auf einen Spezialfall (Erschleichung vonn Leistungen) verwiesen. Ich bin über einen Link im Artikel Karl May hierher geführt worden, wo von Erschleichung eines Pelzmantels die Rede ist, und bin nun auch nicht schlauer. Quellen zu dem (rechtlichen) Thema gibt es auch nicht. :( --HeRoMa (Diskussion) 17:59, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Naja, die Philosophie hat sich, glaube ich. den Rechtsterminus ausgeborgt, d.h. die gehören historisch schon zusammen. Und für zwei Artikel ist der Text hier schlicht zu dünn. Zentral ist, glaube ich, den Anschein der Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Sache, Leistung oder des Rechts, dass man beansprucht, durch den Guten Glauben der Anderen zu gewinnen, und nicht etwa durch aktive Täuschung. -- Leif Czerny 19:46, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten