Diskussion:Erzherzog

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Copyflow in Abschnitt Nachweis zur Schaffung des Titels
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Eine Frage: Es gibt die Kategorie Erzherzog und die Kategorie Erzherzog (Österreich). Erzherzog ist leer. Kann ich die Ösis in die Erzherzoge legen und die Unterkategorie löschen (weil es nur Ö-Erzherzoge gab) oder ist die Abgrenzung sinnvoll? --¶eerBr Þ 01:25, 20. Sep 2004 (CEST)

Nein, die ist nicht sinnvoll - "Erzherzog (Österreich)" kann man ohne weiteres löschen -- Clemens 17:26, 23. Sep 2004 (CEST)

Liste der Erzherzöge von Österreich

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siehe Diskussion:Liste der Erzherzöge von Österreich -- W!B: 01:49, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Archidux Austriae

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:fortsetzung des endes der obigen löschdiskussion
Grimm gibt: titel der österreichischen (früher auch der brabantischen und lothringischen) herzöge, der lat. ausdruck gieng voraus, wo steht der deutsche zuerst? im 15 jh. ist er entschieden gangbar. .. ich lag ja garnicht so daneben mit meiner frage ;), wenn auch etwas später -- W!B: 01:43, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Irreführender Artikel

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Ich finde, dass dieser Artikel in seiner jetzigen Form irreführend ist, denn er vermittelt über weite Teile den falschen Eindruck, dass nur der Regent von Österreich den Titel Erzherzog getragen hätte. Da üblicherweise nur der höchste Titel genannt wird, wird der Titel Erzherzog eher selten in Zusammenhang mit Personen die Kaiser gewesen sind, genannt. (nicht signierter Beitrag von Helmigo (Diskussion | Beiträge) 15:22, 7. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

liest Du Gebrauch des Titels bis heute --W!B: 17:52, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Anzahl der Erzherzöge und Erzherzöginen

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Kann jemand abschätzen wie viele Erzherzöge und wie viele Erzherzöginen es um 1900 gegeben hat?--Helmigo 15:22, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Stammliste des Hauses Habsburg-Lothringen --Socius sociologicus (Diskussion) 21:51, 10. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Monarchie

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Zu Matysiks Korrektur: Im Lemma Habsburgermonarchie wird davon ausgegangen, dass der Herrschaftsbereich der Habsburger auch schon vor 1806 eine Monarchie war. Die Oberhoheit des Heiligen Römischen Reiches war schon längst eine rein theoretische, das Reich gleichsam ein Staatenbund, schon lang kein Bundesstaat mehr. --Wolfgang J. Kraus 13:25, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Du hast einerseits recht: de facto war es eine Monarchie, andererseits de jure aber keineswegs. Die Bezeichnung Regent passt auf beide Tatsachen und ist somit für den korrekten Leser weniger verwirrend. Außerdem bezieht sich die Habsburgermonarchie auf die Königreiche Ungarn und zeitweise Spanien und Böhmen, nicht auf die Erblande. Auch im 19. Jahrhundert hat man hier peinlich genau unterschieden und das staatsrechtlich offiziell strikt getrennt. Das sollte sich m.E. auch in der Wortwahl hier im Artikel widerspiegeln.-- Matysik 15:52, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Abkürzungen

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Wenn man schon unbedingt Abkürzungen verwenden will, dann bitte solche, die auch bekannt und verständlich sind. Mhd. und nhd. bekomme ich noch hin, cf. ist eine überflüssig Alternative für das ungleich gebräuchlichere vgl., aber was um Himmels willen soll nndfr. bedeuten? --AndreasPraefcke (Diskussion) 10:59, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Gute Frage. Ich würde das als "neuniederfränkisch" interpretieren, was einfach nur eine pompöse Umschreibung für niederländisch wäre. Aber um das wirklich zu beurteilen reichen meine Sprachkenntnisse nicht aus. -- Clemens 12:10, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Neu-Niederfränkisch ist niederländisch? Dann ist West-Bulgarisch dasselbe wie Pommersch. (Bei solchen Erklärungen hilft es zum Verständnis, absolut unbehaucht zu sein.) --95.117.29.132 16:45, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Wenn man weiß, dass man absolut unbehaucht ist, ist es ratsam, einfach mal hier in dieser Wikipedia nachzuschauen. Neu-Niederfränkisch ist die sprachwissenschaftliche Einordnung von Niederländisch. Anderes Beispiel: Raben, egal wie die krächzen, zählen in der Biologie zu den Singvögeln. Hanno Wupper (Diskussion) 22:08, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Anderer Gebrauch des Titels

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Nichts gegen Juan Carlos I., aber der ist ja nun nicht mehr König. Wie sieht es mit seinem Nachfolger bzw. der ganzen Familie aus? Kann sie / darf sie? --95.117.29.132 16:42, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Falsch, Johannes Karl I behält lebenslang den Titel König; er ist nur nicht mehr "Regierender König von Spanien" - Also S. M. König Johannes Karl (Juan Carlos) von Spanien, S. M. Der König von Spanien = König Philipp VI. (Felipe) - nur in den Niederlanden wird aus ehemaligen Königinnen wieder Prinzessinnen. (nicht signierter Beitrag von 91.37.103.70 (Diskussion) 18:12, 2. Nov. 2020 (CET))Beantworten

Diktaturzeiten

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da steht "In Diktaturzeiten war das Führen des Titels 1935–1945 in Österreich erlaubt." Abgesehen daß der Austrofaschismus schon ab 1934 galt - sei die Anmerkung erlaubt:

im GGs. dazu steht beim Adelsaufhebungsgesetz 1934 bis 1938

Im austrofaschistischen Ständestaat wurde unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß das Adelsaufhebungsgesetz (ohne es expressis verbis zu nennen) wie das Habsburgergesetz in § 56 Abs. 4 Verfassungsübergangsgesetz 1934 vom 19. Juni 1934 in den Rang eines einfachen Bundesgesetzes heruntergestuft.[4] Spätestens seit 1945 steht das Adelsaufhebungsgesetz neuerlich in Verfassungsrang. 1938 bis 1945

Während der nationalsozialistischen Diktatur 1938–1945 änderte sich an den Namen mit den Namensbestandteilen der österreichischen (nunmehr) Reichsdeutschen nichts:

   „Der einmal verlorene Adelstitel lebte durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft im Jahre 1938 (Gesetzblatt für das Land Österreich, Jahrgang 1938, Nr. 236) nicht wieder auf; damit war eine Änderung des bürgerlichen Namens nicht verbunden.“

– Rechtssatz zu VwGH 81/01/0036 vom 22. April 1981[5]--91.34.198.225 17:36, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"Erfunden" oder gefälscht?

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Ausgedacht wurde der Titel mit dem Zusatz „Erz-“ in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im als Privilegium Maius bezeichneten Schriftstück von 1359, einer im Auftrag des Herzogs entstandenen, vollständig erfundenen Staatsurkunde mit gefälschter Signatur des (damals nicht habsburgischen) Kaisers.

Es wäre zu fragen: War diese Urkunde rein fiktiv (also erfunden)? Aw.: Nein. War ihr Inhalt erfunden, und die Urkunde gefälscht? Aw.: Ja. Bitte das mal sprachlich verbessern. --Ghettobuoy (Diskussion) 23:56, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

So einfach ist es mit dem Privilegium Maius (auch als "Freiheitsbriefe" bezeichnet) nicht. (Übrigens handelt es sich dabei nicht um eine einzige Urkunde, sondern mehrere Urkunden). Der Inhalt des Privilegium maius war nicht ausschließlich erfunden, Teile waren auch aus früheren Urkunden übernommen, die zwar nicht erhalten sind, aber eindeutig existiert haben, wie eben das Privilegium minus. Mehr dazu unter folgendem Link: http://wwwg.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/20/html/1818.htm, der recht genau ist, was die tatsächlichen Fakten betrifft. --Ermione 13 (Diskussion) 15:50, 26. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Österreich - ein Begriff mit verschiedenen Bedeutungen, auf welchen Österreich-Begriff bezieht sich der Erzherzog wirklich?

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Das Erzherzogtum Österreich wurde ab 1490 administrativ in Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns geteilt; (regierender) Erzherzog war in beiden Teilen stets ein und dieselbe Person.

Zu dieser Behauptung fehlen im Artikel die Literaturangaben (oder wenigstens der Hinweis auf die Primärquelle dafür. Diese sollten unbedingt ergänzt werden, da die Aussage selbst nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Der Begriff Österreich hat mehrere Bedeutungen und wurde in der Geschichte für Unterschiedliches verwendet. Was meinte das Erzherzogtum Österreich tatsächlich? Wirklich nur das Herzogtum Österreich ob und unter der Enns bzw. die spätere Bundesländer Nieder- und Oberösterreich oder doch die Familie der Herzöge von Österreich (Habsburger). Oder umfasste das Erzherzogtum Österreich nicht eigentlich sämtliche Herzogtümer (also Österreich, Steiermarkt, Kärnten etc.), Grafschaften (z. B. Tirol) und andere Herrschaften, die die Herzöge von Österreich (Habsburger) beherrscht haben.--Ermione 13 22:30, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Das Erzherzogtum Österreich ist rein vom Titel her Österreich unter und ob der Enns. Nicht mehr. Das ist wiederum nicht dasselbe wie das Haus Österreich (d.h. die Habsburger) und für die habsburgischen Besitzungen im Ostalpenraum gab es nie einen offiziellen gemeinsamen Titel. Das sozusagen die einfache Version. Es ist aber insofern komplizierter, als Herrschertitel sich gerne verselbständigen. Bei den Habsburgischen Erbteilungen im späten 14. und im 16. Jahrhundert waren Bezeichnungen wie Oberösterreich oder Innerösterreich für die westlichen bzw. südlichen Teile der habsburgischen Besitzungen in Gebrauch, was nicht zuletzt auch bedeutet, dass die Einheit der Besitzungen ideell weiterbestand und die jeweiligen Teilherrscher rangmäßig gleich gestellt blieben. Auch die Bezeichnung Vorderösterreich für die schwäbischen Besitzungen der Habsburger ist ein Zeichen, dass Österreich immer auch als die Gesamtheit der habsburgischen Besitzungen verstanden wurde. Das ist aber sozusagen halb Umgangssprache halb Rechtsfiktion, wenn auch schon im Spätmittelalters bzw. der frühen Neuzeit selbst vorkommend. Von seinem Inhalt her bedeutet der Erzherzogstitel einfach nur den Besitz von Nieder- und Oberösterreich und die mit dem Privilegium Maius verbundenen Privilegien.
Wie gesagt: die Aussage, dass das Erzherzogtum 1490 administrativ geteilt wurde, ist sachlich korrekt und bezieht sich auf das Titularterritorium. Mit dem Titel als solchen hat das eigentlich ohnehin nicht viel zu tun, man kann den Satz auch gerne ganz herausnehmen. Er gehört thematisch in den Artikel Erzherzogtum Österreich. -- Clemens 23:07, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Wenn das alles tatsächlich Fakten sind, warum gibst du dann im Artikel nicht wenigstens die neuere seriöse themenbezogene Sekundärliteratur dafür an, die sich wirklich konkret mit den Themenbereichen Erzherzog-Titel, Herzogtum Österreich und Haus Österreich befasst und auf der du dir doch deine Meinung gebildet haben wirst? Der Artikel hat bis jetzt keine Literaturauflistung, nur drei Einzelbelege, die sich nur auf Details beziehen, und zwei Verweise auf Websites. Das spricht eindeutig nicht für seine Seriösität.--Ermione 13 00:02, 26. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ein bisschen mehr Literaturangaben täten dem Artikel gut, das ist wahr. -- Clemens 00:42, 26. Nov. 2016 (CET)Beantworten
PS: Ich sehe, dass Du auf der dortigen Diskussion auch schon aktiv warst. Sollte es wirklich Deine Position sein, dass sich der Erzherzogstitel auch rechtlich (und nicht nur umgangssprachlich) auf die Gesamtheit der habsburgischen Besitzungen bezieht - das ist unhaltbar. -- Clemens 23:14, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Parallele Bearbeitung mit Benutzerkonto und IP

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siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Katleen_Spencer und https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/2003:CB:2BE1:EF65:90A6:A108:EE32:2665 --87.162.167.105 23:51, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wikipedia ist kein LAARP

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Der Halbsatz und kraft letzteren Titels von dem Papst bzw. dessen Stellvertreter dem Churfürsten von Cöllen, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches italiänischer Nation, als Kaiser des ganzen Heiligen Römischen Reiches Gekrönte bzw. zu Krönende, ist ja offensichtlich selbstausgedacht, schon alleine Aufgrund der falschen Titel (zetgenössisch Erzischof von Köln, des HRR Erzkanzler durch Italien und Kurfürst bzw. Römischer Kaiser), der Mischung aus frühneuzeitlicher und moderner Orthografie und Wortwahl und der Tatsache, dass der Kaiser seit dem 16. Jh. vom Erzbischof von Mainz gekrönt wurde (und auch nicht als Stellvertreter des Papstes). Ich formulier das Ding ein bisschen um, der artikelrelevante Inhalt ist eh überschaubar.--Socius sociologicus (Diskussion) 22:30, 10. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Nachweis zur Schaffung des Titels

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Der Einzelnachweis im Abschnitt Schaffung des Titels ist nicht mehr erreichbar. Findet jemand Ersatz? --Copyflow (Diskussion) 06:47, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten