Diskussion:Ethylenglycolmonobutylether

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rjh in Abschnitt Gesundheitsschädlich / Giftig
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Aluminium

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>> Reagiert heftig mit Aluminium << wird gestrichen, da GESTIS hier falsch recherchierte.

GESTIS schreibt: kann reagieren mit Aluminium oder Sauerstoff.
BASF- oder DOW-Sicherheitsdatenblätter warnen nicht vor Aluminiumkontakt, jedoch vor schleichender Peroxid-Bildung. BUGL wird vielfach als Kunstharzlösemittel (und daher in Farben und Lacken) verwendet. Auch hier ist von einer Alumiumkorrosion nichts bekannt. --Drdoht (Diskussion) 03:01, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Gesundheitsschädlich / Giftig

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GESTIS kennzeichnet abweichend von den Herstellern. Die neue Kennzeichnung Giftig läßt sich in Fachkreisen schwer nachvollziehen. [1] Wegen der Verwendung beim Fracking brauchen die Gegner offenbar "eine giftige Substanz", mit der die Ablehnung begründet werden kann. Bei Haaranwendungen (2-4%) besteht nach Untersuchnungen keine Gefahr für den Anwender. Solche Quantensprünge von 4 auf 100% erlebt man selten bei der Kennzeichnung! (siehe alte Mischungsregeln in der GefStoffV) . --01:51, 4. Aug. 2014 (CEST)

Also erstmal sollte das Kind beim Namen genannt werden. Es geht um Butylglykol. Dann stimmt die Aussage (schwer nachvollziehbar) so nicht, sondern sie ist eigentlich ganz klar aus dem GHS System ablesbar. Die Neueinstufung/Änderung der Symbole ergibt sich aus einer Änderung beim Übergang zum GHS. Wurde in dem Thread auch schon diskutiert. Und es gibt von der BAUA auch eine Stellungnahme dazu.
Bei dem Übergang von der Einstufung nach der europäischen Richtlinie 67/548/EWG zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird in der Praxis häufig von einer Verschärfung der Anforderungen gesprochen, weil eine Vielzahl von bisher gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen in Zukunft als "giftig" einzustufen und zu kennzeichnen sein wird.
Ausgangspunkt ist, dass, am Beispiel akute orale Toxizität, Stoffe und Gemische/Zubereitungen die mit einer oralen LD50 von 200 bis 300 mg/kg bisher als "gesundheitsschädlich (Xn); R22" eingestuft und mit Xn; Gesundheitsschädlich; R22 gekennzeichnet werden, in Zukunft auf Grund der neuen Zuordnung als "akut toxisch Kategorie 3" mit dem Gefahrenhinweise H301 "Giftig beim Verschlucken" eingestuft und mit dem Piktogramm GHS06 "Totenkopf mit gekreuzten Knochen", dem Signalwort "Gefahr" und dem Gefahrenhinweise H301 "Giftig beim Verschlucken" gekennzeichnet werden.
Kurzgesagt: Stoffe und Gemische mit einem oralen LD50 zwischen 200 und 300 mg/kg, die als akut toxisch Kategorie 3; H301 eingestuft und mit GHS06, H301 gekennzeichnet werden, sind nicht giftig im Sinne der Gefahrstoffverordnung.
Bei Butylglycol mit einem LD50 oral sollte das eigentlich nicht zutreffen, aber hier übernimmt GESTIS die GISCHEM Einstufung. Und diese begründet das richtigerweise mit der dermalen Giftigkeit, wo sich ebenfalls eine solche Änderung verbirgt. Dort ändert sich die Einstufung für den Bereich zwischen 400 und 1000 mg/kg. Früher Xn (gesundheistschädlich) und nun H311 und damit giftig. Ist in diesem Link deutlich erklärt. Damit macht GESTIS alles richtig, vor allem weil der Stoff mit einem LD50 von 220 mg/kg (wenn ich das aus dem Dokument richtig interpretiere) auch schon früher als giftig eingestuft hätte werden müssen. Ob für den Wert LD50 dermal im Bereich 400-1000 mg/kg die obige Einschätzung der BAUA "nicht giftig im Sinne der Gefahrstoffverordnung" ebenfalls zutrifft überlasse ich lieber der BAUA. Für Butylglycol sind wir aber eigentlich ausserhalb des Diskussionsbereiches. Rjh (Diskussion) 07:51, 4. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Da gibt es eine interessante Übersicht [2]. Für BuGl CAS 111-76-2 - Warning - Acute tox 4: H302, H312, H332, Skin irrit. 2 H315, Eye irrit 2: H319 - GHS 07.
Hmm, für Butylglycol ist sie aber veraltet, wegen LD50 dermal. Ansonsten hätte ich gesagt, könnte man das in den Artikel Glycolether übernehmen. Aber so wissen wir nicht, wie viele da noch alt sind. Rjh (Diskussion) 07:43, 5. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Auf die o.g. Übersicht verweist aktuell der Hersteller SHELL von seiner Homepage aus. Es gibt aber einen schlagenden Beweis, das ist die Seite von ECHA [3]. Über die CAS-Nr. 111-76-2 erfährt man alle hinterlegten aktuellen Daten/Einstufungen. Über "Kategorie: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis" sind alle GHS-Codes gelistet.
Acute Tox. 4 * H302 - Acute Tox. 4 * H312 - Skin Irrit. 2 H315 - Eye Irrit. 2 H319 - Acute Tox. 4 * H332 - GHS07 Wng.
Mit "Kategorie: Registrierte Stoffe" wird man auf eine Seite weitergeleitet, wo man über "Ansehen" bei "Toxicological information" ellenlange Listen von Toxdaten lesen kann. mfg --Drdoht (Diskussion) 12:20, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Aus eigener Erfahrung mit diesem Stoff, er wurde im Betrieb tonnenmäßig gehandhabt wie Methoxypropanol. WÄRE da etwas "giftiges" an diesem Stoff, er wäre aus 2 Gründen während der Entwicklung (--> F&E) durch etwas anderes ersetzt worden. 1) ist man bei Giftstoffen im Produktionsbetrieb extrem eingeschränkt und 2) kein Kunde kauft etwas mit einem "Totenkopf" auf dem Label. In Jubail wird gerade eine Megaanlage für Butylglycol gebaut. --Drdoht (Diskussion) 12:52, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Bitte frag das mal bei GESTIS nach. Die sind bisher die zuverlässigste Quelle von Informationen. Wenn Du schon änderst, dann müssen diese auch zur angegeben Quelle passen. Wenn Du also eine bessere hast, dann musst Du auch den Quelllink anpassen. Aber wie schon gesagt ist es besser, wenn Du mal bei GESTIS nachfragst. Die antworten innerhalb von Tagen und geben dann auch eine ordentliche Begründung an. Rjh (Diskussion) 16:35, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Moin, ist soeben gemacht im Gästebuch. Oder hätte ich das an die email gestis@dguv.de machen sollen? Der Eintrag wird aber erst sichtbar, wenn die ihre Antwort abgegeben haben. Auf alle Fälle schreibt kein BuGL-SDB seit Ende 2010 mehr die Totenkopf-Kennzeichnung. M.e. ist ein Gestis als "Institut für Arbeitsschutz der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)" keine maßgebliche PRIMÄR-Quelle. Ist ja ganz nett, wenn jemand alle Daten zusammenschaufelt, aber ohne kritische Bewertung gehts halt doch nicht. mfg --Drdoht (Diskussion) 14:22, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Die einfache Anfrage über das Gästebuch reicht und sie wird auch ohne Antwort sichtbar. Die Änderung wird nur deswegen nicht sofort sichtbar, weil sie mal viele Spameinträge hatten. Allgemein nehmen wir ausserhalb den offiziellen CLP Einstufungen GESTIS als zweitzuverlässigste Quelle, gerade deshalb weil sie eine unabhängige Sekundärquelle ist. Allerdings sind auch Merck und Roth zuverlässig und können gleichrangig verwendet werden. Sigma und TCI sind auch recht gut. Bei Alfa wird es stellenweise schon komisch und weicht zum Teil recht weit ab. Man kann jetzt treflich darüber streiten, was besser ist. GESTIS gibt meiner Meinung nach eher den Blickwinkel "Verbrauchers" (naja eigentlich des unabsichtig oder absichtig damit in Kontakt kommenden) an. Bei Verlinkung mit SDBs von Firmen gab es schon öfter die Diskussion ob die nicht zu ihren Gunsten mogeln (ob das nun stimmt oder nicht). Vor allem wenn man dann beim Suchen im Internet auch noch verschiedene SDBs findet. Ich hab deine Änderung übrigens nur deswegen rückgängig gemacht, weil sie nicht mehr zur Quelle passte. Wenn Du die Quelle der GHS-Kennzeichnung auf Merck oder so geändert hattest, dann hätte ich es ohne zögern gelassen. Aber die Anfrage an GESTIS finde ich noch besser. ;) Rjh (Diskussion) 17:37, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade GESTIS hat geantwortet und bestätigt meine Vermutung (oder besser meine Einschätzung) von oben. Es bleibt also bei der GHS-Einstufung so wie sie ist. Mich freut mal wieder die klare und kompetente Antwort von GESTIS und bestätigt einmal mehr die Verwendung von GESTIS als zuverlässige Quelle. Leider bedeutet das im Gegenzug aber auch, dass die Primärquellen nicht immer zuverlässig sind und sich in dem Fall sogar ausserhalb der gesetzlichen Regelungen bewegen. Rjh (Diskussion) 20:47, 14. Aug. 2014 (CEST)Beantworten