Diskussion:Eucharistische Nüchternheit

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von FordPrefect42 in Abschnitt Geschichte und Begründung
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Abgrenzung zu eucharistischem Fasten

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Ich denke, dass daraus zwei Artikel gemacht werden sollten, da wie es schon im Artikel beiläufig erwähnt wird, das Eucharistische Fasten nichts mit der Eucharistischen Nüchternheit zu tun hat! --Th1979 12:09, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Richtig! Eucharistische Nüchternheit meint nie die Enthaltung von der Kommunion oder der Messzelebration. --Rabanus Flavus 14:46, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Vollkommen einverstanden! Aber unter dem Stichwort "Eucharistisches Fasten" (was beides bezeichnet, Nüchternheit und Eucharistieverzicht) wird der Beitrag immer wieder gestrichen und durch einen Redirect auf Fasten ersetzt. Daher habe ich ihn einstweilen hier untergebracht. --H. G. Brakmann 21:02, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Wie in der Zusammenfassungszeile erwähnt, habe ich die schon lange unbelegten Passagen über das sogenannte "eucharistische Fasten" jetzt entfernt, wodurch auch die Aussage der Kirche über den täglichen Empfang der hl. Kommunion entbehrlich wurde. --Turris Davidica 11:30, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Geschichte und Begründung

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Die Geschichte des Nüchternheitsgebots ist unzureichend dargestellt. „Ursprünglich“ ist ein herzlich schwammiger Begriff. Galt das Gebot schon in der Urgemeinde, oder ab dem Mittelalter, oder ab wann? Und was war die Motivation für die Einführung des Gebots, was sollte damit vermieden werden? --FordPrefect42 (Diskussion) 18:23, 14. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hier habe ich eine Literaturstelle gefunden, die in die Richtung geht, was ich mir erwarten würde:
  • Gerhard Rauschen: Eucharistie und Busssakrament in den ersten sechs Jahrhunderten der Kirche. Herder, Freiburg 1910 (Reprint 1971). Zitat:
„Solange die eucharistische Feier an eine Mahlzeit geknüpft war, nämlich im 1. Jahrundert (z. B. in Korinth nach 1 Kor 1,1 20ff), konnte von einem Gebote der Nüchternheit nicht die Rede sein, wie auch der hl. Augustinus in seinem 54. Briefe (6, 8) zugibt, in welchem er eingehend über dieses Gebot handelt. Die erste Erwähnung der Sitte, nüchtern zu kommunizieren, findet sich bei Tertullian an der schon genannten Stelle (ad uxorem II 5) [...] Im 4. Jahrhundert war die Sitte ganz allgemein [...]“ (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
Natürlich sollten Darstellung und Quellen dem aktuellen Forschungsstand entsprechen. --FordPrefect42 (Diskussion) 00:46, 15. Jul. 2024 (CEST)Beantworten