Diskussion:Führerschein (EU-Recht)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Andif1 in Abschnitt keinerlei Infos zur Anzahl der Achsen bei Hängern
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Führerschein kl. B Deutschland

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mir unverständlich. Da heißt es doch (Zitat aus der Fahrerlaubnisverordnung)

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von   nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Ich kürz jetzt mal den text ein, um besser zu lesen/verstehen.

 Kraftfahrzeuge  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von   nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Da steht doch deutlich, das nur kfz zur personenbeförderung (PKW) gefahren werden dürfen? Wieso fährt man dann damit fahrzeuge mit lkw zulassung. (LLkw, sprinter etc bis 3,5to)--2003:E9:DF07:C200:5C4F:AC32:365E:D797 10:35, 20. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ebenso unverständlich der unterschied in der kl.c1 und c: (zitat)

Klasse C1:

   Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind 

Klasse C:

   Kraftfahrzeuge,  mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind . (ohne das UND)

????? Was schreiben die da für eine unverständlichen quatsch?--2003:E9:DF07:C200:5C4F:AC32:365E:D797 10:46, 20. Dez. 2022 (CET) --2003:E9:DF07:C200:C98E:13D3:FD6E:70 09:26, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten


siehe auch: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/Ab_19012013/ab19012013_inhalt.html?nn=3489784 --2003:E9:DF07:C200:19ED:581B:3C51:BD71 08:53, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten
das ist hinter dem komma kein nebensatz, der den hauptsatz ergänzt. Sondern das gilt als aufzählung, eigenständig, ggf. aus der englischen EG formulierung "schlecht" (automatisch (?) übersetzt. Eben deutsche rechtschreibung. Siehe engl. originaltext. --2003:E9:DF07:C200:E81E:EE94:4884:62BD 17:52, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

originaltext:(zitat)

Category B:
motor vehicles with a maximum authorised mass not xceeding 3 500 kg and designed and constructed for the
carriage of no more than eight passengers in addition to the driver; motor vehicles in this category may be combined
with a trailer having a maximum authorised mass which does not exceed 750 kg.

--2003:E9:DF07:C200:E81E:EE94:4884:62BD 17:58, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Tabelle „Internationaler Führerschein“ – sich widersprechende Aussagen

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Zitat im Text oberhalb der Tabelle: „Deutschland stellt hingegen noch den Internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 aus, der z. B. in Thailand anerkannt wird.“

Zitat in der Tabelle (für Thailand): „Ab dem 01.05.2021 ist nur noch der internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968 gültig. Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsabkommen von 1926 ist in Thailand ab dem 01.05.2021 nicht mehr gültig!“

Da beißt sich offensichtlich etwas. MfG --84.160.160.79 12:53, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Enthält Microchip?

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In der englischsprachigen Wikipedia en:European_driving_licence steht, daß in der Plastikkarte ein Microchip eingebaut ist. Bei meinem kürzlich ausgestellten deutschen Führerschein ist keiner sichtbar, wenn man ihn gegen starkes Licht hält.

Hat hier jemand mehr Informationen, ob und ggf. in welchen Ländern der Chip eingebaut ist? --185.60.76.28 10:49, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Schwedische Führerscheine enthalten ebenfalls keinen Chip. Die Europäische Kommission hat Standards für den Chip beschlossen, es ist aber den einzelnen Staaten überlassen, ob sie ihre Führerscheine mit Chip ausstatten. --Andif1 (Diskussion) 08:54, 29. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Tabelle „Internationaler Führerschein“

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Gilt das nun für alle Führerscheine der EU-Länder oder nur für Deutschland (fast sämtliche Quellen beziehen sich einzig auf Deutschland, die Kommentare sind deutschlandbezogen; ohne dass darauf eingegangen wird)? Gilt das Ganze auch für österreichische Führerscheine? Für liechtensteinische (EWR)? Für zyprische? Benutzer:Yuseifudo500, da du hier die meiste Arbeit machst, kannst du dazu etwas sagen? --Filzstift (Diskussion) 08:02, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Guten Abend @Filzstift,
vielen Dank für Deine Nachricht.
Maßgeblich, ob die angegebene Tabelle für einzelne oder alle EU-Länder gilt, ist die Zugehörigkeit der einzelnen Staaten zu den einzelnen Straßenverkehrskonventionen (Wiener Übereinkommen (1968), Genfer Abkommen (1949), Pariser Abkommen (1926)).
D gehört z.B. dem Wiener Übereinkommen (1968) sowie dem Pariser Abkommen (1926) an. Die Ösis gehören allen drei Abkommen an.
Dazu muss der Zielstaat auch das "gleiche" Abkommen angehören, damit die internationalen Führerscheine untereinander anerkannt werden.
Siehe beispielsweise hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/402_402_402/de#art_41
"Auszug aus den Art. 41 des Wiener Übereinkommens (1968)
a) Die Vertragsparteien erkennen an:
i)
jeden nationalen Führerschein, der dem Anhang 6;
ii)
jeden internationalen Führerschein, der dem Anhang 7 entspricht, wenn er zusammen mit entsprechenden nationale Führerschein vorgelegt wird;
als gültig, um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu führen, das zu den Klassen gehört, für die die Führerscheine gelten, vorausgesetzt, dass die Führerscheine noch gültig sind und von einer anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete oder von einem Verband ausgestellt worden sind, der dazu von dieser anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete ermächtigt wurde;"
Trotz sorgfältiger Recherche und Erfahrungsberichte kann ich keine Haftung für die o.g. Angaben übernehmen.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben und verbleibe.
Grüße
--Yuseifudo500 (Diskussion) 22:52, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten

keinerlei Infos zur Anzahl der Achsen bei Hängern

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Vielleicht dachten sich die Leute von hier ja, es ergäbe sich von selbst, leider gibt es im Artikel hier keinerlei Infos dazu, mit welchem Führerschein man Hänger bis welcher Anzahl von Achsen fahren darf. Überall im Netz findet man die Nachfragen, ob man mit BE echte 2-Achs-Hänger (=Drehschemel) ziehen darf und keiner weiß es genau. Wäre super toll, wenn wenigstens hier etwas dazu ausgesagt würde. Lediglich das hier verwendete Piktogramm erweckt den Eindruck, BE wäre nicht auf Einachser begrenzt, aber wer verläßt sich schon auf ein Piktogramm für das Risko, auf der Autobahn rausgewunken zu werden und nicht weiterfahren zu dürfen... Und wer den BE nicht separat gemacht, sondern über den alten 3er geerbt hat, hat gar nicht mitbekommen, welche Erlaubnisse ein vollständig umgeschriebener alte 3er heute alle so beinhaltet. --92.217.179.234 14:52, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Nach dem, was ich inzwischen auf der Seite Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen auf bmdv.bund.de gefunden habe, wirkt es so, als würde bei den neueren Führerscheinen bei Hängern gar nicht mehr nach Anzahl der Achsen unterschieden? Dort heißt es, die alte Auto-Führerscheinklasse 3 hätte nur Einachs-Anhänger beinhaltet. Aber wer sich beim Umschreiben BE und C1E eintragen lassen hat, kann möglicherweise auch Hänger mit mehr als 2 Achsen ziehen?
--92.217.179.234 15:28, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Bei der Umschreibung von Klasse 3 bekommt man meines Wissens die Schlüsselzahl 79 (maximal drei Achsen). --Andif1 (Diskussion) 09:03, 29. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kategorien "L" und "T" fehlen in der Tabelle

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Die englische Seite sagt dazu L

  • "L": Tractor not exceeding 40 km/h by design, ab 16 Jahren
  • "T": Tractor, ab 16 Jahren

Falls das mal jemand ergänzen möchte. Danke! -- Dr. Schorsch*? 12:56, 4. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Hast du evtl. die Quelle dafür? "L" und "T" deuten für mich darauf hin, dass es sich um nationale Fahrerlaubisklassen handelt.
In Deutschland gibt es die Fahrerlaubnisklassen T und L als nationale, nicht harmonisierte Fahrerlaubnisklassen.
Grüße --Yuseifudo500 (Diskussion) 00:27, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten