Diskussion:Führerscheintourismus

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 79.254.243.160 in Abschnitt neue Urteile // Quelle Tagesschau / ADAC / TÜV
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Benutzer Ad.ac: Verkehrstote stehen in keinem kausalem Zusammenhang mit dem Führerscheintourismus. Es wird aber hier der Eindruck erweckt, als wenn der EuGH mit seinen Entscheidungen Schuld an Verkehrstoten hat. Dabei wird in einer Pressemitteilung, die mir bekannt ist, keine Statistik angeführt, die das Unfallrisiko der übrigen Bevölkerung in Relation setzt. Hier geht es um Einzelfälle, die in der öffentlichen Meinung eine Diskriminierung auf Tausend von Fahrern mit ausländischem EU-Führerschein auslösen soll. Das verträgt sich meiner Meinung nach nicht mit dem Neutralitätsprinzip hier im Wikipedia. --Dissident 04:38, 25. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Argumentation ist unklar: Wenn Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen, besteht doch ein kausaler Zusammenhang zur Zahl der Verkehrstoten? Genau dies ist hier der Fall. Es geht nicht um ausländische EU-Führerscheine oder gar die Diskriminierung ausländischer Mitbürger, sondern um risikobelastete Fahrer, die auf einem Umweg - also an der deutschen Gesetzgebung vorbei - wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Oder bestehen Zweifel bezüglich der Risikobelastung dieser Gruppe?
Da die Gruppe klein ist (5 - 10.000), ist auch die Zahl der Verkehrstoten klein. Das ändert nichts am relativ extrem hohen Gefährdungspotential. Der Vergleich mit Geisterfahrern ist gestattet.
Ad.ac 14:29, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Der Einführungssatz "Das Schlagwort Führerscheintourismus beschreibt den Erwerb eines in einem europäischen Land ausgestellten Führerscheins für Personen, denen die Fahrerlaubnis nach deutschem Recht −häufig wegen Trunkenheitsfahrten − entzogen wurde." beschreibt nicht den Begriff "-tourismus" an sich, sondern eher die Auswirkungen in einigen Fällen. Deswegen bedarf dieser Satz einer weiteren Bearbeitung. --Dissident 03:10, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ok, ich mache einen Versuch. Bitte verbessern!
Ad.ac 14:29, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe mal den Einleitungssatz verändert. So habe ich es auch in meinem Aufsatz dazu geschrieben, der im Anschluss zitiert wird. Bitte um Anregungen/Kritik. (Mo, 1.3.2010) (nicht signierter Beitrag von Tobias.B.Scholz (Diskussion | Beiträge) 10:10, 1. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Auch dieser Bericht ist meinungsbehaftet und geht von Halbwahrheiten aus. Wo steht zum Beispiel, dass die 3. Führerscheinrichtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, was erst bis zum Jahr 2013 zu geschehen hat. Bis dahin kann jeder EU-Staat handeln wie bisher,nämlich nach EUGH Rechtsprechung. Desweiteren sind auch unter den sogenannten Risikofahrern, welche im Rahmen des Führerschein tourismus genannt werden, mindestens die 75%, welche sowieso bei jeder MPU durchfallen, egal ob verkehrstauglich oder nicht. Somit bleibt nur noch ein kleiner Rest übrig, der wirklich risikobehaftet ist. Hier sollte dann eher ein modernes und objektives MPU Verfahren entwickelt werden, als all diejenigen zu diskredietieren, welche auf Grund der rein finanzorientierten Teststellen am Neuerwerb der Fahrerlaubnis gehindert werden, und im Ausland eine gerechte Behandlung suchen.

Aktuelles Urteil (BGH III ZR 212/07 vom 11.09.2008 )

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Habe hier ein neues Urteil in Aktualitätendienst von Bundesrecht.juris entdeckt, welches man einarbeiten sollte, weiß nur nicht, wie man das am Geschicktesetn bewerkstelligt:

Hier das Urteil -- JARU 08:07, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Urteil des Bundesverwaltungsgericht

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Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Sie können nachträglich in Deutschland zum "Idiotentest" gebeten werden. GLGermann 18:39, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Guter Hinweis, deshalb ist es auch anzuraten, sich zwei Wochen vor der FS-Pruefung in D abzumelden. (nicht signierter Beitrag von 84.167.191.159 (Diskussion | Beiträge) 21:42, 10. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

neue Urteile // Quelle Tagesschau / ADAC / TÜV

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Leider ist die Seite nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, allerdings habe ich auch keine seriösen Quellen zur Hand. Zum Beispiel wurde von dem OVG Koblenz geurteilt, dass der deutsche Wohnsitz im FS allein kein Aberkennungsgrund ist etc. Außerdem sind meiner Meinung nach die Tagesschau, der ADAC oder auch der TÜV nicht als vernüftige Quellen anzusehen. Zumindest in der Vergangenheit haben besonders die letzten beiden immer zu Gunsten der von ihnen besessenen (oder auch als Anteilseigner) MPU-Stellen argumentiert. Es werden oft Zusammenhänge auseinander gerissen oder auch Passagen weggelassen. Da wundert mich auch nicht, dass die so genannten "Führerscheintouristen", von Nutzern die Namen wie "ad.ac" (Antwort zum ersten Beitrag auf dieser Seite) haben, als "extrem hohes Gefährdungspotential" bezeichnet werden. Hier kann man vermuten, dass eine Gewinnabsicht dahinter steht, sollte dieser User in geschäftlicher Verbindung mit dem ADAC stehen oder sogar dort Mitarbeiter sein. Ich bitte darum mir nicht zu unterstellen ich sei ein "Vermittler", wie schon in der Vergangenheit passiert. Ich nenne keine Adressen oder gebe Empfehlungen, sondern lediglich meine Meinung, die sich aus Erfahrung und Interesse an der Gesetzeslage herauskristallisiert hat.

Dies stellt sich mir nach der Lektüre dieses Urteils http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/images/PDFs/2012/c-419-10.pdf ebenso dar. -- 79.254.243.160 16:55, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Zitat von 123.recht.de "Es kam wie ein Paukenschlag aus Luxemburg. Mit Urteil vom 26.04.2012, Az. C-419/10, stellte der EuGH in der Rechtssache Hofmann fest, dass auch nach dem 19.01.2009 erteilte EU-Führerscheine anzuerkennen sind. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur deutschen Rechtslage. Nach § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV sind ausländische Führerscheine dann nicht anzuerkennen, wenn zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Dieser Regelung erteilte der EuGH nunmehr eine Absage. Die Regelungen der 3. Führerscheinrichtlinie verbieten eine Nichtanerkennung des Führerscheins, wenn der ordentliche Wohnsitz im Ausstellerstaat bestanden hat und eine etwaige Sperrfrist abgelaufen ist. Die deutsche Rechtsauffassung, nach der ein solcher Führerschein nicht anerkennungsfähig sei, ist damit nicht mehr vertretbar."


-- 88.134.54.252 06:08, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Beispiel

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Der Artikel liest sich sehr schwammig. Gibt es ein Beispiel für Fahrer A, der x Monate seine Fahrerlaubnis entzogen kriegt, dann zur MPU müsste ... . Wie lange muss der dann ins Ausland und kann er dann bereits vor Ablauf der x Monate in Deutschland wieder fahren? --Siehe-auch-Löscher 19:37, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

USA

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Viele Austauschschüler oder Austauschstudenten die ein Schuljahr oder ein Semester in den USA verbringen machen dort ihren PKW-Führerschein. Kann man da nicht auch was zu sagen, wie das anschließend mit der Umschreibung ist etc. ? (nicht signierter Beitrag von 91.52.153.187 (Diskussion) 03:38, 4. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

unwürdig

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"Dazu steht den Betroffenen ein umfangreiches Spektrum an wirksamen verkehrspsychologischen Angeboten zur Verfügung." Das ist eine wertende Äußerung, die durch nichts bewiesen werden kann. Sowas hat in keinem Artikel was zu suchen. Ich hab immer mehr den Eindruck hier tummeln sich immer mehr selbsternannte rechtslastige Weltverbesserer, die ihre Meinung als absolute Wahrheit verkaufen wollen.--93.207.174.250 20:25, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten