Diskussion:Fürstentum Moers
Hinweis zum 1. Abschnitt
[Quelltext bearbeiten]Der 1. Abschnitt bis zur Ernennung des Fürstentums wurde in überarbeiteter Fassung wieder in das Lemma "Grafschaft Moers" eingebaut, da erst 1707 auch formal das Fürstentum ernannt wurde. Der 1. Abschnitt "hier" sollte wegen "Dopplungen" deshalb stark gekürzt oder stark gekürzt in die Einleitung eingebaut werden. Da die Aufteilung in 2 Lemmata nicht von mir erfolgte, wird dies (vorläufig) nicht von mir durchgeführt. --Urdenbacher (Diskussion) 18:10, 22. Jan. 2016 (CET)
Wieso "Umwandlung"?
[Quelltext bearbeiten]Aus dem Artikel geht nicht hervor, was - außer dem Namen - eigentlich „umgewandelt“ wurde, um aus der Grafschaft ein Fürstentum zu machen. Auch Angaben darüber, ob und wie sich diese „Umwandlung“ auf das Verhältnis zum Reich oder zumindest zum Reichskreis auswirkte, fehlen. J. J. Moser schreibt noch 1767 (teusches Staatsrecht, Bd. 4, S. 626), dass ihm nichts über eine wirkliche Einführung des Fürstentums Moers (bzw. seines Fürsten) in den Reichsfürstenrat bekannt sei. --Hvs50 (Diskussion) 13:55, 1. Mai 2016 (CEST)
- In dem Lemma Grafschaft Moers sind die Voraussetzungen für die Umwandlung von der Grafschaft zum Fürstentum angegeben. Grundsätzlich konnte seit dem Hochmittelalter ein hoher adliger Lehnsträger ein Fürst sein. Dies galt besonders wenn der Herrscher des Lehnsgebietes ein regierender Souverän war. Da der Souverän der Grafschaft der König in Preußen war und vom deutschen Kaiser mit der Grafschaft belehnt worden war, erfüllte er alle Voraussetzungen um sich u.a. als regierender Fürst im Fürstentum Moers zu bezeichnen. Zwar änderte sich in der Praxis für Grafschaft und König nichts, aber die formale Änderung sollte die Zugehörigkeit zum HRR und nicht zu den Niederlanden zusätzlich für die Übernahme durch die Preußen 1706 unterstützen. --Urdenbacher (Diskussion) 18:15, 2. Mai 2016 (CEST)