Diskussion:Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen
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[Quelltext bearbeiten]wobei unter bestimmten Umständen selbst durch passive Aufnahme des Wirkstoffes über die Atemluft die Nachweisgrenze überschritten werden kann,
Mir ist nichts dergleichen bekannt, auch wurde mir von Polizei und Richtern gesagt, dass eine passive Aufnahme nicht für eine strafrelevante Konzuentration ausreicht. (nicht signierter Beitrag von 84.161.48.173 (Diskussion | Beiträge) 11:14, 23. Mär. 2010 (CET))
Besonderheiten für Fahrradfahrer
[Quelltext bearbeiten]Ich bin kein Daueruser und auch nicht angemeldet, aber dieser Teil sollte bearbeitet werden (den ersten Satz habe ich bereits notdürftig umformuliert).
- Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze zur rel. Fahruntüchtigkeit bei 0,3 0/00 (wie bei Kfz- Führern auch). - Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt jedoch erst bei 1,6 0/00. In diesem Fall ist die TF allerdings stets strafbar. - Ab 1,6 0/00 wird darüber hinaus stets eine MPU gefordert, § 13 Nr. 2c FeV. Da aber im Zuge der Strafverfolgung bei Radfahrern die Fahrerlaubnis nicht regelmäßig entzogen wird, ist der Ablauf hier anders als bei Kraftfahrzeugführern: In absehbarer Zeit NACH Rechtskraft der Entscheidung im Strafverfahren setzt die Fahrerlaubnisbehörde eine Frist zur MPU- Beibringung. Erst, wenn in dieser Frist keine pos. MPU beigebracht wird, wird die Fahrerlaubnis (dann auf verwaltungsrechtlichem Weg) entzogen.
mfG Bernd
Kann mir dann jemand erklären, weshalb ich 2006 meine Fahrerlaubnis nicht entzogen bekommen habe? Ich war mit 1,65 0/00 unterwegs, fast in einen Polizeiwagen gefahren. Das gab einen Strafbefehl und 15 Tagessätze. Sonst nichts.
- Ganz einfach: § 69 StGB. Entziehung der Fahrerlaubnis
- (1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
- dagegen
- § 316. Trunkenheit im Verkehr
- (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ...
- Klaro?--103II 22:09, 3. Mär. 2009 (CET)
- Die Erklärung ist: Du hast mordsmäßiges Glück gehabt. Wie richtig erklärt, fällt der Entzug der Fahrerlaubnis per Gerichtsurteil für starkbetrunkene Fahrradfahrer aus; in solchen Fällen entzieht aber normalerweise die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein auf dem Verwaltungsweg (§ 3 FeV). In diesem Fall bist Du an eine gnädige Fahrerlaubnisbehörde und/oder Polizei, die das weitergemeldet und Einschätzungen abgegeben hat, geraten. Daß ich persönlich bei solchen Radfahrern eine gewisse Strafe für ebenso gerechtfertigt wie das Wedeln mit der ganz großen Führerschein- und MPU-Keule für Schikane halte, sei am Rande bemerkt, gehört aber nicht hier her.--2001:A61:260D:6E01:BC88:2342:AA13:24AE 21:13, 8. Mär. 2018 (CET)
Ich hab da auch noch mal eine Frage zu:
Bei nicht-motorisierten (also erheblich langsameren) Fahrzeugen liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille.
Gilt das auch für andere, nicht-motorisierten Fahrzeuge, vom Fahrrad mal abgesehen? Weiß das einer? - Interruptman 19:06, 27. Jan. 2010 (CET)
Wo liegt denn dann eigentlich noch der Anreiz, mit dem Fahhrrad (statt mit dem Auto) zu fahren, wenn man so oder so dran ist??? Ich finde diese Regel mehr als seltsam. (nicht signierter Beitrag von 79.211.194.163 (Diskussion | Beiträge) 02:09, 25. Feb. 2010 (CET))
- Wo liegt der Anreiz, mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zu fahren?
- Ganz einfach. Um 1,6 o/oo zu erhalten, muß man sehr viel trinken. Wenn man an einem Abend ganz normal feiert, dann bleibt der normale Feiernde etliche sichere Zehntelpromille von dieser Grenze weg, auch ohne daß er einen auf Puritaner oder "bloß ein kleines Schlückchen" machen muß. Und dann ist der Anreiz sehr groß, völlig legal mit dem Fahrrad zu fahren, während man mit dem Auto die 0,5 o/oo oder vielleicht auch die 1,1 o/oo durchbräche. Weil, man kann auch deutlich unter 1,6 o/oo jede Menge Spaß haben. (Und wenn er doch mal drüberstieße ausnahmsweise, ohne es vorher vorgehabt zu haben, muß er halt schieben.)
- (Nb. Ob ein Radfahrer mit 1,6 o/oo den Verkehr wirklich gefährdet, halte ich unter normalen Umständen für eher zweifelhaft. Dennoch ist diese Grenze ein geeignetes Mittel, um die Leute moralisch zu disziplinieren, daß sie sich nicht die ganze Zeit einen Vollrausch ansaufen. Dem würde es freilich entsprechen, in diesem Fall statt mit der ganz großen Führerschein-und-MPU-Keule, wie ich es oben nannte, erstmal bloß mit Tagessätzen Geldstrafe hineinzufunken. Bei Autos sieht das ganz anders aus.
- Dies ist übrigens auch der Grund, warum ein Absenken der 0,5 o/oo-Grenze fürs Auto gesellschaftspolitisch so problematisch wäre. Wer nämlich ein bißchen was zum Essen trinkt, kommt auch da nicht drüber - und Verhältnisse, in denen man ein bißchen was zum Essen trinkt und nicht jedesmal, wenn man Alkohol überhaupt antastet, sich gleich einen zumindest Halbrausch antrinkt, wären eigentlich vom Staat zu fördern oder zumindest nicht das Gegenteil zu tun. Aber ich schweife ab.)--2001:A61:260D:6E01:BC88:2342:AA13:24AE 21:24, 8. Mär. 2018 (CET)
Verschärfung der Strafen in Ö ab September 2009
[Quelltext bearbeiten]Unter Österreich könnte man noch anmerken, dass die Strafen ab 09/2009 verschärft werden. zB Mindeststrafe zwischen 0,5 und 0,8 Promille, und dann sechs Monate ab 1,6 ‰ (vorher vier). --FrancescoA 12:52, 18. Jun. 2009 (CEST)
Entwicklung der Promillegrenze in Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Ich fände eine kleine Grafik sehr interesant, die den Verlauf der Promillegrenze meinetwegen seit den 50er Jahren darstellt. Bin mir nicht sicher, ob die Informationen letztendlich für eine eigene Seite "Geschichte der Promillegrenze in Deutschland" reicht, aber wenigstens ein kleiner Abschnitt in diesem Artikel wäre interessant. Würde das auch selber übernehmen, habe aber leider keine Quellen zur Hand, da ich gerade zufällig im Thema gelandet bin. -- Pehaa 13:07, 24. Aug. 2009 (CEST)
Absolutes Alkoholverbot
[Quelltext bearbeiten]Ich habe folgenden Satz gelöscht: "Da auf natürlichem Verdauungswege bei bestimmten Nahrungsmitteln in wenigen Einzelfällen evtl. bis zu 0,15 Promille entstehen könntenwird offiziell im Gesetzestext nicht von einer 0,0-Promille-Grenze, sondern von einem „Absoluten Alkoholverbot” gesprochen, dessen Einhaltung durch Fotos sowie Zeugenaussagen beweisbar ist."
Gründe:
- Im Gesetzestext wird nicht von einem „Absoluten Alkoholverbot” gesprochen, da steht einfach "Alkoholverbot".
- Woher stammt die Information, das sei wg. des Alkohols der bei der Verdauung entstehen kann so? Nicht vielleicht weil ein "AlkoholVERBOT" die Definition einer Promillegrenze überflüssig macht? Wie dem auch sei, wenn man sowas behauptet sollte es auch einen Link dazu geben.
- Das beste ist allerdings der Schluß: "[...] Alkoholverbot [...], dessen Einhaltung durch Fotos sowie Zeugenaussagen beweisbar ist". Bitte? Wo steht das denn? Im Gesetz zumindest nicht. Dürfte auch schwierig sein, per Foto zu beweisen das man etwas NICHT getan hat. "Sehen sie hier, Herr Wachtmeister, da bin ich drauf mit meinem Glas Wasser in der Hand... Bitte? ... Ja natürlich ist das Bild von heute Abend! ... Ach, die Frisur?... ämhm ja..." :)
Robert 24. Okt. 2009 (nicht signierter Beitrag von 84.58.33.84 (Diskussion | Beiträge) 00:47, 24. Okt. 2009 (CEST))
- Bitte schreib das nächste mal in die Zusammenfassungszeile so etwas wie "siehe Diskussionsseite". Gruß.--Jbo166Diskussion Bewertung 12:07, 24. Okt. 2009 (CEST)
Bitte Links prüfen
[Quelltext bearbeiten]Infos des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg führt derzeit ins Nichts. Wer das reingestellt hat, möge doch bitte recherchieren und aktualisieren. Ist evtl. der Alkoholrechner wert, verlinkt zu werden? Der hat allerdings kein Impressum, aus dem erkennbar ist, wer die Seite betreibt.--Rustikus 01:05, 7. Mär. 2010 (CET)
Norwegen
[Quelltext bearbeiten]Norwegen ist auf der Map mit 0,2 Promille gefärbt, im Artikel aber nicht aufgeführt. Recherche hat ergeben, dass 0,2 gültig ist. Habe das jetzt mal geändert, bei Fehlern bitte zurückändern. Quelle: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/promillegrenzen.htm -- Lennart (nicht signierter Beitrag von 147.86.202.2 (Diskussion) 09:48, 19. Jan. 2011 (CET))
Stichwort Nichteverwertbarkeit 4.2.4
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand den Beschluss des BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100611_2bvr104608.html verlinken, ich bin wohl zu blöd dafür...
Die erste Version der Änderung erhält zudem eine doppelte Verneinung ( keine genaue Rückrechnung nicht mehr möglich). Das sollte auch geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 79.247.123.215 (Diskussion) 23:21, 27. Jan. 2011 (CET))
Rel. Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern einfügen
[Quelltext bearbeiten]In einem Strafrechtskommentar habe ich gelesen, dass die Grenze der relativen Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer bei 0,3 Promille liegt. Leider habe ich jetzt kein Gerichtsurteil vorliegen, aber könnte man das nicht einfügen? Denn im Artikel ist bei Fahrradfahrern bisher nur von der absoluten Fahruntüchtigkeit die Rede.--84.59.132.27 08:30, 21. Nov. 2011 (CET)
- gehört zu Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) --Apokalypse (Diskussion) 13:39, 9. Apr. 2012 (CEST)
Karte
[Quelltext bearbeiten]Karte und Text stimmen nicht überein. Im Text wird Russland mit 0 in der Karte aber mit 0,3 angegeben.--193.159.97.17 01:19, 18. Dez. 2011 (CET)
Nicht nur das, die Legendeneinträge für 0.5 und 0.8 sind vertauscht. (nicht signierter Beitrag von 46.5.16.198 (Diskussion) 18:29, 14. Sep. 2012 (CEST))
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist mri zu unübersichtlich, man sollte sich Gedanken machen, ob Aufteilungen in eigene Artikel nicht sinnvoller wären. Ich fände es praktisch, wenn folgende Artikel angelegt werden:
- Deutschland
- Österreich
- ?
- Schweiz
- ?
Als übergeordneter Artikel könnte der abgespeckte Artikel Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen weiter bleiben, wo auch die anderen Länder abgehandelt werden können.
Vgl. Diskussion:Fahren_unter_Einfluss_psychoaktiver_Substanzen/Archiv/2008#Umbenennung_des_Titels (keine Ahnung, wie das Lemma damals hieß). --Apokalypse (Diskussion) 13:39, 9. Apr. 2012 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel geht lediglich auf den Einfluss von Alkohol ein. Andere psychoaktiver Substanzen finden nur knapp in der Einleitung eine Erwähnung. Hier sollte m. E. auch auf Medikamente mit sedierender Wirkung, z. B. Antiallergika sowie sonstige die Wirkung sonstiger psychoaktiver Substanzen wie z. B. THC oder Opium auf die Fahrtüchtigkeit eingegangen werden.
Cannabis
[Quelltext bearbeiten]Scheinbar wird hier kein Wert auf detailiertere Informationen gelegt. Wo sollen diese hin? Ich bitte um einen Vorschlag. Es gibt zahlreiche Publikationen zu diesem Thema, zB:
Eine besondere Beachtung muss bei den Angaben zu Cannabis im Blut in Deutschland berücksichtigt werden. International, zB in der Schweiz werden Angaben im Gesamtblut, in Deutschland dagegen im Blutserum bestimmt, womit sich die Konzentration erhöht und somit zu einem mehr als doppelt so hohen Wert führt.
Zitat aus der Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern von 2005: Nach dem Rauchen von Cannabis erreicht der THC-Spiegel im Blut bereits nach fünf bis zehn Minuten sein Maximum, fällt dann aber innerhalb der ersten Stunde rasch wieder ab. In einer Studie von Huestis et al. (1992) lag der THC-Wert drei bis vier Stunden nach dem Rauchen eines 34 mg THC Joints (entspricht einer eher starken Dosis) bei allen Versuchspersonen zwischen 1 und 4 ng/ml Blut. Das Abbauprodukt THC-COOH ist noch Tage bis Wochen im Blut und insbesondere im Urin nachweisbar und gibt demzufolge keine Auskunft über die aktuelle Beeinträchtigung. Außerdem konnten Skopp et al. (2003) zeigen, dass geringe THC-Konzentrationen selbst bei gelegentlichen Konsumenten noch bis zu 48 Stunden nach dem Konsum nachweisbar sind, zu einer Zeit, zu der keine Wirkungen mehr zu erwarten sind. Aus den dargestellten Forschungsergebnissen geht hervor, dass Beeinträchtigungen, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sein können, v.a. mit höheren THC-Konzentrationen und in den ersten drei Stunden nach Rauchbeginn auftreten. Doch auch nach dieser Zeit, wenn die Wirkung von THC bereits nachgelassen hat, sind geringe THC-Konzentrationen im Blut noch nachweisbar. Die Nulltoleranzgrenze, wie sie im Verkehrsrecht festgelegt ist, ist demnach aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar und kann vielmehr als Teil der generellen Drogenprävention und der Gesundheitspolitik angesehen werden. Dagegen könnte eine Grenze, die beeinträchtigte von unbeeinträchtigten Fahrern trennen würde (entsprechend 0,5‰ Alkohol) und auf den gezeigten empirischen Befunden beruht, bei 7 bis 8 ng THC/ml Serum liegen. Ein Grenzwert, unterhalb dessen die Frage einer Fahrunsicherheit nicht diskutiert werden sollte (entsprechend 0,3‰ Alkohol), könnte bei 3 ng THC/ml Serum liegen.
http://www.bas-muenchen.de/fileadmin/documents/pdf/Publikationen/Tagungsdokumentationen/Dokumentation_12.pdf: Drogen und Fahrerlaubnis / Rotlicht für Cannabis im Straßenverkehr (nicht signierter Beitrag von 88.217.180.57 (Diskussion) 01:31, 26. Mär. 2014 (CET))
armselige Wikipedia! Zensur ohne Begründung! wo ist hier die Freiheit? Jeder darf hier schreiben? und nur wenige zensieren. (nicht signierter Beitrag von 91.39.72.252 (Diskussion) 14:56, 6. Jun. 2014 (CEST))
ÜA-Baustein: Punktewerte (Deutschland) stimmen nicht mehr
[Quelltext bearbeiten]Bitte mal den Abschnitt auf den aktuellen rechtlichen Stand bringen. Danke! --87.164.32.41 21:30, 6. Jun. 2014 (CEST)
- War dafür jetzt wirklich ein Überarbeiten-Baustein erforderlich? --JLKiel 22:04, 6. Jun. 2014 (CEST)
Alkoholteströhrchen im Auto in Frankreich
[Quelltext bearbeiten]Was dieses Alkoholteströhrchen im Auto in Frankreich betrifft, ist es geschrieben: »Die Regelung wurde daher im Februar 2013 gekippt. Das Mitführen von Alkoholteströhrchen ist seither nicht mehr erforderlich.« Das ist nicht ganz wahr: das Mitführen ist noch erforderlich aber nicht mehr strafbar, wie hier erzählt: http://www.securite-routiere.gouv.fr/connaitre-les-regles/le-vehicule/ethylotest (offizielle Website der Französischen Verkehrssicherheit) oder hier: http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/8205-ethylotest-obligatoire-ce-que-dit-la-loi 193.154.91.42 11:12, 31. Aug. 2016 (CEST)
Abendmahl / Eucharistie
[Quelltext bearbeiten]Benötigen jene, die das Abendmahl feiern und unter beiderlei Gestalt kommunizieren bzw. römisch-/alt-katholische Priester nach einer Messe mit anschließendem Fahrbedarf einen Chauffeur, wenn sie 0,0‰ haben müssen? Wie ist das geregelt? In der DDR habe ich mal in den 80ern nach einem Kreiskirchentag Alkoholkontrollen auf allen Straßen, die von der Veranstaltungsstadt wegführten, erlebt. Im Abschlussgottesdienst war das Abendmal gefeiert worden. -- Dietrich (Diskussion) 10:27, 8. Sep. 2018 (CEST)
- Hat es in der DDR beim Abendmahl Saufgelage gegeben? Ansonsten verstehe ich nicht ganz, was das eine Schlückchen mit deiner Frage zu tun hat. --H7 – Mid am Nämbercher redn! 13:37, 8. Sep. 2018 (CEST)
- Alkoholgeruch möglich, Promillewert wahrscheinlich 0. Verunsicherung war’s auf jeden Fall. Aber im Ernst: wenn ein kath. Priester einen kräftigen Schluck trinkt, hatt dann nicht mehr als 0,0 ‰? Wie wird damit in Ländern wie Tschechien & Co. umgegangen? -- Dietrich (Diskussion) 14:12, 8. Sep. 2018 (CEST)
- Fällt mir schwer, dabei ernst zu bleiben. Aber ich versuch's mal: Um die Frage zu beantworten, müsste man wohl Fachliteratur zum Thema "Praktiziertes Priestertum" lesen. Nun ja, ein Priester, der noch Auto fahren will, wird wohl wissen, wie groß der Schluck sein sollte. Schließlich gehört zu seiner Vorbildfunktion auch die Mäßigung. (Damit er ein "mäßiger Priester" sein kann ). Wenn ich unter Eucharistie#Wein lese, über was man alles streiten kann, wenn man streiten will, dann gibt es sicherlich gebildete Theologen, die sich auch damit befasst haben. Deren Werke müsste man nur recherchieren. Das sollte man dann aber dort einbauen, ich glaube, dass es sich hier um einen zu speziellen Nebenaspekt handelt. --H7 – Mid am Nämbercher redn! 14:38, 8. Sep. 2018 (CEST)
PS: Ich würde wahscheinlich, wenn ich Angst habe, nur unauffällig "nippen" ohne wirklich zu trinken. Beim echten Kelch ist das ja kein Problem, bei dem Abendmahlsbesteck mancher evangelikalen Gemeinden, wo Portionsbecherchen drin sind, geht das allerdings nicht, da muss man dann halt die Hälfte drin lassen, wenn's echter Wein ist. (Aber die servieren ja eh meistens Traubensaft.) --H7 – Mid am Nämbercher redn! 14:41, 8. Sep. 2018 (CEST)
- Fällt mir schwer, dabei ernst zu bleiben. Aber ich versuch's mal: Um die Frage zu beantworten, müsste man wohl Fachliteratur zum Thema "Praktiziertes Priestertum" lesen. Nun ja, ein Priester, der noch Auto fahren will, wird wohl wissen, wie groß der Schluck sein sollte. Schließlich gehört zu seiner Vorbildfunktion auch die Mäßigung. (Damit er ein "mäßiger Priester" sein kann ). Wenn ich unter Eucharistie#Wein lese, über was man alles streiten kann, wenn man streiten will, dann gibt es sicherlich gebildete Theologen, die sich auch damit befasst haben. Deren Werke müsste man nur recherchieren. Das sollte man dann aber dort einbauen, ich glaube, dass es sich hier um einen zu speziellen Nebenaspekt handelt. --H7 – Mid am Nämbercher redn! 14:38, 8. Sep. 2018 (CEST)
- Alkoholgeruch möglich, Promillewert wahrscheinlich 0. Verunsicherung war’s auf jeden Fall. Aber im Ernst: wenn ein kath. Priester einen kräftigen Schluck trinkt, hatt dann nicht mehr als 0,0 ‰? Wie wird damit in Ländern wie Tschechien & Co. umgegangen? -- Dietrich (Diskussion) 14:12, 8. Sep. 2018 (CEST)
Italien: Enteignung als Fahrzeugbesitzer
[Quelltext bearbeiten]Leider ist die Quelle nicht mehr abrufbar: Sicher, dass es sich hier nicht um den Fahrzeugeigentümer handelt, sondern um den Fahrzeugbesitzer? --Uhlemanns (Diskussion) 23:00, 21. Sep. 2018 (CEST)
0.0 Promillegrenze für Fahranfänger
[Quelltext bearbeiten]Bevor ich mir die Mühe mache und es ändere: Wieso wird hier überall von einer 0.0 Promille Grenze für Fahranfänger geredet? Eine solche gibt es nicht, es gibt lediglich ein Verbot alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.
Alkoholhaltige Medikamente und Speisen (beispielsweise Schnapspralinen) fallen nicht unter das Verbot. Ich kann also eine Packung Schnapspralinen essen ohne gegen § 24c StVG zu verstoßen.
Leider ist diese 0.0 Grenze weit verbreitet stimmt aber nicht, bevor ich es aber ändere und es hinterher wieder geändert wird, hätte ich gerne noch weitere Meinungen dazu. --Amfa84 (Diskussion) 10:30, 9. Jan. 2019 (CET)
Reiter, e-Scooter, Rollschuhe, Skateboards
[Quelltext bearbeiten]Welche Grenzwerte für Alkohol gelten für Reiter, Fahrern von e-Scooter, Rollschuhfahrer und Skateboardfahrer? Können diese wie betrunkene Rad- und Autofahrer bestraft werden? Wie ist diesbezüglich die Situation im Ausland?
UK nicht einheitlich
[Quelltext bearbeiten]Schottland hat in 2014 sein Limit angepasst und auf 0,5 Promille gesenkt.--Maphry (Diskussion) 00:37, 1. Sep. 2019 (CEST)