Diskussion:Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen/Archiv/2008
Umbenennung des Titels
Man sollte über eine Umbenennung des Titels nachdenken. Der Begriff "Alkohol" ist im Begriff "Drogen" nämlich bereits enthalten; die jetzige Form (ein "sprachliches Paradoxon") impliziert ja, dass der Alkohol keine Droge sei, wo doch der Alkohol die wohl bedeutendste Droge der heutigen Gesellschaft ist. Herzlichst, --Caipira 15:48, 1. Jan. 2008 (CET)
- Sinnvoller Vorschlag!
- Der unmittelbare Bezug zu en:driving under the influence (übliche Abkürzung: "DUI") sollte allerdings erhalten bleiben. Im Deutschen wirkt "Fahren unter Einfluss" sperrig und unverständlich. "Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln" wäre die korrekte Verallgemeinerung, aber wer verbindet damit einen "Trunkenheitsfahrer"? Auch die Abkürzung ´BtM´ wird im Deutschen nicht auf Alkohol angewendet (steht nicht im Betäubungsmittelgesetz).
- Trotzdem?? - Übrigens: Der Artikel ist vielfach verlinkt...
- Ad.ac 21:22, 1. Jan. 2008 (CET)
- Besser als "Fahren unter Einfluss" wäre vielleicht "Fahren unter Beeinträchtigung", damit verbindet man durchaus Trunkenheit am Steuer/Medikamenteneinfluss. Oder aber auch die Kurzfassung: "Fahren unter Einfluss von Drogen und Medikamenten".
- Grundsätzlich könnte man den Titel auch geringfügiger ändern bzw. erweitern (wobei er ohnehin schon lang genug ist), um das sprachliche Paradoxon aufzulösen, etwa so: "Fahren unter Einfluss von Alkohol, anderen Drogen und Medikamenten". Durch diese explizite Erwähnung des Alkohols wäre seine Relevanz nochmals hervorgehoben. Führt man sich nämlich vor Augen, dass der Artikel fast ausschließlich von Alkohol am Steuer handelt, so wäre eine Erwähnung des Alkohols im Titel aus Gründen der Auffindbarkeit des Artikels wahrscheinlich sinnvoll. I.d.S. würde ich mich persönlich am ehesten für "Fahren unter Einfluss von Alkohol, anderen Drogen und Medikamenten" entscheiden - es sei denn, es kommen noch bessere Vorschläge.
- So unwahrscheinlich viel verlinkt ist der Artikel nicht. Die Änderungen in den betreffenden Artikel würde ich selbst vornehmen, das wär ein Aufwand von wenigen Minuten. PS: Es gibt übrigens zwei hilfreiche Weiterleitungen, die das Auffinden des Artikels erleichtern (einfach mal "Fahren unter Alkoholeinfluss" in Google eingeben): Fahren unter Alkoholeinfluss und Fahren unter Drogeneinfluss. --Caipira 14:39, 2. Jan. 2008 (CET)
- "Fahren unter Beeinträchtigung" ist leider unpräzise. Darunter fallen auch körperliche Mängel.
- Wie wäre es mit "Fahren unter Einfluss von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln"? Auch zu hölzern?
- Der spezifische Beitrag zum Unfallrisiko wäre damit gut abgebildet.
- Ad.ac 23:22, 2. Jan. 2008 (CET)
- An sich ist der Alkohol natürlich ein Betäubungsmittel, wobei er allerdings nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Auch manche Medikamente, die ebenfalls nicht unter das BtMG fallen - teilweise sogar rezeptfrei erhältlich sind - können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Es ist natürlich fraglich, ob der eher juristisch gebräuliche Begriff "Betäubungsmittel" ein passender Stellvertreter für Drogen - insbesondere Alkohol und Medikamente ist.
- Wirklich eine schwierige Entscheidung. Ich persönlich würde noch immer eher für "Fahren unter Einfluss von Alkohol, anderen Drogen und Medikamenten" plädieren. Der Titel ist zwar nicht ganz kurz, jedoch hätten wir hier alles schon in der Überschrift verpackt, was relevant ist und eine wirkliche Veränderung zur jetzigen Version wäre es auch nicht. --Caipira 13:09, 3. Jan. 2008 (CET)
- Wohl wahr!
- ..."andere Drogen": Es wird gleich die Frage nach sich ziehen, warum der Alkohol so herausgestellt wird (ist schließlich auch nur ´ne Droge). Das lässt sich schwer begründen.
- Anderer Vorschlag: Der allgemeine Begriff ist psychoaktive Substanz (allgemein verständlicher als ´psychotrop´). Warum nicht konsequent darauf einsteigen? Also: "Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen". Das ist zwar gewöhnungsbedürftig, aber zutreffend. In Verbindung mit den bereits bestehenden Umleitungen (Synonyme) fände ich es ok.
- Ad.ac 15:39, 3. Jan. 2008 (CET)
- Den Alkohol hätte ich deshalb hervorgehoben, weil er die relevanteste Droge im Straßenverkehr darstellt; die mit Abstand meisten Unfälle, die mit Drogenkonsum assoziiert sind, gehen auf das Konto des Alkohols. Aber mit dem neuen Vorschlag ("Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen") wäre ich durchaus einverstanden. Das könnte man dann so übernehmen, wenn keine Gegenvorschläge mehr eingebracht werden. --Caipira 19:01, 4. Jan. 2008 (CET)
- Ist ok! Der Hinweis auf Alkohol ist mir wohl bewusst. Das Lemma beschränkte sich m.W. anfänglich sogar auf Alkohol.
- Die Diskussion führen zur Zeit nur wir beide. Das genügt auch - wenn sich sonst keiner beteiligt.
- Ich nehme die Umbenennung deshalb mal vor. Vielleicht wird die Diskussion danach interessanter.
- Auch eine Verschiebung lässt sich schließlich retournieren.
- Ad.ac 19:08, 4. Jan. 2008 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: hg6996 17:09, 28. Jul. 2009 (CEST)
Verwicklung in einen Unfall ab 0,3 ‰ wirklich so streng geregelt?
Hallo,
mal eine Frage, das ist zwar ein sehr spezieller Fall aber egal:
Wenn jemand beispielsweise mit besagten 0,3 ‰ oder etwas drüber an einer roten Ampel stehe und auf grün wartet und ihm führe ein anderer von hinten auf das Auto, weil dieser nicht aufgepasst hat, hat der Wartende doch eigentlich gar keinen Einfluss auf das Geschehen. Nüchtern oder angetrunken ist dann egal, der Unfall wäre doch so oder so genauso passiert.
Wäre dann trotzdem mit einem Führerscheinentzug zu rechnen? Das kann ich eigentlich nicht glauben. Es gab doch irgendwo auch mal ein Übermaßverbot (was die Bestrafung angeht). Im Normalfall trägt der Auffahrer die Schuld, und hier hat der angetrunkene sowieso keine Möglichkeit zu reagieren.
Wie sieht das aus?
Bis denne Felix
- Da halt ich mich mal raus. Sollen sich die Juristen äußern. Ad.ac 17:40, 14. Jan. 2008 (CET)
--- Damit bei 0,3 0/00 eine Trunkenheitsfahrt vorliegt, müssen alkoholbedingte (!) Ausfallerscheinungen vorliegen. Bei einem Unfall, der nicht in kausalem Zusammenhang steht, liegt keine TF vor.
mfG Bernd
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: hg6996 17:09, 28. Jul. 2009 (CEST)