Diskussion:Faktisches Vertragsverhältnis

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Irrwitz in Abschnitt Verschiebung der Seite
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Faktisches Vertragsverhältnis“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Beitrag vom 2. Dez 2005

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Es gab doch zum Parkplatzfall, wo's gerade un willenserklärungslose Verträge geht, mehrere Theorien, und der BGH hat das damals anders gelöst, glaube ich (facta contraria, Verbot widersprüchlichen Verhaltens...). Wie ist da der Streitstand? Die Sprache ist wohl nicht ganz enzyklopädisch, aber ich kann da frühestens morgen mittag helfen, 's ist spät --Weasel 03:58, 2. Dez 2005 (CET)

Verschiebung der Seite

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Ich würde die Seite gerne nach Faktisches Vertragsverhältnis verschieben.

Der Artikel meint mit faktischer Vertrag nichts anderes als faktisches Vertragsverhältnis. Beide Begriffe werden auch häufig synonym verwendet, faktisches Vertragsverhältnis ist aber einzig korrekt. Es geht gerade darum, dass ein Vertragsverhältnis, also wechselseitge Leistungspflichten, ohne Vertrag, also ohne einem zweiseitigen Rechtsgeschäft, zustande kommt.
Auch der Begründer der Theorie, Günter Haupt, und seine Anhänger verwenden den Begriff Faktisches Vertragsverhältnis (Beispiel).

Sollte keine Gegenmeinung kommen, werde ich die Seite am Montag den 10. November 2014 verschieben. --Irrwitz (Diskussion) 11:35, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten