Diskussion:Falk von Maltzahn
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Keuk in Abschnitt ...für einen Bundesrichter ungewöhnlichen beruflichen Werdegang...
...für einen Bundesrichter ungewöhnlichen beruflichen Werdegang...
[Quelltext bearbeiten]@Keuk: Was bitte an diesem beruflichen Werdegang ist denn da ungewöhnlich? Das klingt hier nach einem stinknormalen Werdegang. MfG --Jack User (Diskussion) 06:54, 12. Sep. 2022 (CEST)
- Die Formulierung dürfte aus der Pressemitteilung des BGH übernommen sein, die leider nicht mehr abrufbar ist (vielleicht noch über die Universität Saarbrücken, wo die Pressemitteilungen jedenfalls lange Jahre dokumentiert worden sind). Ungewöhnlich ist die technische Vorbildung eines BGH-Richters (Qualifikation als Dipl.-Ing.), die bei diesem Gericht sonst nicht vorkommt, aber in Patentsachen hilfreich war; siehe die Besetzung mit technischen Richtern bei der Vorinstanz Bundespatentgericht). "Stinknormal" ist das bei einem Volljuristen eher nicht. --Keuk (Diskussion) 08:06, 12. Sep. 2022 (CEST)
- Oh, ein Richter, der in seinem Fachgebiet noch eine passende Ausbildung vorweist? Mag selten sein, aber das kommt im Artikeltext so gar nicht rüber. Gruß. --Jack User (Diskussion) 08:09, 12. Sep. 2022 (CEST)
- Mir ist auch sonst kein BGH-Richter bekannt, der die Qualifikation als Patentassessor hat. Jedenfalls beim X. Zivilsenat (der hier allein in Betracht kommt), gab es das seither - und wohl auch zuvor - nicht mehr. Kann ja in den Artikeltext eingebaut werden.--Keuk (Diskussion) 08:18, 12. Sep. 2022 (CEST)
- Mag sein, aber im Text umseitig kommt dies überhaupt nicht rüber. --Jack User (Diskussion) 08:38, 12. Sep. 2022 (CEST)
- Die Pressemitteilung ist hier abrufbar: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-6&nr=13540&pos=0&anz=8&Blank=1 . Es ist wörtlich daraus entnommen (Zitierung der BGH-Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe frei).--Keuk (Diskussion) 07:59, 13. Sep. 2022 (CEST)