Diskussion:Finanzmarktrecht

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Primär- und Sekundärrecht

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Bei sämtlichen unter "Primärrecht" vorgestellten Instrumenten handelt es sich um Sekundärrecht. Das Primärrecht, d.h. die einschlägigen Bestimmungen der Verträge, wird nicht dargestellt. -- Framhein (Diskussion) 11:40, 21. Apr. 2014 (CEST) Sorry, da hast Du recht. --Asurnipal (Diskussion) 12:29, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 19:57, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten