Finanzmarktrecht
Das Finanzmarktrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen eines Finanzmarktes (z. B. Geldmarkt, Kreditmarkt, Devisenmarkt, Institutionen, Beratung etc.) und die Regelungen bezüglich der Regulierung und Aufsicht dieser Märkte und Einrichtungen.
Finanzmarkt selbst ist ein Oberbegriff für alle Märkte, auf denen ein Handel mit Kapital stattfindet. Das Finanzmarktrecht ist daher der Oberbegriff für die, diese Märkte schaffenden und regulierenden, Rechtsnormen (z. B. Finanzmarktaufsichtrecht, Wertpapierrecht, Devisenrecht, Bankenrecht etc.) und Soft Law (z. B. freiwillige Vereinbarungen zum Schutz der Lauterkeit des Bankensektors). Der Begriff selbst ist jedoch nicht streng abgegrenzt und verändert sich, da es sich beim Finanzmarktrecht um eine typische Querschnittsmaterie handelt und in der Vergangenheit teilweise aufgrund bestimmter (Krisen-)Situationen zur Ad-hoc-Gesetzgebung Anlass gab.
Ziele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Primäres Ziel des Finanzmarktrechtes ist die Stabilität des nationalen oder gemeinschaftlichen Finanzmarkts. Dies wird insbesondere seit der Finanzkrise ab 2007 durch eine (wieder) verstärkte Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte, Verbesserung der Verantwortlichkeit und der Transparenz im Finanzsystem verbunden mit umfangreichen Dokumentations- und Publizitätsverpflichtungen zu erreichen versucht, wobei hierbei vor allem zwingende Normen des Finanzmarktrechtes zur Anwendung gelangen und weniger auf z. B. freiwillige Selbstverpflichtungen (Softlaw) gesetzt wird (siehe USA: Dodd–Frank Act).
Gliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Finanzmarktrecht gliedert sich hauptsächlich in Regelungen:
- zu Banken und Kreditinstituten, Versicherungen und Pensions-, Investmentfonds etc.;
- zu den Börsen;
- zu Wertpapierunternehmen und Wertpapierdienstleistungen, Anlageberatung;
- zu Ratingagenturen (ECAI);
- zur Kapitaladäquanz zur Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Finanzmarkteinrichtung;
- zum Zahlungsverkehr;
- zu den verschiedenen Finanzinstrumenten (z. B. Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Fonds, Derivate, Energiehandel etc.);
- zu den Sorgfaltspflichten (Compliance) und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- zur Verhinderung von Marktmissbrauch;
- zur Schaffung von Transparenz;
- zu Regelung der Prospektgestaltung und -publikation;
- zur Marktinfrastruktur;
- zum Fernabsatz und Verbraucherschutz;
- zum Anlegerschutz und -entschädigung;
- zu Konglomeraten;
- zur Finanzmarktaufsicht in nationalen und gemeinschaftlichen Bereichen.
Das nationale Finanzmarktrecht in den Unionsmitgliedstaaten der Europäischen Union ist maßgeblich durch die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben geprägt.
Finanzmarktrecht der Europäischen Union
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Finanzmarktrecht der Europäischen Union umfasst primärrechtliche Bestimmungen in den Verträgen[1] und z. B. folgende darauf aufbauende sekundärrechtlichen Rechtsakte (alphabetische Sortierung, Beispiele):
- AIFM-Richtlinie und AIFM-Verordnung
- Anlegerentschädigungs-Richtlinie
- Auftraggeberdaten-Verordnung
- Banken-Liquidations-Richtlinie
- Definitionen-Richtlinie MLD²
- Derivate-Verordnung samt Durchführungsmaßnahmen
- EBA-VO
- E-Geld-Richtlinie
- Einlagensicherungsrichtlinie
- EIOPA-VO
- Emittenten-Richtlinie (TD-RL²)
- ESMA-VO
- ESRB-VO
- ESRB-EZB-VO
- EU-FMA
- Fern-Finanz-Richtlinie
- Finalitäts-Richtlinie (SFD)
- Finanzmarktrichtlinie und Durchführungsmaßnahmen
- Finanzsicherheiten-Richtlinie (FCD)
- Geldwäsche-Richtlinie (MLD)
- Kapitaladäquanzrichtlinie (CAD)
- KFZ-Haftpflicht-Versicherungsrichtlinie
- Marktmissbrauchsverordnung
- Notierungsrichtlinie
- OGAW-Richtlinie und OGAW-Verordnung
- Pensionsfonds-Richtlinie
- Prospektrichtlinie (PD) samt Durchführungsmaßnahmen
- Rating-Agenturen-Verordnung samt Durchführungsmaßnahmen
- REMIT-Verordnung
- SEPA-Verordnung
- Short-Selling-Verordnung samt Durchführungsmaßnahmen
- Transparenzrichtlinie (TD)
- Treibhausgas-Verordnung
- Versicherungsvermittler-Richtlinie
- Überweisungsverordnung
- Zahlungsdiensterichtlinie (PSD)
Daneben existieren zahlreiche weitere Vorgaben der Einrichtungen der Europäischen Union (z. B. der Europäischen Kommission oder der EZB).
Abgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Finanzrecht ist ein Rechtszweig des öffentlichen Rechts. Finanzmarktrecht hingegen umfasst im Wesentlichen die Regelungen, die sich auf die Handlungen der privaten Akteure auf den Finanzmärkten beziehen.
- Finanzdienstleistungen (teilweise identisch mit Finanzindustrie) sind die Leistungen, welche die privaten Akteure im Rahmen des Finanzmarktrechtes erbringen.
- Das Kapitalmarktrecht überschneidet sich thematisch teilweise sehr weitgehend mit dem Finanzmarktrecht. Das Kapitalmarktrecht ist ebenfalls eine gebietsübergreifende Disziplin, steht aber mit den Rechtsgebieten wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in einem (engen) Zusammenhang, umfasst diese aber nicht (wie das Finanzmarktrecht).[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Andreas Abegg u. a. [Hrsg.], Prinzipien des Finanzmarktrechts, Ein Lehrbuch zur Einführung in das Finanzmarktrecht, mit Repetitionsfragen, Fällen und Literaturübersichten, Zürich 2014, Schulthess Juristische Medien, ISBN 978-3-7255-6992-2.
- Peter Nobel, Schweizerisches Finanzmarktrecht und internationale Standards, 3. Auflage, Bern 2010, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-8651-3.
- Susanne Schmidt: Markt ohne Moral − Das Versagen der internationalen Finanzelite, Vlg. Droemer Knaur, München 2010, ISBN 978-3-426-27541-2.
- Franco Taisch, Finanzmarktrecht, 2. Aufl., Zürich 2010, Schulthess Verlag, ISBN 978-3-7255-6132-2.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Webseite des Instituts für Finanzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
- kapitalmarktrecht-im-internet.eu – Übersicht mit weiterführenden Verweisen (Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg)
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Zum Beispiel in den Art 26 Abs. 2, 55, 58 ff, 63 ff, 75, 127 ff, 282 ff, 308 ff AEUV.
- ↑ Die Begriffe „Kapitalmarkt“ und „Finanzmarkt“ sowie dementsprechend „Kapitalmarktrecht“ und „Finanzmarkrecht“ werden meist gleichbedeutend verwendet. Tatsächlich ist der Begriff „Finanzmarkt“ umfassender und schließt den Begriff „Kapitalmarkt“ ein (Alexander Gancz) unter Archivlink ( des vom 23. April 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .