Diskussion:Fischereirecht
Begriffsklärung ist notwendig
[Quelltext bearbeiten]Es ist absolut notwendig, zwei Verwendungen des Wortes "Fischereirecht" zu unterscheiden:
- 1. ist Fischereirecht jede Art von Gesetzen und Verordnungen, die mit der Fischerei zu tun haben, aber:
- 2. sagt man, auf einem Gewässer "liegt ein Fischereirecht". Das ist analog einem Baurecht auf einem Grundstück, es bedeutet einen Rechtstitel, dort Fischerei auszuüben. Dieses Fischereirecht auf einem Gewässer ist in jemandes Besitz, kann verkauft oder verpachtet werden.
Deshalb ist der Artikel in der jetzigen Form nicht haltbar, da er nur ausschließlich die erste Bedeutung eines Sammelbegriffs für Gesetze behandelt. --Kursch 12:14, 22. Aug. 2007 (CEST)
Bin grad auf diesen Eintrag gestossen und hab auch festgestellt, dass er in dieser Form absoluter Quatsch ist, weil er zwei verschiedene Sachen zusammenwirft, die einen extra Artikel brauchen. Benutzer Kursch hat vollkommen recht! Kann sich da ein erfahrener Wiki-Schreiber dazu aufraffen, dass aufzuteilen? Dann entwickelt sich auch was. Ich wollte eigentlich was zum Rechtstitel Fischereirecht ergänzen aber in diesem Eintrag traut man sich gar nicht, weil es eh nur Verwirrung stiftet. 87.160.96.62 14:51, 3. Feb. 2008 (CET)
Danke für die Aufgliederung! 79.209.70.34 22:28, 27. Mär. 2008 (CET)
Aktualisierung
[Quelltext bearbeiten]Das Fischereirecht scheint sehr zersplittert. Eine Suche nach aktuellen Infos sehr schwer. Ich starte mal den Versuch, etwas mehr in den Artikel einzubauen. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 20:39, 18. Feb. 2016 (CET)
Belege
[Quelltext bearbeiten]In seiner jetzigen Form ist der Artikel nicht ausreichend belegt, weil die Darstellung zumeist auf deutsches Recht rekurriert, nach der Artikelstruktur aber übergreifende Geltung beansprucht. Eventuell wäre eine Einarbeitung in das jeweilige Landesrecht vorzugswürdig, falls es zu den rechtsvergleichenden Aspekten keine ausreichende Sekundärliteratur gibt. -- Stechlin (Diskussion) 13:01, 17. Sep. 2016 (CEST)
- Habe für Österreich was hinzugefügt. Weiß nicht, ob dir das reicht?! --Gabrikla (Diskussion) 17:29, 18. Sep. 2016 (CEST)
- Vielen Dank. Natürlich freue ich mich über jede Ergänzung, aber mein eigentliches Belegproblem - was ich natürlich deutlicher hätte schreiben sollen - ist, dass der Artikel eine über das jeweilige nationale Recht hinaus eine Definition des Fischereirechts anbietet und eine ebenfalls über das nationale Recht hinausgehende Aufteilung dieses Rechtsgebiets erklärt. Für einen Artikel zum nationalen deutschen österreichischen oder schweizer Fischereirecht wäre das völlig in Ordnung, so aber müsste eine rechtsvergleichende Erkenntnis über ein entsprechendes Rechtsgebiet dargelegt und durch Sekundärliteratur belegt werden. Daran fehlt es noch immer, ich habe aber auch keine Literatur, aus der ich das selbst nachtragen könnte. -- Stechlin (Diskussion) 17:46, 18. Sep. 2016 (CEST)
- Kannst du das nicht genau so in den Artikel einbauen? Also, dass die Aussage insbesondere auf die deutschsprachigen Länder zutrifft und weitere Informationen noch nachzureichen sind?!--Gabrikla (Diskussion) 20:12, 18. Sep. 2016 (CEST)
- Vielen Dank. Natürlich freue ich mich über jede Ergänzung, aber mein eigentliches Belegproblem - was ich natürlich deutlicher hätte schreiben sollen - ist, dass der Artikel eine über das jeweilige nationale Recht hinaus eine Definition des Fischereirechts anbietet und eine ebenfalls über das nationale Recht hinausgehende Aufteilung dieses Rechtsgebiets erklärt. Für einen Artikel zum nationalen deutschen österreichischen oder schweizer Fischereirecht wäre das völlig in Ordnung, so aber müsste eine rechtsvergleichende Erkenntnis über ein entsprechendes Rechtsgebiet dargelegt und durch Sekundärliteratur belegt werden. Daran fehlt es noch immer, ich habe aber auch keine Literatur, aus der ich das selbst nachtragen könnte. -- Stechlin (Diskussion) 17:46, 18. Sep. 2016 (CEST)