Diskussion:Florida-Rolf
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Schön geschrieben... aber gehört eine Erfindung der Bild-Zeitung im Sommerloch in die Wikipedia - zumal sich nicht verlinkt ist?! Eine Erwähnung bei Sozialbetrug oder Sozialhilfe bzw. Sozialhilfebetrug (falls es diese Artikel gibt) hätte auch gereicht... TG
- Der Begriff "Florida-Rolf" (18.900 Treffer bei Google) hat für meinen Geschmack den Charakter einer reinen BILD-Schlagzeile verlassen. Sicher, Ausgangspunkt ist kaum mehr als das populistischen schüren von Stimmungen. Da aber die Geschichte tatsächlich Effekte auf die deutsche Gesetzgebung hatte und die gemeinhin an dieser einen Person festgemacht werden, macht der Artikel eigenständig schon Sinn. Ich hab mich bei der Formulierung ohnehin bemüht, den Populismus der BILD herauszunehmen und die Geschichte in einen Sachzusammenhang zu stellen.
- Daher ja auch das "Schön geschrieben" und kein Eintrag in den Lösch-Kandidaten. Meine Überlegungen gehen immer dahin: "Hätte so ein Artikel im Brockhaus eine Chance?".
- Aber da es in der Wikipedia sogar Artikel zu jeder Autobahn gibt, sollte ich vielleicht weniger denken - und vielleicht um diese Zeit lieber schlafen?! ;-) TG 06:08, 9. Jan 2004 (CET)
Ich habe folgenden Abschnitt ergänzt: "Kritiker der eilig durchgesetzten Gesetzesänderung gehen davon aus, dass die Novelle in Wirklichkeit deutsche Steuerzahler zusätzlich belastet. Zum einen müsse der Staat für den Rücktransport und die Umzugskosten aufkommen. Außerdem hätten die Betroffenen in aller Regel in Deutschland höhere Zuwendungs-Ansprüche: Die Mehrheit derjenigen, die durch die Gesetzesänderung zur Rückkehr gezwungenen worden seien, hätten vorher in Ländern wie Polen gelebt, in denen die Lebenskosten niedriger seien als in der Bundesrepublik, so die Kritiker. (Quelle: "Florida-Rolf" und Bohlens Lebensbeichte: zum Agenda-Setting der "Bild", Bundeszentrale für politische Bildung)"
Ich halte diese Zusatzinformation für recht interessant, um sich ein Bild über die Wirkung der BILD-Story zu machen: Ich stimme nämlich zu, dass die Geschichte die Sphäre einer reinen medieninternen Diskussion längst verlassen hat. --VanDusen 13:14, 17. Aug 2005 (CEST)
Abschnitt Hintergrund
[Quelltext bearbeiten]Ich habe folgeden Abschnitt erstmal entfernt, weil er viele Rechtschreibfehler hat, und auch sonst sehr schwer verständlich ist. Bitte nochmal überarbeiten:
- Der § 24 SGB VII wurde aber aufgrund des erst seit dem 01.01.2004 gültigen Gesetzes noch nicht durch obergerichtliche Rechtsprechung ausreichend dokumentiert. Es sind noch einige Fragen offen die beantwortet werden sollten die genau beschreiben unter welchen Voraussetzungen die Ausnahmeregelungen unter § 24 SGB VII 1 bis 3 für die Gewährung von Sozialhilfe von Sozialhilfe im Ausland durch Deutschland gegeben sind. Auch sollte beachtet werden das in der Regel keine Sozialhilfe an Personen im Ausland gewährt wird, die in einem Staat wohnen der das http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/014.htm Europäische Fürsorgeabkommen unterzeichnet und ratifiziert hat. Zur weiteren Erklärung sei gesagt das in den wenigsten Fällen tatsächlich nun noch Sozialhilfe gezahlt durch den Deutschen Staat gezahlt wird. Wann ist es nun aber unverhältnismäßig, das der Bedürftige seinen Anspruch auf Versorgung nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen an den Staat stellt in dem er seinen Wohnsitz hat? Dies wäre eine weitere noch offene Frage die obergerichtlicher Klärung und Interpretierung bedarf. Wäre es nun unter gewissen Umständen unverhältnismäßig Hilfe nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen im Ausland zu beantragen weil dem Antragsteller Nachteile in seinem Wohnsitzstaat entstehen, wäre nun doch wieder der Deutsche Sozialhilfeträger verpflichtet Sozialhilfe an den Antragsteller zu zahlen. Es ist auch zu bedenken das trotz dem von vielen Europäischen Staaten ratifizierten Europäischen Fürsorgeabkommen vergleichbare Leistungen der Sozialhilfe, die ein vom Grundgesetz grantiertes würdevolles Leben auch in Notlagen ermöglichen soll, in einigen Staaten nicht existiert. Auch die verfassungsrechtlichen Konsequenzen durch die Beschränkung staatlicher Hilfen auf das Inland sind abschließend noch nicht geklärt. Nachtigall 13:26, 8. Nov 2005 (CET)
Abschnitt Kritik/Quellen
[Quelltext bearbeiten]- http://www.uni-koeln.de/studenten/al/info/77/0501.html
- http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Florida-Rolf_Viagra-Kalle_Yacht-Hans.html
- http://netzwerk-regenbogen.de/floridarolf030917.html
Kult-Status?
[Quelltext bearbeiten]@Pygmalion, was veranlasst dich zu der Aussage, er genösse mitunter Kultstatus? Ich halte das für etwas übertrieben. Kannst du diese Aussage irgendwie untermauern? -- H005 23:31, 26. Sep 2005 (CEST)
- Auf linken Demonstrationen gibt es des öfteren den Schlachtruf: "Florida-Rolf, einer von uns!" Nachtigall 17:31, 7. Nov 2005 (CET)
Bestandsschutzverletzung?
[Quelltext bearbeiten]Der Mann hat sich zu diesem Leben in Florida in gutem Glauben auf die bundesdeutsche Gesetzeslage eingerichtet. Eine nachträgliche Veränderung des Gesetzesrahmens müsste eigentlich den Bestandsschutz verletzen. (So ähnlich wie im nachhinein eingeführte Internetgebühren für so genannte Internet-PCs für Geräte, die schon vor der Novellierung erworben wurden) ... Gulden 16:04, 17. Jan 2006 (CET)
- Es gibt keinen Bestandsschutz für Sozialleistungen. Gruß --Lung (?) 17:21, 17. Jan 2006 (CET) P.S.: Die allgemeine Problematik, die zur Gesetzesänderung führte, hatte ich mal versucht, hier darzustellen.
Volle Namensnennung? Nein
[Quelltext bearbeiten]Liebe Wikipedianer,
durch Zufall bin ich auf diesen Beitrag gestoßen - und habe schwere Bedenken, dass der vollständige Name des Mannes hier genannt wird. Er ist nach meiner Einschätzung keine Person des öffentlichen Lebens, keine Person der Zeitgeschichte. Er ist von Medien in die Öffentlichkeit gebracht worden, er ist nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen. Nach meiner Meinung werden durch die Nennung seine Persönlichkeitsrecht verletzt. Deswegen nehme ich den Namen heraus. Die Diskussion hier werde ich vefolgen - vielleicht gibt's hier Fachleute für diese Frage. Entsprechend sollte geprüft werden, ob die Versionsgeschichte gelöscht werden muss. --MrsMyer 14:26, 20. Mär 2006 (CET)
- Hmmh, könnte da evtl. mal jemand nachfragen/Auskunft geben, die/der sich mit den gepflogenheiten der wikipedia besser auskennt? Also wie da normalerweise verfahren wird. Bei Tron_(Hacker) (Diskussion:Tron_(Hacker)) gab es ja eine wilde Diskussion mit Klage, der Name blieb aber dennoch drin. Nachtigall 21:52, 20. Mär 2006 (CET)
- Mit Gepflogenheiten der Wikipedia hat die Amgelegenheit weniger zu tun als mit den Persönlichkeitsrechten von Florida-Rolf. Auch wenn er diesen Text vielleicht selbst nicht zu lesen bekommt, hat Wikipedia ihn nach meiner Ansicht zu schützen. Ich habe das Thema aber auch auf der Rechtseite zur Diskussion gestellt. --MrsMyer 13:33, 21. Mär 2006 (CET)
- Hallo MrsMyer, ich habe nochmal drüber nachgedacht und auch etwas recherchiert. Es scheint mir hier anders zu sein, als bei tron. Sucht man bei google nach seinem Namen, so findet man diverse artikel von taz, welt, netzzeitung, indymedia u.a., wo der Name ausgeschrieben ist. Viel wichtiger erscheint mir aber, dass Florida-Rolf zu Maischberger ging (hier und hier2) Im Ankündigungstext steht immer noch sein voller Name, genauso wurde dieser sicherlich auch in den Sendungen erwähnt. Ansonsten wäre ich dafür ihn abzukürzen, also "Rolf J.", denn der Vorname ist ja schon wesentlich (der Nachname hingegen ist unwesentlich). MrsMyer, kannst du auch nochmal den link auf die Diskussion auf der Rechtsseite schicken. Grüße, Nachtigall 21:46, 21. Mär 2006 (CET)
- Mit Gepflogenheiten der Wikipedia hat die Amgelegenheit weniger zu tun als mit den Persönlichkeitsrechten von Florida-Rolf. Auch wenn er diesen Text vielleicht selbst nicht zu lesen bekommt, hat Wikipedia ihn nach meiner Ansicht zu schützen. Ich habe das Thema aber auch auf der Rechtseite zur Diskussion gestellt. --MrsMyer 13:33, 21. Mär 2006 (CET)
- --Mrs. Marple hat recht.-- Lung (?) 14:18, 21. Mär 2006 (CET)
Was ist der Sinn zur Residenzpflicht in Deutschland?
[Quelltext bearbeiten]Wozu muss jemand, der sowieso nicht erwerbsfähig oder Rentner ist, sich ständig in Deutschland aufhalten? Solche Leute brauchen sich doch eh nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Es ist doch faktisch egal, ob ein Betroffener die Grundsicherungsrente für einen Wohnsitz im In- oder Ausland bekommt. Sind denn die Mieten und Lebenshaltungskosten in Deutschland niedriger als überall sonst auf der Welt, damit so der Steuerzahler entlastet wird? Was wäre denn, wenn ein deutscher Rentner seinen Lebensabend im EU-Ausland oder in der Schweiz verbringen will? Es könnte doch sein, dass ein Rentner mit seiner französischen Frau in Frankreich leben will. Das würde doch bedeuten, dass er mit seiner Frau nach Deutschland ziehen müsste, obwohl die Wohnung in Frankreich womöglich billiger war. Würde die französische Frau in Deutschland dann auch Grundsicherungsrente bekommen, wenn der französische Staat die Zahlungen dann auch einstellen würde? -- Dissident 05:57, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Da muss man die fragen, die behaupten, dass das Sinn macht. Dafür, dass es so ist, reicht ja, dass das Springerhetzblatt den Gesetzgeber überzeugen konnte, dass das notwendig ist. Dort könnte man dann auch fragen, wie jemand Hartz-IV Schmarotzer sein kann, wo doch Hartz IV der umgangssprachliche Ausdruck für Grundsicherung für Erwerbsfähige ist und er überhaupt nicht erwerbsfähig war. Oder was eine "Grundsicherungsrente auf Alg-II-Niveau" ist, denn die Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach dem SGB XII ist gerade keine Rente. --91.45.247.234 13:37, 9. Apr. 2013 (CEST)
Volle Namensnennung? Ja
[Quelltext bearbeiten]Seit wann verstößt die Nennung eines Namens gegen ein Persönlichkeitsrecht? Die Wikipedia will ihn "schützen" (?), indem sein Name nicht genannt wird, aber jeder Trottel der Google benutzen kann, findet den in 30 Sekunden... Florida Rolf ist Rolf John, der selbst in linken Postillen wie der taz ausgeschrieben wird. Von den freiwilligen Auftritten des Rolf John im Fernsehen will ich jetzt gar nicht anfangen. Ergo: Bin für ein Einfügung des vollen Namen aus Gründen der Vollständigkeit. -- 84.190.212.237 14:50, 24. Feb. 2010 (CET) Theo Sagmeister
Deutschland als Suizidgrund
[Quelltext bearbeiten]"Nachdem ihm ein Gutachter bestätigte, dass bei einer Rückkehr nach Deutschland eine erhöhte Suizidgefährdung bestehe, stimmte das Sozialamt seinem Wohnsitz in Florida zu und überwies ihm monatlich 1.425 Euro als angemessenen Lebensunterhalt."
Könnte jemand, der sich da auskennt, mal die Formulierung richtigrücken? Im Moment steht da, dass ein Deutschland-Aufenthalt an sich zumindest für diesen Mann ein Grund sein könnte, Selbstmord zu begehen. Das kann ja so wohl nicht gemeint gewesen sein? --Delabarquera 16:25, 25. Nov. 2011 (CET)
- Warum soll das nicht sein können? Selbstmorde geschehen aus den (für Außenstehende) eigenartigsten Motiven. Wenn man einen Sebstmordgefährdeten unbedingt in Deutschland haben will, ist das per se kein Problem, man muss ihn dann eben in die Psychiastrie verbringen. Geht, aber billig ist das nicht. --91.45.247.234 13:43, 9. Apr. 2013 (CEST)
Alte Quelle veraltet, hier neuer Aspekt
[Quelltext bearbeiten]"Und dann kommen Reaktionen wie: 'Oh Gott, es gibt Florida-Rolf, wir müssen eine neue Regel machen', anstatt zu sagen: 'Okay, natürlich gibt es halt einen, der in Florida Hartz IV bezieht, aber damit können wir leben'. Denn es gibt ja in Gesellschaften immer eine Schwelle, ab der alle bei Verbotenem mitmachen. Solange unerwünschte Nebeneffekte eines Gesetzes aber unter dieser Schwelle sind, hat man eigentlich kein Problem. Mit Grauzonen und Schlupflöchern muss man umgehen können. Und überhaupt spielen die wenigsten Leute Spiele nach den richtigen Regeln. "