Diskussion:Fracht (Handelsrecht)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:D0:C710:F0D0:8C44:2799:5682:6CF4
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Die Fracht ist das Entgelt an den Frachtführer für seine Beförderungsdienstleistung. Davon unberührt bleiben Gebühren und sonstige Auslagen wie z.B. für Zoll, Behandlung des Gutes etc, da diese für den Frachtführer keine Einnahmen darstellen. vgl. HGB § 420 - Abs. 1-3,

Fracht ist deutlich von anderen Kosten zu unterscheiden. Eine Vermischung von z.B. Fracht, Transportversicherung und Verladekosten ist steurrechtlich bzw. zollrechtlich problematisch bis unzulässig.

Eine laienhafte Anwendung des Frachtbegriffes in der Transportpraxis ist ein Phänomen, das sich aus der Sichtweise der Frachtführer entwickelt hat. So sehen Frachtführer in dem zu befördernden Gut eine Verdienstmöglichkeit in Form eines gewerblichen Beförderungsauftrages. Für sie resultiert in diesem Falle aus der Ware eine Fracht. Aus einer unreflektierten, laienhaften Betrachtung geht daher die Annahme hervor, zu befördernde Ware sei immmer gleich Fracht. Das ist falsch! Vgl. dazu §407 HGB, Abs. 2. Hieraus ist eindeutig zu entnehmen, das das zu befördernde Gut keine Fracht sein kann.(nicht signierter Beitrag von 80.153.27.48 (Diskussion) )

Danke für den Hinweis. Habe dort eingefügt, dass es sich um eine umgangssprachliche Wendung handelt. Du kannst den Artikel auch selbst bearbeiten und es präziser ausführen. Gruß --Centipede 16:37, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich muss dieses Thema noch einmal aufgreifen. Aus meiner Sicht ist es nicht korrekt, "Fracht" generell als das Entgelt zu betrachten und die Bedeutung "Ladegut" als rein umgangssprachliche Nebenbedeutung zu desavuoieren. So nennen sowohl Duden, canoo.net und das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache die Bedeutung "Ladegut" an erster Stelle, ohne sie als ugs. zu kennzeichnen. Suchen nach "Fracht" bei Zeitungen zeigen ebenfalls, dass hier "Fracht" in der weit überwiegenden Anzahl in der Bedeutung als "Ladegut" verwendet wird. Siehe zum Beispiel https://www.dwds.de/r?corpus=bz;q=Fracht, https://www.dwds.de/r?corpus=zeit;q=Fracht . Der "ZEIT" kann man wohl kaum nachsagen, sie sei Umgangssprache.

Sogar das Frachtgewerbe selbst verwendet "Fracht" in der Bedeutung "Frachtgut", und verwendet den Begriff "Frachtkosten" zur Abgrenzung, zum Beispiel hier: https://www.pamyra.de/ratgeber/frachtkosten-berechnen-lkw "Was Sie beim Berechnen von Frachtkosten beachten sollten: (...) Verbraucher können dadurch Fracht fast jeder Art, Größe und jedes Gewichts befördern lassen."

Die hier behandelte Bedeutung ist eine rein juristsch-fachsprachliche. Daraus kann man keinen Anspruch auf eine allgemeinsprachliche Bedeutung ableiten.

Ich schlage vor, aus dem Artikel "Fracht" eine BKL zu machen und die beiden Bedeutungen dort aufzuführen. Ein Link kann dann zu Frachtgut führen; der andere zu diesem Artikel, der in "Fracht (Handelsrecht)" o. ä. umbenannt werden kann. -- H005 (Diskussion) 17:51, 27. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Werter H005, dass "Fracht" ugs. oft für den begriff der Ladung verwandt wird, stimmt sicher.
Die Behauptung jedoch, "sogar das Frachtgewerbe selbst verwendet "Fracht in der Bedeutung "Frachtgut" " ist sehr steil. Ich bin seit Beginn meiner Berufsausbildung in der Seeschiffahrt, bei uns sagt keiner "Fracht" für die beförderten Güter, es ist die "Ladung". Das mag auch daher rühren, dass die Seeschiffahrt sehr stark an der unbestrittenen Welt-Schiffahrtssprache Englisch hängt und es hier ganz genau genommen wird: "Cargo" für Ladung, "Freight" für Fracht. Die umgangssprachliche Verballhornung der Fracht als Ladung gibt es nur im Deutschen ... aber dort auch ganz geweiss nicht im Seetransportgewerbe! --2003:D0:C710:F0D0:8C44:2799:5682:6CF4 14:16, 24. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Überarbeitung

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Habe den Artikel zunächst einmal ganz grob überarbeitet, es fehlte die Präsize Unterteilung der Begriffe wie Rollgeld, Sondereinzelkosten des Vertriebs wie Spezialverpackung Tara oder besondere Versendungsformen, auch dass die Verpackung oft als Rückfracht wieder mitgenommen wird. Dass die Transportkosten schon eingerechnet sind, ist eine Ente. Denn es darf nur Ausgangsfracht berechnet werden, wenn wirklich der Empfänger die Ware nicht selbst abholt.

Desweiteren gebe ich meinem Vorredner Recht, und werde auch hierzu in Kürze zur Tat schreiten. Da ich Schwierigkeiten mit dem Ausdruck habe, bitte ich den Artikel sprachlich korrekturzulesen.

Vielen Dank im Voraus - Gruß -- JARU 11:04, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo JARU, ich habe es erstmal wieder zurückgesetzt, aus zwei Gründen: 1) Quellenangabe fehlt. 2) selbst nach dem dritten Versuch habe ich nicht verstanden, was du sagen willst. Kannst du es bitte ggf. noch mal mit grammatikalisch richtigen Sätzen versuchen? Danke im Voraus. --Centipede 11:35, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zu 1: Ich bin vom Fach, habe Kosten- und Leistungsrechnung gelernt in der Privaten Berrufsakademie Hartnack-Schule zu Frankfurt / Main. Dies soll als Quelle genügen. Zu 2: Die Aussage, dass die Vertriebskosten extra ausgewiesen werden, stimmt nicht zu 100 %. Vergleiche Zuschlagskalkulation. 5 % laut HGB dürfen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten dem Produkt direkt zugeschlagen werden, zuzüglich Sondereinzelkosten des Vertriebs wie dort zu lesen ergibt dies den Selbstkostenpreis. Dann erst den Gewinnzuschlag drauf usw. Was jetzt zu lesen ist, ist schlichtweg eine falsche Aussage. Bitte Revert zurücksetzen -- JARU 12:47, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hi, 1) genügt das als Quelle natürlich nicht. Evt. wenigstens ein Lehrbuch zur Hand? 2) bleibt noch die Bitte nach sprachlicher Überarbeitung, die du bitte selbst vornehmen solltest. Gruß --Centipede 13:07, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Herrje - ist das hier greulich. Kann man diesen Artikel/diesen Bereich nicht mal zum Wikipedia-Notfall erklären? Die Qualität der Texte zu Güterbeförderung/LKW-Luft-See-Fracht/Spedition ist so schlecht, daß man froh sein darf, wenn überhaupt mal jemand anfängt, weswegen Centipedia vielleicht besser nicht so kritisch sein sollte. Oder? --Martin (mhonline) 15:17, 9. Dez. 2008 (CET)

Jo, volle Zustimmung. Ich erkläre hiermit den Artikel und diesen Bereich zum Wikipedia-Notfall :-) Ich bin nicht so kritisch wie manch anderer. Ahnung vom Thema, Quellenangaben und halbwegs verständliche Sätze reichen schon. Viele Grüße und wenn du Hilfe brauchst, melde dich. --Centipede 18:55, 9. Dez. 2008 (CET) P.S. noch was gestrichen, keine Ahnung, ob es wirklich so ankommt, wie es gemeint war. Tatsache ist, viele Artikel in diesem Bereich sind schlecht und warten auf jemanden mit Zeit, Lust und Ahnung. Die Einfügung, von der oben die Rede ist, war aber wirklich stark unverständlich. Wie gesagt, melde dich gerne, wenn was unklar ist oder du Fragen hast. Gruß --Centipede 21:36, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Höhe des Beförderungsentgeltes bis 1993 reguliert, nicht bis 1992

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Im Artikel steht, dass die Regulierung der Fracht in Deutschland bis 1992 ging.
Dafür habe ich keine Belege gefunden. Vielmehr wurde 1993 ein Gesetz eingebracht, um das verbindliche Tarifwesen abzuschaffen, siehe
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl193s1489.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl193s1489.pdf%27%5D__1610261656768
Daher sollte die Zahl von 1992 auf 1993 geändert werden.
Gibt es dazu Einwände?
--T. Wirbitzki (Diskussion) 08:01, 10. Jan. 2021 (CET)Beantworten