Diskussion:Freistellungsauftrag
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Beamtendeutsch
[Quelltext bearbeiten]Der Eintrag liest sich wie ein Behördenbrief. Ich habe ihn beim ersten Lesen kaum verstanden. Das kann man sicher auch einfacher erklären. Bsp.: Statt "Der Steuerabzug unterbleibt, wenn..." --> "Die Steuer wird nicht abgezogen, wenn..." Jemand der Ahnung von Steuerrecht UND ein Gefühl für die deutsche Sprache hat, sollte sich den Artikel mal vornehmen. --Blairfridge
Sehe ich genauso und ich bin Akademiker. Habe keine Lust mich 3 Stunden mit dieser Problematik zu beschäftigen, tausend Fachbegriffe nachzuschlagen um den Kontext annähernd begriffen zu haben. Danke an den Beitragsersteller für seine Mühen, aber für den Großteil der Leser war sie fürchte ich umsonst! (nicht signierter Beitrag von 92.206.94.247 (Diskussion) 22:25, 28. Jan. 2014 (CET))
Geht mir genauso. Ich habe den Artikel fast vollständig gelesen und trotzdem kaum verstanden. Das liegt nicht nur an der schlechten Formulierung sondern auch am weitläufigen Geschwafel. Die wesentlichen Zusammenhänge gehören im ersten Absatz, in verständlicher Sprache, auf den Punkt gebracht! Wenn es dem Verständnis hilft auch gerne mit einer Grafik. --141.89.46.114 20:23, 9. Nov. 2014 (CET)
Änderung zu 2004 fehlt
[Quelltext bearbeiten]Die Änderung der Pauschale zum 1.1.2004 wurde im Text überschlagen:
Zum 1.1.2002: Bei der Umrechnung auf Euro wurden die Freibeträge zunächst aufgerundet: Aus 3.100 DM wurden 1.601 Euro und aus 6.200 DM wurden 3.202 Euro.
Zum 1.1.2004 kam dann eine Kürzung: Aus 1.601 wurden 1.421 Euro, aus 3.202 Euro wurden 2.842 Euro (jeweils inklusive der unveränderten Werbungskostenpauschale von 51 Euro).
Diese Beträge blieben dann bis Ende 2006 bestehen.
1602 oder 1500 Euro für Verheiratete
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel Sparerfreibetrag wird von 1500 für Verheiratete gesprochen, hier von 1602 Euro. Was stimmt jetzt?
- Der Freistellungsauftrag ist möglich bis zur Obergrenze Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschbetrag. Aktuelle für Einzelveranlagte 750 + 51 = 801 und für verheiratete 1500 + 102 = 1602 --Tobias heinrich karlsruhe 12:01, 6. Jun. 2008 (CEST)
Vollständige Überarbeitung erforderlich
[Quelltext bearbeiten]Ich habe heute den Artikel erheblich gekürzt. Da kann schon sein, dass der eine oder andere Informationen vermisst. Ich beabsichtige demnächst den Artikel vollständig neu zu formulieren.