Diskussion:Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 b Abs.1 Satz 1 des EStG
[Quelltext bearbeiten]...an alle Wissenden. Ich hatte gehofft zum o.g. Thema hier Infos zu finden. Der Bauträger interessiert mich da jetzt nicht. Schade, dass das Thema hier sehr dünn erläutert ist. Wenn ich mehr darüber wüsste würde ich´s gerne ergänzen. Vielleicht übernimmt das einer von euch, der sich auch damit auskennt. ;-) Wikipedia würde ich an der Stelle empfehlen einen den Artikel zu kennzeichnen, da dieser wahrscheinlich nicht vollständig ist. (nicht signierter Beitrag von 217.92.33.177 (Diskussion) 08:57, 19. Aug. 2011 (CEST))
Gibt es eine Frist, nach deren Ablauf die Freistellungsbescheinigung nicht mehr gültig ist? (nicht signierter Beitrag von 62.153.75.253 (Diskussion) 15:02, 27. Dez. 2013 (CET))
Verständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Was bedeuten denn nun diese juristichen Texte konkret? Kann das bitte jemand aun Beispielen in Alltagssprache ausdrücken? Gruss, --Markus (Diskussion) 19:00, 8. Dez. 2019 (CET)