Diskussion:Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:8070:88A1:1600:E1E0:C41B:1DAA:674D in Abschnitt Nicht-diskriminierende Sprache
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DDR

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In der DDR war der Kennzeichnung der Altersfreigabe ein P vorangestellt (zum Beispiel P14), die Differenzierung erfolgte zwischen 6 und 18 im Zweijahresabstand.

Sollte es eine derartige Regelung gegeben haben, dann wurde sie praktisch nicht genutzt. P8 und P10 ist mir jedenfalls nie untergekommen. Gibt es möglicherweise Fälle aus den Fünfzigern und frühen Sechzigern? Diese Zeit könnte man auch in der konservativen DDR mit »öffentlich verklemmt« bezeichnen und da wurden die Einstufungen eher weit nach oben geschoben. –Falk2 (Diskussion) 14:43, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Feiertagsfreigabe?

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Hier werden nur die stillen erwähnt, also die religiös geprägten. Früher wurde aber auch der 17. Juni in die Bewertung für die Feiertagsfreigabe einbezogen. Hat sich das mit dem 3. Oktober geändert? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:21A2:A700:9284:DFF:FEF5:C9F8 (Diskussion | Beiträge) 13:14, 18. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Geschichte

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Ab wann genau existierte die Freigabe ab 18 bzw. FSK 18? Schließlich war die Einstufung Keine Jugendfreigabe, und bis 1973 wurde man erst mit 21 Jahren erwachsen. Sollte hingegen schon vor 1973 die höchste Freigabeeinstufung 18 gewesen sein, sollte extra drauf hingewiesen werden, daß das damals nicht mit dem Volljährigkeitsalter zusammenfiel. --2003:EF:13C6:DC29:7988:A1C1:5051:9D3D 23:39, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Irreführende Bezeichnung

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Wenn dieses System im öffentlichen Raum bindend geworden ist, wäre eine Umbenennung dann nicht mal angebracht? Denn ganz so freiwillig ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft dann ja auch nicht mehr. Læshq (Diskussion) 14:43, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Nicht-diskriminierende Sprache

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Transmänner werden nicht "als Frau geboren", Transfrauen nicht "als Männer" - sie waren schon immer das Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, nur wurde ihnen bei der Geburt das falsche Geschlecht zugeschrieben. Daher spricht man auch nicht von einer "Geschlechtsumwandlung", sondern einer Angleichung. Die zuletzt rückgängig gemachten Änderungen sollten daher wieder eingesetzt werden.--2A02:8070:88A1:1600:E1E0:C41B:1DAA:674D 17:01, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten