Diskussion:Fußgängerüberweg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Grasbeißer in Abschnitt Anlage Fußgängerüberweg ampelgeregelt
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fußgängerüberweg“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
[Quelltext bearbeiten]

Kurz gegooglelt: In diesem Die Welt-Artikel von 2012 erfährt man noch etwas über die Geschichte des Fußgängerüberwegs/Zebrastreifens. --Nordmensch (Diskussion) 14:45, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

langes zitat

[Quelltext bearbeiten]

es gab gerade ein hin und her wegen des abschnitts über den umgang mit dem zebrastreifen. ich habe revertiert, weil ich den absatz für sinnig halte. was ich aber weiter unten fand, ist ein langes zitat von ruedi baumann. das steht vermutlich seit der zeit da, seit der artikel klein war und noch futter brauchte. heute ist der artikel lang, und ich würde sagen, das zitat ließe sich auf seinen kern, sprich, auf einen satz einschmelzen. Maximilian (Diskussion) 00:22, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Das Revert ist m.E. berechtigt, die Löschung war voreilig und unbegründet. Ich werde die Textstelle zudem noch punktgenauer belegen wie angekündigt.--Aeranthropos (Diskussion) 09:47, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten
S.u.--Nothere 11:11, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Diskussion über unbelegte Passage

[Quelltext bearbeiten]
Kopiert von BD:Nothere.--Nothere 11:11, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Nothere, bei dem Stichwort "Fußgängerübergang" ist dir mit der Löschung einer Passage wohl ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, den ich korrigieren musste: Die Passage ist -anders als du kommentierst- mehrfach belegt. Ich gehe mal davon aus, dass du kein Verkehrsexperte bist, da die Problematik allen Verkehrserziehern bekannt ist und auf Kongressen wie in der Literatur vielfach diskutiert wurde. Umso mehr müssen wir uns auf das Faktenwissen der Fachleute stützen: Von Blendermann gibt es bereits in der "Zeitschrift f. Verkehrssicherheit" von 1987 einen Beitrag unter dem Titel "Gefährliche Denkhaltungen junger Fußgänger" (den man natürlich auch zitieren könnte). Warwitz befasst sich in dem Beleg zu der Passage eingehend mit der Thematik bei Erwachsenen wie Kindern und liefert dazu sogar dokumentarisches Bildmaterial. Nestle führt das aufbauend weiter aus. Ich finde, das ist Beleg genug. Trotzdem habe ich noch die beiden §§ der StVO eingefügt, gegen die mit den "Denkhaltungen" verstoßen wird. Mit freundlichem Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 10:10, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Aeranthropos,
ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass der Abschnitt unbelegt ist, es ist in der WP schließlich nicht üblich, den Beleg vor dem entsprechenden Abschnitt anzugeben. So oder so ist der Abschnitt aber weiterhin unbelegt, die von dir eingefügten Belege decken die Aussagen nicht:
  • Alles, wo’s hingehört vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finde ich nicht (der belegte Satz ist allerdings trivial).
  • Nestle: Lass dich nicht überfahren enthält werde den Begriff Zebrastreifen, noch beschäftigt sich der Aufsatz irgendwie mit konkreten Verkehrssituationen. Grundsätzlich ist der Text von Nestle allerdings äußerst lesenswert, gerade im Hinlick auf "Verkehrserziehung".
  • Blendermann erwähnt FGÜ nur am Rande als Beispiel für die Wichtigkeit von Blickbeziehungen im Straßenverkehr.
  • Warwitz Ausführungen zum Thema sind ebenfalls sehr dürftig, das von dir genannte Bildmaterial besteht aus einem Foto mit Bildunterschrift, ohne dass auf FGÜ im Text weiter eingegangen wird. Ansonsten folgt auf S. 18 noch ein sehr kurzer Abschnitt, bei dem Zebrastreifen als Beispiel dafür genannt werden, dass Kinder davon ausgehen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten.
Kurz: Keiner der angegebenen Belege belegt das im Artikel Geschriebene, im Wesentlichen haben die Belege mit dem Thema nichts zu tun - von "Unfallanalysen und systematische[n] Beobachtungen" mal ganz zu schweigen. Auch der letzte Absatz beruht nur auf einem "Beispiel von Verkehrskasper", womit sich die Frage stellt, ob es wirklich sinnvoll ist dieses - exemplarische - Beispiel in einem Artikel zu einem Verkehrszeichen zu nennen? --Nothere 09:58, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Nothere,
Vorweg: Der von dir monierte Abschnitt wie der gesamte Beitrag stammen nicht von mir. Ich bin also nicht ambitioniert, wollte nur helfen. Die Belege für seine Ausführungen sollte eigentlich der Autor erbringen. Ich stimme dir nach nochmaliger Durchsicht der Literatur zu, dass die Belege z.T. nicht ganz punktgenau sind. Dennoch: Blendermann führt eine Reihe von "Denkhaltungen" auf, die zu entsprechendem verkehrswidrigen Verhalten führen (können). Nestle fasst das Problem in die Formel "Sich nicht überfahren zu lassen", das sicher auch beim Straßequeren gilt. Warwitz dokumentiert auf S. 7. fotografisch auf dem Zebrastreifen hüpfende Kinder und auf Seite 244 eine trotz roter Ampel die Straße diagonal querende Dame und exemplifiziert "Gefährliche Denkhaltungen" einschließlich Fußgängerüberweg auf den Seiten 17-19. Meine Frage: Sind die aufgeführten Verkehrsverstöße nicht so banal (weil alltäglich gegenwärtig und von jedermann beobachtbar), dass sie eigentlich gar keiner statistischen Belege bedürften ? Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 12:54, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Aeranthropos,
Liest du Texte eigentlich, bevor du sie du als Beleg einfügst (oder verschiebst)? Natürlich lässt sich der Hinweis "Lass dich nicht überfahren" auf so ziemlich jede Situation eines Fußgängers anwenden, bloß hat der Artikelinhalt (Untertitel "Verkehrserziehung" aus religionspädagogischer Sicht) mit dem Gesagten nicht das Geringste zu tun. Vielmehr geht es im Beitrag von Nestle um die Autonutzung als Sucht bzw. als "Pseudo-Religion" und um Kritik an der Verkehrserziehung, die als "Partei des Verkehrssystems" auftrete und ausschließlich der Anpassung der Kinder an die motorisierte Welt diene. Daraus lässt sich auch mit noch so viel Interpretation nicht das herauslesen, was damit im Artikel belegt wird.
Auch stammt der Abschnitt durchaus von dir, wenn auch von 2010.
Ich zumindest halte die Aussagen nicht für so banal, dass es keiner Belege bedarf. Es geht schließlich nicht nur um die Frage, ob ein Verstoß vorkommt, sondern vor allem auch darum, ob er sicherheitsrelevant ist ob es sich um ein reales Problem im Hinblick auf Verkehrssicherheit und -ablauf handelt. Einzelne Fotos in einem Pädagogik-Buch reichen zumindest als Beleg nicht aus; wenn es keine anderen Belege gibt werde ich den fraglichen Abschnitt entfernen. Blendermann und Warwitz wie derzeit anzuführen ist schlicht TF.
Was machen wir mit dem letzten Absatz? Du wirst die einschlägige Literatur besser kennen: Spielt der FGÜ in der Verkehrspädagogik tatsächlich eine so herausragende Rolle, dass man dies im zugehörigen Verkehrszeichen-Artikel erwähnen muss? Auch bei dem Abschnitt belegt die angegebene Quelle nicht das, was im Artikel steht, vor allem wird aus dem Buch nicht deutlich, warum das für Artikel zu FGÜ relevant ist.--Nothere 22:06, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Nothere,
dass der Abschnitt (4 Jahre alt!) mal von mir stammte, habe ich tatsächlich nicht mehr erinnert. Jedenfalls hängt daran nicht mein Herzblut. Wenn du den betreffenden Absatz jedoch herausnimmst, verliert der ganze Abschnitt um den "Zebrastreifen" an Sinnzusammenhang. Der Umgang mit dem Zebrastreifen (und anderen Straßenquerungen) spielt eine zentrale Rolle bei der Verkehrserziehung der Vorschüler und Schulanfänger, die ja als Fußgänger in das Verkehrsleben hineinwachsen. "Verkehrskasper und Zebrastreifen" (von denen ein vollständiges Theaterstück zitiert wird) ist die von Schulen und Polizei allgemein verwendete kindgemäße Methode, mit Sinn und Funktion des "Verkehrsübergangs" vertraut zu machen. Das Spiel mit dem Kasper motiviert die Kinder in hohem Maße, sich mit den angestoßenen Problemen auseinanderzusetzen. Ich denke, er sollte bei einem Lemma nicht übergangen werden, bei dem es ja um eben solch einen "Fußgängerübergang", seine Kenntnis und seine Nutzung, geht. Du sprichst von "Verkehrs-zeichen-Artikel". Es geht doch aber um einen "Verkehrsübergang-Artikel", was ich nicht verstehe.
Bilder "beweisen" sicher nichts, aber sie verbildlichen erkannte Misstände und Gefahren und ermöglichen die anschauliche Auseinandersetzung damit. Wir müssen hier in kindlichen Kategorien denken. Braucht es wirklich "Beweise", dass diese Fehlhandlungen im Verkehr vorkommen, sogar täglich vorkommen, die jedem Verkehrserzieher und aufmerksamen Verkehrsteilnehmer dauernd vor Augen sind und Bauchweh machen? Braucht es wirklich Belege, wie oft sie vorkommen und wie viele und welche Unfälle dabei passieren? Was sollen die an Informationen bringen? Das Vorkommen der Fehlhandlungen kann doch niemand ernsthaft bestreiten. Ich meine, der Verkehrskasper ist in der Verkehrserziehung unbestritten didaktisch relevant und sicher auch für das Lemma nicht unbedeutend. Er sollte deshalb m. E. nicht fehlen. Überleg doch nochmals, ob der Abschnitt ohne Aufzeigen der Fehlhandlungen noch sinnvoll wäre bzw. ob man wirklich auf ihn verzichten sollte, -nicht nur, weil er mal von mir stammte. Gruß--Aeranthropos (Diskussion) 23:57, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Die von dir angefragte Literatur ist sehr reichhaltig: Vielleicht nehmen wir Nestle heraus und geben dafür Maria Limbourg (Kinder im Straßenverkehr Münster 1994) ein. L. befasst sich eingehend mit den (Fehl)verhaltensformen von Kindern im Straßenverkehr und den typischen Unfällen. W. Winkler (Die zehn Schritte, Braunschweig 1986) behandelt wie das Karlsruher 12-Schritte-Programm oder das Fußgängerdiplom auch den Umgang mit Straßenquerungen/-übergängen. Schließlich befassen sich auch die WP-Beiträge Verkehrskasper und Polizeipuppenbühne didaktisch mit dem Verhalten/Fehlverhalten von Kindern und Erwachsenen an Fußgängerüberwegen, wie Kinder dort gefährdet sind und wie sie dem begegnen können. Hintergrund ist die Anwendung der schon zitierten StVO §§ 25 und 26 (Anzeigen von Überquerungswunsch, Richtung der Straßenquerung etc.). Sie stehen ja deshalb in der StVO, weil sie nicht selbstverständlich eingehalten werden (also auch eine "retrospektive" Begründung zur Vermeidung entsprechenden Fehlverhaltens). Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 12:15, 20. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Aeranthropos,
wir müssen hier defintiv nicht "in kindlichen Kategorien denken". Wir schreiben hier eine Enzyklopädie, kein Buch für Kinder; wir haben auch nicht die Aufgabe, auf irgendwelche (reale oder vermeintliche) Probleme aufmerksam zu machen. Für Artikel in der WP braucht es zumindest Belege, nicht deine (oder meine) Mutmaßungen. Und ob irgendein Fehlverhalten vorkommt und sicherheitsrelevant ist wird normalerweise anhand von Untersuchungen bestimmt, nicht aufgrund von (zwangsläufig selektiver) Wahrnehmung von Verkehrsteilnehmern.

Es ist klar, dass FGÜ in der Verkehrserziehung eine Rolle spielen, genauso wie dort auch Ampeln, Geh- und Radwege oder Vorfahrt-/Vorrangregeln behandelt werden. Ebenso wird das Verhalten an FGÜ bspw. in Fahrschulen behandelt, wie eben andere Verkehrsregeln auch. Warum sollte man das in jedem zugehörigen Artikel neu erwähnen? Dafür gibt es den Artikel Verkehrserziehung. Wenn in diesem Bereich eine konkrete Verkehrssituation eine besondere Rolle einnimmt, dann kann man das im zugehörigen Artikel natürlich darstellen, aber dafür braucht es Belege.

Bei Winkler: Die zehn Schritte handelt es sich um ein Buch über Lehrmethoden, das u.a. auch die Querung von Fahrbahnen behandelt. FGÜ kommen dort aber - sofern ich nichts übersehen habe - nicht vor. Limbourg ist die erste Quelle, die zumindest manches von dem, was derzeit im Artikel steht, enthält; wobei die Publikation auch schon etwas älter ist, die dort verwendeten Daten stammen von 1992. Vor allem schreibt Limbourg aber auch Dinge, die dem derzeitigen Tenor des fraglichen Abschnitts widersprechen, z.B. (auf Grundlage der Analyse der Unfallstatistik): An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen zeigen die Kinder kaum Fehlverhalten (S. 24).

Ich werden den fraglichen Abschnitt nun komplett entfernen. Gegen eine Ergänzung des Abschnitts Sicherheit (bzw. dem Einfügen eines solchen Abschnitts) spricht natürlich nichts; ggf. (falls sich tatsächlich nicht Neueres findet) auch mit der genannten Publikation von Limbourg als Beleg für die Sicherheit von Kindern am FGÜ. Aber bitte nur mit Aussagen, die durch die angegebenen Belege auch gedeckt werden.--Nothere 23:07, 20. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Nothere,
ich halte den Absatz unter dem Lemma nach wie vor für wichtig und informativ. Als punktgenaue Belege lassen sich -neben Limbourg (das Alter des Beitrags spricht nicht gegen seine Richtigkeit) auch die schon genannten Fotos aus Warwitz anführen (Fotos sind Dokumente aus der Realität. Sie haben sogar vor Gerichten Bestand.) und zusätzlich die Passage "Gefährliche Spiele am Zebrastreifen", 3. Szene, S. 262-264 aus demselben Buch. (Warum sollten Beispiele mit Kindern didaktisch durchgespielt werden, wenn sie nicht der Realität entnommen wären? Kein vernünftiger Lehrer oder Polizist wird Kindern Probleme aufbinden, die er und die Kinder(!) nicht aus hautnahem Erleben der Verkehrswirklichkeit kennen. Ich bitte dich nun, diese wirklich punktgenauen Belege zu akzeptieren. Den Nestle nehmen wir heraus. --Aeranthropos (Diskussion) 10:04, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Aeranthropos, was möchtest du eigentlich erreichen? Geht es dir darum, unter Beachtung von WP:KTF und WP:BLG sinnvolle und korrekte Artikelinhalte zu erstellen, oder möchtst du nur unbedingt eine von dir persönlich als wichtig erachtete Passage im Artikel haben? Was du in diesem Fall betreibst ist Theoriefindung pur: Erst gibt es Belege, die mit dem Artikelthema gar nichts zu tun haben bzw. die Inhalte nicht belegen, nur also ein Beleg, der stellenweise das Gegenteil dessen sagt, was du im Artikel haben möchtest. Wenn das Thema so wichtig ist, wird es dazu Literatur geben, die auch das schreibt, was du im Artikel haben möchtest, und nicht irgendetwas ganz anderes. Und auch anhand von einem (wahlweise zwei) Foto(s) ein Problem zu konstruieren ist TF, zumal die Fotos sicherlich gestellt sind (zumindest wird sich kein Autor auf so dünnes Eis begeben, Personen bei Ordnungswidrigkeiten zu fotografieren und die Fotos zu veröffentlichen). Wäre das Problem so wichtig, wie von die dargestellt, wäre Warwitz sicherlich darauf eingegangen, statt es nur in einem Beispiel für Lehrmaterial zu erwähnen.
Nochmal deutlich: Die Angabe von Belegen, die man nicht gelesenen hat und die auch nichts mit dem Thema zu tun haben, ist Belegfälschung. Und das ist mit das Gefährlichste, das es für die WP gibt. Deshalb gehören solche Passagen sofort entfernt. Schlimm genug, dass diese erfundene Passage hier vier Jahre lang Bestand hatte. Und nicht zuletzt liegt die Belegpflicht immer noch bei demjenigen, der etwas im Artikel haben möchte. Es ist mir unbegreiflich, wie du angesichts de facto erfundener Belege deinerseits immer noch den Abschnitt verteidigst (und wieder einfügst!), statt die Sache auf sich beruhen zu lassen und in Ruhe nach Belegen zu suchen, die deine Thesen stützen. Es sagt niemand, dass es diese Belege nicht gibt, dann spräche auch nichts gegen die Absätze im Artikel.--Nothere 11:11, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

-- Ende Übertrag.--Nothere 11:12, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Nothere,

ich habe immer neue Belege zu dem Abschnitt vorgeschlagen, mehr oder weniger punktgenau, eine "Belegfälschung" kann ich darin nicht erkennen und weise den Vorwurf energisch von mir. Zum Schluss habe ich noch eine Arbeit von Limbourg angeboten sowie die dokumentarischen Fotos und die didaktische Passage "Gefährliche Spiele am Zebrastreifen" von Warwitz, ohne dich überzeugen zu können. Ich komme nicht recht dahinter, warum du die Passage partout nicht als inhaltlich sinnvollen Beitrag unter dem Lemma sehen willst. Da die WP auf Konsens angelegt ist und wir über den Infowert des Abschnitts unter dem Lemma "Fußgängerüberweg" leider unterschiedlicher Meinung sind, verzichte ich auf ihn. Er ist mir nicht so wichtig, als dass es eines endlosen Diskurses lohnte, zumal sich dein Ton etwas zu verschärfen scheint. Ich hoffe trotzdem auf eine weitere verträgliche Zusammenarbeit zum Nutzen der WP.--Aeranthropos (Diskussion) 11:50, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Du hast den Abschnitt mit einem Überarbeitungs-Baustein als "Gerüst" noch stehen lassen, wie ich gerade sehe, wobei allerdings die Passage, die ich eigentlich noch genauer belegen wollte, fehlt. Das muss sich mit meiner "Aktualisierung" überschnitten haben. Manchmal ist schnell = zu schnell. Ich mache einen letzten Versuch und überlasse dir dann die endgültige Entscheidung: Die Textpassage "Gefährliche Spiele am Zebrastreifen" S. 262-64 bei Warwitz belegt die Lemmaaussagen exakt. Das Foto S. 244 scheint mir nicht gestellt. Es zeigt die verkehrswidrig handelnde Frau von hinten und macht sie dadurch unkenntlich, aber sei es.--Aeranthropos (Diskussion) 12:01, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Aeranthropos,
Ich nehme das mit der Belegfälschung zurück, ich kann schließlich nicht wissen, wie es dazu kam (AGF). Du wirst mir aber wohl zugestehen, dass ich mindestens irritiert bin, wenn sich Einzelnachweise als themenfremd entpuppen bzw. sich bequellte Aussagen in den Belegen nicht finden.
Es geht auch nicht darum, ob ich den Abschnitt im Artikel haben möchte - ich möchte schlicht keine Aussagen in Artikeln haben, die durch freie Interpretation von Fragmenten von Belegen zustande kommen. Entweder etwas ist relevant, dann finden sich auch Belege dazu, oder etwas lässt sich nicht akzeptabel belegen, dann ist es i.d.R. auch nicht relevant.
Ansonsten bleibt es aber dabei: die bisherigen Belege decken die Aussagen nicht ab bzw. sind nur mit sehr viel Theoriefindung als Beleg tauglich. Warum einzelne Fotos für derartiges keine Belege darstellen habe ich, denke ich, genug erklärt; zumal das Foto auf S. 244 noch nicht einmal einen Fußgängerüberweg zeigt. Dass ein Theaterstück nicht als Beleg herhalten kann sollte auch selbstverständlich sein. Und einen Beleg zu verwenden, weil er die Aussagen enthält, die man haben möchte, dabei aber zu ignorieren, dass eben diese Publikation teilweise auch das Gegenteil aussagt, nun ja. Ich werde die nächsten Tage selber nochmal nach weiteren Quellen zum Thema suchen; es steht dir ebenso weiterhin frei Belege zu benennen; im derzeitigen Zustand kann das aber so nicht dauerhaft stehen bleiben.--Nothere
Hallo Nothere,
danke für die versöhnlichen Worte. Auch bei Meinungsverschiedenheiten sollte der Austausch nicht endlos weitergehen. Das eskaliert dann leicht, weil keiner sich vom anderen verstanden fühlt. Die von dir gefundene Lösung, die Frage noch zur möglichen Klärung offen zu lassen, finde ich gut. Leider beteiligen sich erfahrungsgemäß nicht viele WPner an strittigen Problemen anderer. Aber vielleicht finden wir selbst ja noch eine akzeptable "Endlösung". Ansonsten überlasse ich dir, wie ja schon gesagt, die Schlussentscheidung. ----Aeranthropos (Diskussion) 12:10, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten
[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:49, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

sollte jetzt passen --XoMEoX (Diskussion) 20:19, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Dürfen Radfahrer

[Quelltext bearbeiten]

im Kreisverkehr auf markierten Radfahrwegen auch gegen! den Kreisverkehr fahren und haben dort sogar "Vorfahrt" vor einbiegenden Kfz?--Hopman44 (Diskussion) 12:01, 14. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Es gibt den Spruch, dass die Vorfahrt auch dann erhalten bleibt, wenn man auf dem Dach rückwärts auf der falschen Straßenseite die Vorfahrtsstraße langschliddert ... Von daher: Vorfahrt dürfte erhalten bleiben. Ob sie gegen die Richtung fahren dürfen, hängt von der Beschilderung ab, manchmal nein, manchmal ja, manchmal müssen sie sogar ... --Mueck (Diskussion) 02:08, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Wollte ich auch erst schreiben. Andererseits ist Zeichen 215 ziemlich deutlich bezüglich der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Wäre also die Frage, ob man bei vorgeschriebenem Rechtsabbiegen auch nach links in einen linksseitigen Radweg abbiegen darf. MEn nein, aber erst auf dem Kreisverehr-Radweg zum Radverkehr schon, evtl auch Wenden? Ändert natürlich nichts an der Vorfahrt. Warum ist diese Frage eigentlich auf der Disk zum Artikel zu FGÜ? Die haben damit doch gar nichts zu tun? --nenntmichruhigip (Diskussion) 06:22, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Bei FGÜ gibt's doch einen eigenen Abschnitt "Radfahrer". Im Kreisverkehr sind doch häufig FGÜs/Zebrastreifen und Radfahrstreifen nebst Spuren für Rollatoren direkt nebeneinander. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!--Hopman44 (Diskussion) 13:00, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Falsche Zebrastreifen

[Quelltext bearbeiten]

Gelegentlich werden zur Verkehrsberuhigung auch Karomuster verwendet, welche als "Falsche Zebrastreifen" bezeichnet werden (z.B. Osnabrück Platz der Deutschen Einheit). Die Verkehrsberuhigung beruht vermutlich auch auf dem Überraschungseffekt und sehr wahrscheinlich werden einige Straßenverkehrsämter bemängeln, dass dieses Muster mit Zeichen 293 verwechselt werden kann (was ja tatsächlich durchaus beabsichtigt ist). Der Erfolg gibt den Kommunen allerdings recht. Vielleicht weiß jemand mehr über dieses Konzept und kann den Abschnitt Verwandte und abgeleitete Konzepte dementsprechend ergänzen.--93.233.63.67 22:09, 15. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Radfahrer

[Quelltext bearbeiten]

"Radfahrer nutzen Fußgängerüberwege zum Queren von Fahrbahnen häufig im falschen Glauben, Fahrzeuge auf der Fahrbahn müssten auch ihnen stets eine Querung ermöglichen. "

Für solche Aussagen sollte man schon eine Quelle bringen, oder? 2003:CA:A74D:A900:F18F:5F83:4720:E892 15:52, 31. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Dann bist Du noch nie mit dem Auto in der Realität unterwegs gewesen. --79.204.222.233 18:23, 29. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Glücklicherweise ist ein anekdotischer Aufreger irgendeiner IP auf Wikipedia noch kein Beleg. Werde die Passage mal anpassen. --fluebbe 14:24, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers

[Quelltext bearbeiten]

Haltet Ihr die Geschichte des ZEBRA-Streifens als Abkürzung für "Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers" für glaubhaft, die ich heute eingefügt habe? Leider erst nachträglich sah ich, dass die Story auch schon unter "Trivia" verzeichnet ist, wo sich der Autor offenbar nicht sonderlich überzeugt zeigt... --Legatorix (Diskussion) 09:19, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Das fällt doch sicherlich in die Kategorie "urban legend". In deinem Abschnitt steht 1957, in Trivia 1954. In England gibt es den Begriff zebra crossing schon ein paar Jahre länger, siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Zebra_crossing und das unter Referenz 7 verlinkte Video von 1951 https://www.britishpathe.com/video/news-in-flashes-22 Mit ziemlicher Sicherheit war der Begriff "Zebra" zuerst da, und dann hat man sich das passende Akronym ausgedacht. --62.96.68.145 18:55, 6. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Es sollte also dann eher Backronym heißen als Akronym und so umständlich wie der Satz ist, ist es schon allein deshalb sehr wahrscheinlich, dass das Wort Zebra zuerst da war. --Do ut des (Diskussion) 11:08, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Der Artikel behauptet, die Bezeichnung "Zebrastreifen" sei erst aus den Anfangsbuchstaben der Wörter des Ausdrucks "Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers" entstanden. Da auch andere Sprachen diese Streifen mit einem Zebra assoziieren, stellt sich die Frage, ob nicht eher der Ausdruck aus der Assoziation mit dem Zebra entstanden ist und nicht umgekehrt. --2001:16B8:31B6:9800:784B:B53D:98CA:8C8 23:35, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Falscher Begriff

[Quelltext bearbeiten]

Warum heißt das Ding eigentlich Fußgängerüberweg und nicht "Überweg für alles, was weniger als vier Räder hat". Letzteres käme der Realität viel näher... Aber wehe man sagt was... --79.204.222.233 18:19, 29. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fußgängerüberweg“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
--fluebbe 14:25, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Erstens stimmt "für alles, was weniger als vier Räder hat" nicht, weil auch Kinderwagen, Tretautos und Bollerwagen hier die Straße kreuzen. Zweitens ist der Begriff "Fußgängerüberweg" viel kürzer. Drittens kommt es keineswegs "der Realität viel näher", da der Überweg in der großen Mehrheit von Fußgängern verwendet wird. Viertens gibt es kein "wehe", wenn man was sagt, es sei denn, man zählt mit, dass einem widersprochen werden kann. Was ich hiermit getan habe. ein lächelnder Smiley  --Sebastian Wallroth (Diskussion) 14:52, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Anlage Fußgängerüberweg ampelgeregelt

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist erwähnt, dass Zebrastreifen auch einer Kurve angelegt werden können. Das ist ja interessant. Wir haben bei uns im Nachbarort die Situation, dass innerhalb von 50 Metern zwei ampelgeregelte Fußgängerüberwege in einer Kurve eingerichtet wurden (dies schon in den 1990ern). Zuvor befand sich dort ein Überweg mit einem Zebrastreifen. Die Begründung für diese zweifache Fußgängerquerung binnen 50 m lautete, es sei (damals) nicht zulässig gewesen, in einer Kurve nur einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg zu errichten. Stimmt das, gab oder gibt es eine solche Regelung tatsächlich? Sinn und Zweck? --Grasbeißer (Diskussion) 16:15, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten