Diskussion:Günter Grünwald

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Letzter Kommentar: vor 9 Tagen von IWL04 in Abschnitt Lebkuchengesetz
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Zum Ende von Freitagscomedy

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Zum Ende von Freitagscomedy gibt er Interviews, u.a. Rudolf Ogiermann vom Merkur: https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/dschungelcamp/warum-günter-grünwald-aufhört/ar-AA1s4ihg (Warum Günter Grünwald aufhört). --2003:6:3346:DA13:DCC1:A68D:82C4:C0C0 07:58, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Lebkuchengesetz

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Der Gesetzestext ist im Artikel mit der Vorlage:Zitat wiedergegeben. Im Feld "Autor" ist dort "Grünwaldsches Lebkuchengesetz § 1 BGB" eingetragen. Was soll das heißen? Steht das irgendwo so? Hat Herr Grünwald das wörtlich bei einem Auftritt, Interview oder einer schriftlichen Veröffentlichung so genannt (ich frage nicht nach dem Gesetzestext, sondern nach der Benennung des Gesetzes)? Oder ist das eine Erfindung eines Wikipedia-Autors?

Nur "Grünwaldsches Lebkuchengesetz" oder "§ 1 Grünwaldsches Lebkuchengesetz" wäre in sich logisch und würde ich daher unbesehen glauben, aber § 1 BGB ("Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.") bezieht sich normalerweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wäre natürlich trotzdem möglich daß ein Komiker hier bewußt eine Fantasienorm mit einem staatlichen Gesetz vermischt hat, das wäre dann entsprechend zu zitieren. Die Bezeichnung ist in jedem Fall Teil des Zitattextes. Beispielsweise so:

„Das Inverkehrbringen und Verzehren von Lebkuchen und ähnlich gelagerter weihnachtlicher Backwaren vor dem 9. November des jeweilig aktuellen Jahres wird mit Gefängnis nicht unter 4 Jahren bestraft. Wahlweise gibt es 12 Bockfotzn. – Grünwaldsches Lebkuchengesetz § 1 BGB“

Günter Grünwald

Eine nochmalige Nennung des Autors kann im Artikel natürlich unterbleiben da im Kontext offensichtlich (hier nur zur Verdeutlichung dessen geschehen, was dort nicht hingehört).--77.2.107.134 22:35, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Hab ich mal bisschen angepasst. VG –IWL0421:39, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten