Diskussion:Günther Pokrant

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Keuk in Abschnitt URV ?
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URV ?

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Hallo, geht's noch? Der Text der Pressemitteilung des BGH ist nach § 5 Abs. 2 UrhG frei. Zitat aus Schricker/Loewenheim Urheberrecht, 4. Auflage, C.H. Beck, München2010, § 5 UrhG Rdn. 63: "Durch Abs. 2 vom urheberrechtlichen Schutz ausgeschlossen sind daher ... Pressemitteilungen von Behörden und Gerichten ..." Im übrigen ist die Verwertung der Pressemitteilungen ständige Praxis bei biografischen Artikeln über BGH-Richter. Beste Grüße --Keuk (Diskussion) 13:34, 9. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Nochmals zur URV: Die Pressemitteilungen dürfen vervielfältigt und zugänglich gemacht werden, sofern als Quelle „Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom“ einschließlich des entsprechenden Datums angegeben wird. http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html

--Keuk (Diskussion) 10:35, 10. Jan. 2018 (CET)Beantworten