Diskussion:GNU General Public License/Archiv/2007

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Frage zum Lizenz Wechsel

In Foren wird immerwieder diskutiert, ob und wie die Lizenz einer unter GPL stehenden Software geaendert werden kann. Dabei habe ich mehrmals gelesen, dass ein Unternehmen bei einem neuen Release nur noch eine nicht freie Lizenz anbieden darf.

Mein Verstaendnis von der GLP ist aber doch, dass Aenderungen von Code, der unter GPL steht, ebenfalls unter GPL stehen muss. Daher waeren aber doch alle Erweiterungen - auch bei einem neuen Release - immer automatisch wieder unter der GPL, wenn das Programm nur einmal darunter frei geben wurde.

Habe ich hier einen Denkfehler oder koennen nur voellig neue Teile unter einer neuen Lizenz freigeben werden?

Ich faende einen Absatz zu dem Thema auch im Artikel fuer sehr hilfreich. Gruss -- sparti 12:32, 31. Jan. 2007 (CET)

Wichtig ist nur, wer das Copyright besitzt. Wenn eine Firma (oder Privatperson) das Copyright an einem Werk besitzt – das bedeutet insbesondere, dass Code von dritten entfernt wurden – dann sind sie an keiner Lizenz gebunden und können damit machen was sie wollen. Lizenzen sind nur für andere Leute binden; die eigenen Rechte werden dadruch nicht eingeschränkt. Dies gilt in keinster Weise nur für die GPL, sondern Copyright im Allgemeinen und sollte daher nicht in den Artikel aufgenommen werden. --Blauebirke ☕✍  17:41, 31. Jan. 2007 (CET)
Vielen Dank, aber vieleicht koennte man genau diese Tatsache erwaehnen, da ich denke dass vielen diese Unterscheidung nicht klar ist. Gruss -- sparti 21:06, 31. Jan. 2007 (CET)

re

Zum Punkt "darf man kritisieren, wenn Alternativen existieren?", eindeutig ja. Denn Kritik bringt eine Sache immer weiter, selbst Trolltum kann diese stählen und in Zukunft gegen Angriffe vielfältiger Natur feien.

Ähnliches findet man dort: Lizensierte Freiheit

oder dort: Pro Linux

bzw hier: ESR-onlamp

Sicherlich ist das starkes Kontra, aber gerade im Rahmen von einer Lizenz immens wichtig, um abzuwägen wo eventuelle Einschränkungen liegen.

Ausserdem ist es recht sinnfrei solche Dinge anzuführen unter Kritik,

"Z. B. bezeichnete Microsofts CEO Steve Ballmer 2001 Linux wegen der Auswirkungen der GPL als Krebsgeschwür."

Denn das erwartet man und ist nicht wirklich eine konstruktive Kritik. Kritik aus den eigenen Reihen hingegen ist produktiv. Die obige Kritik wird in der Regel nicht beachtet, da die meisten die sich mit freien Lizenzen beschäftigen gegen Microsoft z.B. automatisch eine abwehrende Haltung einnehmen.

Inwiefern z.B. solche Dinge ins Wikipedia Konzept passen, weiss ich nicht

Newsgroup Diskussion

Da wird auch getrollt, aber auch sinnvolle Dinge kommen zur Sprache. Für den Leser des Wikipedia Eintrags erschliesst sich auf jeden Fall eines, denkt man drüber nach ist es nicht immer alles tatsächlich klar.

Die US-Ausgabe geht auf einige Punkte z.B. weitaus besser ein, US-Wikipedia GPL

Beachtet man dies alles, so hebt sich die Wikipedia deutlich von konservativen Enzyklopädien ab, die absolut Auskunft geben möchten und so den Auskunftssuchenden eher eventuell falsch beraten. Darin liegt die Chance der Wikipedia, nicht in der Wiederholung veralteter Konzepte.

Programm unter GPL stellen

Ich fände eine einfache und klare Anleitung sehr hilfreich, was ich konkret tun muss, um mein Programm unter der GPL zu veröffentlichen. Unter gpl.de.html (ist im Dokument schon verlinkt) steht, man soll im Kopf der Quelltexte den Text "This program is free software;[...]" angeben und das Programm soll den Orginaltext des GPL Lizenz enthalten und diesen anzeigen können. Reicht das aus?? Grüß ABu

ja Mit freundlichen Grüße, Michael Schönitzer

Löschantrag für Literatur über Freie und Open-Source-Software

Der Artikel Literatur über Freie und Open-Source-Software wurde zur Löschung vorgeschlagen. Da er auch in diesen Artikel eingebunden wird, halte ich eine Beteiligung auch der hiesigern Autoren für sehr wichtig. Bitte sagt hier eure Meinung dazu. --Thornard, Diskussion, 00:06, 6. Jul. 2007 (CEST)

Überarbeiten

Mitlerweile ist Version 3 da. Das sollte im Artikel stärker zum tragen kommen. Auch fehlt:

  • Kritik zur dritten Version.
  • Unterschiede zwischen Version 1 und 2? Sollte in den abschnitt Geschichte rein!
  • MS-Novell-Problem

--Thornard, Diskussion, 23:22, 18. Jul. 2007 (CEST)

Werde stattdessen Vorlage:Lückenhaft einsetzen. --Nyks ►Kontakt 18:22, 16. Jan. 2008 (CET)

Copyleft?

Hört auf diesen Schwachsinn vom "Copyleft" zu verbreiten. So was gibt es nicht. [...] --84.149.236.2 01:16, 23. Jul. 2007 (CEST)

Dummfug. Die FSF verwendet diesen Begriff selber. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen...

Unterschiede zwischen GPL Versionen?

Wo sind die Unterschiede zwischen der GPL_V1, GPL_V2 und der GPL_V2?

Dazu findet man nichts! (nicht signierter Beitrag von Dunkelangst (Diskussion | Beiträge) 19:40, 10. Sep. 2007 (CEST))
In der Tat in dem Artikel mischt sich da so einiges. Man sollte zumindest neben einem gemeinsamen Teil jeweils Abschnitte für v2 und v3 haben. Da sich aber so extreme Diskussionen ergeben haben, wäre wes vielleicht sogar angebracht diese zu trennen und iegene Artikel zu machen.. --Speedator 18:59, 29. Sep. 2007 (CEST)
Doch, doch, da findet man schon einiges. Werde's mal einbauen. Übrigens, wieso hast du zwei mal GPL_v2 geschrieben? Meintest du GPL_v3? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 20:49, 12. Jul. 2008 (CEST)

or any later

Ich war gerade auf der Seite von Samba und da wird gesagt, dass "or any later" heisst, dass man unter GPL v3 publizieren kann ohne die Rechteinhaber nochmal zu fragen. Das ist ja soweit noch nachvollziehbar, wobei ich meine da auch schon zweifelnde Meinungen gehört zu haben, weil damit ja wahrlos irgendeine zukünftige Lizenz erlaubt wird. Gibt es zu dem Sachverhalt schon neutrale, fachlich einigermaßen fundierte Kommentare? --Speedator 19:54, 29. Sep. 2007 (CEST)

Sachkundig ist, dass diese Formulierung nicht neu sondern alt ist. Es handelt sich dabei auch nicht um eine isolierte Formulierung im Samba Projekt. Diese Formulierung benennt, das eine neuere GPL-Version als die zweite verwendet werden kann. Nicht irgendeine andere, wahllose Lizenz. Der gänige Kommentar ist, das dies sehr brauchtbar ist, weil damit beispielsweise alte Software die unter GPL 2 veröffentlicht wurde dann auch unter GPL 3 Systemen eingesetzt werden kann ohne in der "Lizenzhölle" zu landen. --Mot2 23:57, 20. Okt. 2007 (CEST)

Landgericht München I

Das Landgericht München I (Az. 7 O 5245/07, noch nicht rechtskräftig) bestätigte die Gültigkeit der GPLv2. [1], [2] [3] -- 172.179.59.173 11:12, 26. Okt. 2007 (CEST)

Die verlinkten Artikel sind inhaltlich falsch. Dies sollte man bei der Verarbeitung selbiger bedenken. Besser wäre als Quelle direkt auf das Urteil zu verweisen: [4]. Skype wurde eben ausdrücklich nicht dazu verurteilt zwingend den Quelltext auf einem physikalischen Medium mitzuliefern, das verlangt die GPL auch nicht (weder v2 noch v3), sondern dazu diesen entweder mitzuliefern oder das schriftliche Angebot mitzuliefern diesen zu Herstellungskosten nachzuliefern. Das ist es auch, was die GPLv3 für physikalische Produkte fordert. Bei der v2 habe ich jetzt nicht nachgesehen, dort dürfte es aber ähnlich sein. Um übrigen hat das LG hier auch kein Gerichtsurteil gefällt, sondern lediglich einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Das ist aber eben keine Bestätigung der Gültigkeit der GPL, da es hier gar nicht zu einer ordentlichen Verhandlung gekommen ist. Noch dazu wurde der Antrag in Teilen gar abgewiesen. Welte hat hier mal wieder Erfolg für die GPL, aber eben nicht über ein ordentliches Gerichtsverfahren, sondern über den wirtschaftlichen Druck, der aus der einstweiligen Verfügung erwächst. Das sollte man schon noch klar trennen. --noamik 13:19, 24. Jun. 2010 (CEST)
Es geht sogar noch weiter. Das Gericht äußert sich ausdrücklich nicht zur Gültigkeit der GPL sondern verweist lediglich darauf, dass der Antragsgegner (Skype) für den Fall der Ungültigkeit der GPL keinerlei Vertriebsrechte an der Software hätte. Es wurde hier also zu Gunsten von Skype die Gültigkeit angenommen, da sonst der gesamte Vertrieb in jedem Fall rechtswidrig wäre. Das wiederum hatte aber Welte weder gefordert noch erreichen wollen. Hingegen wird in dem Urteil auf weitere Entscheidungen zur GPL verwiesen. Diese mal zu analysieren, wäre hingegen wirklich interessant. Ich werde das hier aber nicht tun, das wäre Theoriefindung. Davon ab: man sollte Quellen auf Drittmedien am Besten gleich ganz unterlassen. Diese sind fehlerhaft, subjektiv und fassen verkürzend zusammen. Google-Search-Links als Quelle sind gleich vollkommen unbrauchbar, da deren Ergebnisse nicht reproduzierbar sind. --noamik 13:43, 24. Jun. 2010 (CEST)