Diskussion:Galerie bei der Albertina Zetter
Administrativer Hinweis
[Quelltext bearbeiten]Typografie und Verschieben
[Quelltext bearbeiten]Es gibt wohl einige Unsicherheiten über die Wiedergabe als Lemma. Von 1973 bis 2003 hieß sie schlicht Galerie an bei der Albertina, ab 21. Januar 2003 dann mit der simplen Apposition Galerie an bei der Albertina Zetter. Juristische Wendungen (GmbH) lassen wir weg. Bei der Beurteilung besonderer typografischer Merkmale (z.B. konsequente Kleinschreibung) richten wir (also die, die sowas bibliografisch verzeichnen müssen) nach der von der Körperschaft üblicherweise verwendeten Form. Der Eingang nennt nur Galerie an bei der Albertina Zetter - so kennen es dann vermutlich auch die Wiener; in der bibliografischen Verzeichnung der Publikationen werden, nach bibliografisch-dokumentatorischen Konventionen, Anführungszeichen weggelassen, so auch bei dem Normdateneintrag!. Die Website verwendet als typografische Spielerei sogar zwei fette Mittelquadrate, keine Punkte wie • als Ersatzzeichen. Im Handelsregister kann man alles Mögliche eintragen, so wie hier den alten Namen Galerie an bei der Albertina und davon abgehoben "Galerie an bei der Albertina" Zetter, um die Änderung deutlich zu machen; dabei können dann auch (Schreibmaschine?) falsche Anführungszeichen vorkommen.
Ich schlage daher - ohne Informationsverlust, nicht nur weil es für den Suchenden einfacher einzutippen wäre und es nichts Falsches wäre - vor, das Lemma auf Galerie an der Albertina Zetter Galerie bei der Albertina Zetter zu verschieben. Würden wir uns grundsätzlich nach Handelsbucheinträgen richten, müssten wir das GmbH mit hinzunehmen, es steht ja dort als Firmenname. "Falsche" „Anführungszeichen“ wären wohl auch nicht korrekt (österreichische Sonderregeln?). So spricht man es, so sucht man. Reine Lexikologen können in ihren Verzeichnissen natürlich immer die Anführungszeichen mitnehmen, sind wir aber in der WP nicht: wir basteln uns immer was aus offiziellen Firmennamen. Meint --Emeritus (Diskussion) 18:28, 1. Dez. 2014 (CET)
- Meinen eigenen Flüchtigkeitsfehler (an statt bei) nachträglich durch Durchstreichung korrigiert. Entschuldigung. Fiel mir erst durch die tatsächliche Verschiebung auf. --Emeritus (Diskussion) 23:28, 1. Dez. 2014 (CET)
- Nachtrag: Natürlich kann dann im Einleitungssatz gezielt darauf hingewiesen werden, z.B. als: Die als “Galerie bei der Albertina” Zetter Gmbh eingetragene Firma ist eine ... (wo kommen denn die “” plötzlich her? Ist das österreichspezifisch? Ich lerne ja noch). --Emeritus (Diskussion) 18:42, 1. Dez. 2014 (CET)
- +1, ich halte
Galerie an der Albertina ZetterGalerie bei der Albertina Zetter auch für die beste Lösung. Und die Rechtsform sollte für gewöhnlich ohnehin nicht Teil des Lemmas sein. --Invisigoth67 (Disk.) 19:29, 1. Dez. 2014 (CET)
- +1, ich halte
- OK, ich verschiebe mal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Siehe auch [1]. - Der Geprügelte 21:55, 1. Dez. 2014 (CET)