Diskussion:Garantie

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von PeterTrompeter in Abschnitt Frage eines Laien
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Kommentar aus dem Artikel entfernt:"Es ist zu überlegen ob Garantien wirklich Dienstleistungen oder nicht doch eben "Rechtsgüter" also Rechte darstellen, die der Hersteller/Produzent seinen Kunden einräumt. Ergo: Die Dienstleistung (evtl. Reparatur, Rücknahme, Entsorgung) folgt aus dem Recht" --BigBen666 Fragen? 13:34, 10. Jan 2006 (CET)

Gewährleistung, Garantie, Kulanz

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Im Artikel werden Begriffe Garantie und Kulanz nicht abgegrenzt, auch rechtliche Grundlage fehlt.--80.144.48.221 14:42, 25. Aug 2006 (CEST)

Gewährleistung - Sachmangelhaftung

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Seit dem 1.Januar 2002 heisst es Sachmangelhaftung. Siehe BGB §434.

garantie

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guten tag,

vielleicht sollte noch angegeben werden wenn den die garantie verfällt. also bei welchen ereignissen?!

mfg andrejrow

Wie soll man das denn machen? Man kann hier wohl kaum von jedem Produkt und jedem Hersteller in jedem Land angeben wann seine Garantie verfällt. Ich bekomme aber das Gefühl es wäre recht sinnvoll ganz oben im Artikel in dicken roten Buchstaben zu erwähnen, dass Garantie und Gewährleistung zwei völlig verschiedene Dinge sind. Es ist kaum auszuhalten wie selbst Händler diese Begriffe zusammenwürfeln. - 85.177.212.242 12:23, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Es gibt bestimmte Tätigkeiten, wo die Garantie bei fast allen Geräten verfällt, z.B. wenn man das Gerät auseinanderbaut (außer bei Bausätzen und Geräten, die als vom Benutzer erweiterbar gedacht sind, z.B. PC-Komplettsysteme) oder bei unsachgemäßer Benutzung.

Eingeschränkte Garantie von 1 Jahr?

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Einige Elektronikhersteller (Apple, HP, ...) behaupten, sie würden nur 1 Jahr Garantie geben. Ist das eine leere Behauptung oder können die das tatsächlich machen? In beiden Fällen sollte das wohl im Artikel erwähnt werden.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, natürlich kann man diese auf ein Jahr begrenzen.--213.61.168.122 10:31, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich kenn auch Firmen, die nur 30 Tage Garantie geben. --MrBurns 04:15, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

"beschränkte Gartantie" (z.B. bei Festplatten) bedeutet was genau?

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-- demus_wiesbaden 16:08, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Jede Garantie wird soviel ich weiß zumindestens in den Garantiebedingungen als "beschränkt" bezeichnet. Damit ist wohl einerseits gemeint, dass maximal der Wert des Gerätes selbst ersetzt wird und es keinen darüberhinausgehenden Schadenersatz gibt (z.B. durch Folgeschäden an anderen Geräten oder Verdienstausfall) und zweitens, dass Schäden, die durch Gewaltanwendung, Userfehler, unspezifizierte Verwendung,... nicht bzw. nur auf Kosten des Kunden behoben weden. --MrBurns 04:05, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Qualitätsgarantie: lebenslange Garantie

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Im Artikel heisst es "Die gesetzlich zugelassene Garantie-Höchstdauer beträgt 30 Jahre. Eine „lebenslange Garantie“ ist – im Gegensatz zu den USA – in Deutschland und auch in den meisten Nachbarländern nicht zulässig."

Dies basiert vermutlich auf einem Urteil des OLG Frankfurt vom 27. Oktober 2005, welches aber mit einem Urteil des BGH vom 26. Juni 2008 aufgehoben wurde. Quelle. Wenn jemand keine späteren Urteile bzw Entscheidungen auf europäischer Ebene hat, müsste dieser Teil vermutlich an das BGH-Urteil angepasst werden.

-- Keks911 12:54, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ein Absatz, in dem ein bisschen verbraucherfreundlich kurzgefasst die Unterschiede erklärt werden.

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Mir fehlt in diesem sehr juristischen Artikel ein Abschnitt, in dem dem Laien (ich hab ein wenig rechtliche Vorbildung, aber der Normalbürger hat sie nicht und versteht nach meinem Ermessen die kleinen, feinen Unterschiede im Artikel nicht) kurz nochmal erklärt wird, wie es sich mit Garantie, Gewährleistung und Händlerkulanz verhält und auf was er als Käufer Anspruch hat, wenn er in einem Laden reklamieren geht. Übrigens: Da der unbedarfte Normalbürger als erstes an „Garantie“ denkt („da hab ich doch Garantie drauf“), sollte es in diesem Artikel stehen und nicht (nur) im Artikel „Gewährleistung“. --Die Schwäbin 17:08, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Beginn der Garantie

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Im Artikel steht, die Garantie sei eine zusätzliche Leistung zur Gewährleistung. Aus meiner Sicht deckt die Gewährleistung alle Probleme mit einem erworbenem Produkt ab, eine Garantie innerhalb des Gewährleistungszeitraumes ergibt somit eigentlich keinen Sinn. Beginnt die Garantie nun mit dem Erwerb des Produktes und läuft parallel zur Gewährleistung, oder beginnt die Garantie bei Ende der Gewährleistung, also wirklich als zusätzliche Leistung, über die Pflicht hinaus? (nicht signierter Beitrag von 84.189.10.86 (Diskussion) 12:18, 13. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Das steht in den Garantiebedingungen, aber üblicherweise beginnt sie mit dem Erwerb des Produktes. Die Garantie ist unabhängig von der Gewährleistung. Wenn der Händler, wo du das Produkt gekauft hast, insolvent ist, nutzt dir die Gewährleistung nichts mehr, aber du kannst du meist trotzdem noch die Herstellergarantie nutzen. Außerdem wird die Gewährleistung wegen der Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten meist nutzlos, die 2 Jahre sind also eher fiktiv. --MrBurns (Diskussion) 16:23, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

erste Gaeantie

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seit wann ist eine garantie belegt? um 1840 oder früher? --Ifindit 05:31, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Quellenangaben zu dem Wikiartikel

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Mir ist gerade aufgefallen, dass dieser Artikel in manchen Stellen fast Wort für Wort mit dem Artikel unter http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html überein stimmt. Da ich im Wikiartikel keinerlei Verweise auf diese Seite gefunden habe, stellt sich mir die Frage "Wer hat hier von wem abgeschrieben?" Für eine vollständige Quellenangabe müsste dieser Sachverhalt nochmals geprüft werden.

benni1705 12.06.2012 18:04 (MEZ)

Etymologie

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Die Einleitung erwähnt die Etymologie "Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen)". Unmittelbarer ist jedenfalls die Herleitung von dem Verb garir ("eine Sache als wahr bestätigen") [1]. Zwar kann es durchaus sein, dass weren sich durch Lautwandel in garir verwandelt hat (oder beide auf eine ältere gemeinsame Wurzel zurückgehen, aber dann wäre die Aussage so auch falsch). Ohne jede Quelle wirkt diese Etymologie jedenfalls ziemlich spekulativ. Prügelprinz (Diskussion) 13:04, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Garantiegeber

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Ich denke ein Garantiegeber muss nicht unbedingt der Hersteller oder Verkäufer sein. Hier kann auch ein Dritter auftreten und dies gegen Gebühr anbieten. Habe ich da etwas falsch gespeichert? --Zieglhar (Diskussion) 11:53, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Frage eines Laien

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Guten Tag. Als Nicht-Jurist interessiert mich einmal bei der im Abschnitt "Gewährleistung" erwähnten Eigenschaft "fiese Mängelansprüche bei Bauwerken" die Abgrenzung zu anderen Mängeln, die nicht so fies sind. Fröhliche Grüße aus dem Luftfahrt-Portal --Uli Elch (Diskussion) 16:39, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Als Jurastudent: Noch nie gehört. --PeterTrompeter (Diskussion) 08:49, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten