Diskussion:Gemarkung
„In einzelnen Fällen kommt es jedoch vor, dass Teile einer Gemarkung zu verschiedenen politischen Gemeinden gehören.“ Kenne ich so nicht. Gibts das irgendwo in Deutschland? --Schiwago 16:53, 2. Mai 2006 (CEST)
Meine Änderung im Hauptartikel vom 23. Mai 2006 bringt hierzu detaillierte Informationen (Beispiel Bayern, zu den anderen Ländern habe ich keine Informationen) Ratzer 08:45, 23. Mai 2006 (CEST)
Baustein Deutschlandlastig
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff Gebmarkung war früher auch in Ostösterreich üblich. Heute wird er aber kaum noch verwendet. Bedeutung wie Beschrieben. Wenn noch jemand ähnliche Erfahrungen hat, bitte den Baustein entfernen. Guty 20:13, 31. Jan. 2007 (CET)
Hat geosoft.de eine Erlaubnis gegeben auf deren Downloadseite zu verzweigen? (nicht signierter Beitrag von 80.140.161.222 (Diskussion) 22:13, 21. Aug. 2012 (CEST))
"Eine Gemarkung (auch Markung, in der Schweiz auch Gemarchen, in Österreich Katastralgemeinde) ist eine Flächeneinheit des Katasters (Grundbuch)." - impliziert, dass Kataster und Grundbuch ident sind. Sind sie aber nicht. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch sind zwei unterschiedliche Register. Ersteres zur Erfassung sämtlicher Flurstück, deren Größe, Nutzung, usw., letzteres zur Erfassung der Eigentumsverhältnisse von Flurstücken. --217.91.102.101 21:23, 24. Mär. 2015 (CET)
Definition fehlt
[Quelltext bearbeiten]Die Einleitung beschreibt zwar recht gut, wo der Begriff verwendet wird, aber sie ist zu unklar, um sie in Streitfällen heranzuziehen. Beispiel: Jemand behauptet, dieses Flurstück gehört zur Gemarkung Musterdorf. Wie könnte man ihn widerlegen oder bestätigen? Wird der Begriff in amtlichen Büchern verwendet? Entscheiden Amtsträger oder kommunal Beschäftigte nach Gutdünken oder Willkür, welche Flurstücke sie zu einer Gemarkung zusammenfassen? Dazu muss es doch verwaltungsrechtliche Vorschriften geben! --217.226.90.214 08:00, 7. Okt. 2015 (CEST)
Gemarkung vs. Bann
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt Geschichte fehlt ein Querverweis zum historischen Begriff Bann. --Exilsaarländer (Diskussion) 14:25, 24. Apr. 2022 (CEST)
Gemarkungen in verschiedenen Gemeinden außerhalb Bayerns
[Quelltext bearbeiten]Gewissermaßen gibt es so etwas in Sachsen auch, zumindest vom Namen her. Damit meine ich nicht gleichnamige Gemarkungen, die weit voneinander auseinander liegen (wie Lieske bei Oßling und Lieske bei Malschwitz), sondern räumlich zusammenhängende Gebiete. So teilen sich z. B. die Gemeinden Mockrehna und Dreiheide die „Gemarkungen“ Wildenhain Flur 10 sowie Gräfendorf Flur 3, 4, 5 und 6 (in Sachsen wird zwischen Gemarkung und Flur nicht unterschieden; die ehemaligen Fluren, die meist in ehemals preußischen Gebieten liegen, werden wie Gemarkungen behandelt). Allerdings haben diese gleichnamigen Gebiete verschiedene Gemarkungsschlüssel, sodass sie dennoch als verschiedene Gemarkungen behandelt werden: Zum Beispiel hat Gräfendorf Flur 4 in Mockrehna die 3309 und in Dreiheide die Nummer 8002. Dies ist offenbar in Bayern nicht der Fall. --31.12.59.82 10:39, 9. Jul. 2024 (CEST)