Diskussion:Geprüfter Bilanzbuchhalter
Die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter kann auch vor Handwerkskammern, wie z.B der HWK Frankfurt/Oder abgelegt werden. Sie erfolgt ebenso nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Bilanzbuchhalter/in, d.h. im Gegensatz zum Geprüften Betriebwirt/IHK und Gepr. Betriebswirt/HWK bestehen zur Prüfung vor der IHK keinerlei Unterschiede hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 VO), der Gliederung und Durchführung der Prüfung (§ 3 VO) oder den Inhalten der Prüfung (§ 4 VO) etc.
Hier besteht eine Analogie zur Hauptuntersuchung von Kfz, wo heute noch umgangs- sprachlich vom TÜV (dem ehemaligen Monopolisten) gesprochen wird, obwohl die HU ebenso und völlig gleichwertig von der DEKRA, der GTÜ etc. abgenommen werden kann.--2.207.50.109 10:21, 4. Sep. 2014 (CEST)
Artikel veraltet? Neue Rechtsverordnung vom 26. März 2014
[Quelltext bearbeiten]Bei der Lektüre des Artikels fielen mir drei Dinge auf:
- In Quelle 2 (Berufsinformation der Arbeitsagentur) finde ich keinen Hinweis auf die erneute Novellierung von der im Abschnitt "Rechtsgrundlagen" im Artikel die Rede ist. Sie müsste inzwischen beschlossen sein (siehe nächster Punkt)
- Die Rechtsverordnung wird an keiner Stelle als Quelle genannt, obwohl sie meines Erachtens die grundlegende Quelle sein sollte (hier ein Link: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin)
- In der Tabelle zur empfohlenen Unterrichtszeit ergibt sich aus 10 + 180 + 720 = 820 Stunden eine etwas merkwürdige Rechnung. Mir liegt die Quelle nicht vor, deshalb kann ich nicht korrigieren
Findet sich ein Experte zum Thema, der entsprechend überarbeiten kann? Ich stecke leider nicht im Thema... --Alpenfreund (Diskussion) 13:39, 2. Jan. 2015 (CET)
- Steht auf der Berufenet-Seite beim Unterpunkt Neu.
- Auf die Rechtsverordnung wird bei den Weblinks verwiesen.
- Tabelle und Rechnung stammen nicht von mir. Keine Ahnung, was in der DIHK-Quelle tatsächlich drinsteht.
- Gruß --Mama Leone (Diskussion) 01:06, 16. Feb. 2015 (CET)
Was ist das denn, geprüfter Bilanzbuchhalter und Buchhalter, hier darf wohlgemerkt gleich die Frage gestellt werden, ob euch bekannt ist, das Bilanzen leider "nur" die Zahlen sind.
Also vereinfacht es doch, Vorschlag Prüfung der Handelsschüler/ Höhere Handelschule oder Kaufmännische Buchführung, in übrigen diejenigen die hier die Prüfung vornehmen, sind dann Diplomierte/ Examinierte Ökonomen, Volks- oder Betriebswirte.
Ämter in punkto Jobsuche, übernehmen diese Bezeichnung oftmals, um an den Arbeitssuchenden ranzukommen, welcher das später zur ernüchterung auch feststellen "muss", das heißt wenn dieser hier drin eine Ausbildung macht.