Diskussion:Gerd Löffler (Politiker, 1939)

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Das würde ich doch dem Leser nicht vorenthalten, wenn schon sonst der Artikel ein sehr einseitiges Bild vermittelt: Quelle: Schulenberg, Wolfgang, ISBN 978-363-164895-7, S.192 Protokoll der öffentliche Verkündung des mündlichen Urteils am 29.11.1994 Vorsitzender Richter Menz: ‚Dieser Prozeß ist genau genommen kein Spionageprozeß. Löffler hat kein Geheimmaterial geliefert. Für Abgeordnete gilt eine andere Messlatte.‘ ^(s. auch Hamburger Abendblatt v.6.9.1995) Das Urteil wurde von 3 Richtern unterschrieben, darunter auch von Dr. Carsten Mohr. Von ihm wird im www.Zeitzeuen-portal.de berichtet: "... Zudem wurde er 1972 in der DDR zu einer Haftstrafe für seine Unterstützung einer Fluchthelfer-Organisation verurteilt." Wieso ist er deswegen nicht als möglicherweise befangen durch einen anderen Richter ersetzt worden. Schon allein unter diesen Umständen scheint von einem fairen Verfahren nicht geredet werden können. (nicht signierter Beitrag von 217.149.167.26 (Diskussion) 12:32, 12. Feb. 2024 (CET))Beantworten

Fakten und Hintergründe:

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   Dr. Löffler ist Physiker. Seine Dissertation (1970) ist beim Deutschen Elektronen-Synchrotron (DESY) in Hamburg entstanden. Naturgemäß ist er vorwiegend auch dort geprägt worden, auch wenn er später zusätzlich ehrenamtlicher Feierabendpolitiker (CDU) in Hamburg wurde. Ein Druck¬exemplar seiner Arbeit ist im Herbst 1970 in die DDR geschickt worden (wahrscheinlich von der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt). Das Exemplar ist heute in der TU-Dresden einzusehen. Löffler war das nicht bekannt, aber er war interessierten Kreisen in der DDR bekannt, selbstverständ¬lich auch den dortigen Nachrichtendiensten. Löffler selbst hatte aber erst 1974 Kontakt durch eine Einladung einer Firma aus Dresden zur DDR aufgenommen und war vorher nicht einmal in OstBer¬lin.
   Das war nicht die einzige Dissertation die von West nach Ost "transferiert" wurde, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt. Viele Wissen¬schaftler haben es im Westen nicht für richtig gehalten, dass alle Kontakte zwischen beiden Teilen Deutschlands abgebrochen wurden. Der jüngste Hinweis darauf ist ein Ausschnitt aus der Zeitschrift der deutschen Physikalischen Gesellschaft (Physik Journal 12/2022, S. 52) mit Ihren ca. 55.000 Abonnenten anlässlich des Nachrufes auf den langjährigen DESY-Direktor und international bekann¬ten Physikers, dort heißt es:  
   "Schon während des Eisernen Vorhangs sorgte Soergel persönlich dafür, dass die Zeuthener Wis¬senschaftler (Anm.: aus der DDR) bei DESY arbeiten konnten, was bis dahin aus politischen Gründen verboten war". 
   Schließlich zog auch die Politik nach: Kultur- und -Technologietransferabkommen wurden ge¬schlossen. Selbst Bundesländer aller politischen Couleur überschlugen sich manchmal in euphorische Technologie-Unterstützungen der DDR (unter Hans Modrow), so auch Hamburg (s. Hamburg Abend¬blatt 22.04.198). Dr. Löffler wurde zum Technologiebeauftragten der CDU Hamburg für die DDR auf der Leipziger Messe 1988 ernannt, andere CDU- Abgeordnete aus Hamburg wurden für die Ressorts Hochschule -und Umweltschutz ernannt. 
   Dr. Löffler war als Physiker und auch später bei seiner selbständigen Tätigkeit wissenschaftlich tätig. Ungefähr die Hälfte seiner dann in 18 Jahren federführend abgewickelten Projekte hatten F&E- Charakter. Von diesen Kundenprojekten – wie offensichtlicht nicht anders vom Hamburger Strafgericht nicht anders festgestellt-  nicht ein Blatt in die DDR gegangen.  
   Nach der Pensionierung hat Dr. Löffler an der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt (Österreich) Geschichte studiert und einige Jahre auch wissenschaftlich gearbeitet. Diese Arbeit wurde abermals mit einer Dissertation (zum Dr. phil.) abgeschlossen. 
   In den Zeiten des Kaltem Krieges galt es den unkontrollierten Zusammenbruch in Gegenwart von 500.000 Sowjetischen Soldaten auf jeden Fall zu verhindern. Nur so ist es auch zu verstehen, dass selbst Franz-Josef Strauß nicht davon Abstand nahm, teils unter Einsatz konspirativen Methoden, Mil¬liarden-Kredite an die DDR zu vermitteln. Dabei hatte er hauptsächlich Kontakt zu dem Geheim¬dienst-Offizier der DDR-Staatssicherheit Alexander Schalck-Golodkowski, der auch als Wirtschafts¬funktionär tätig war.  
   Schließlich registrierte auch das HOLGericht in Hamburg diese Entwicklung nachträglich: Mit der Begründung, es bestünde kein öffentliches Strafverfolgungsinteresse mehr, wurde Dr. Löffler nach 14 Monaten aus der Haft entlassen. Er habe nicht spioniert und keine Geheimnisse verraten (s. auch Hamburger Abendblatt vom 06.09.1995). Aber er sei Politiker gewesen (gemeint: mit Kontakten zu einem militärischen Geheimdienst der DDR). An der rechtmäßigen Festnahme am 25.07.1994 auf öster¬reichischem Hoheitsgebiet wollte man nicht rütteln. Immer noch nicht hatten die Richter sich sachkundig bei dem Schengener-Abkommen gemacht, dem Deutschland schon lange angehörte, wo in den wichtigsten Punkten (Verhaftungen) die gleichen Polizeikompetenzen festgehalten sind wie im Grenzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik 1994. Die deutschen Grenzbeamtem sollen das nicht gewusst haben wie der die Staatsanwaltschaft in Salzburg annimmt? Dann hatten sie wohl auch keine Ahnung vom Schengener-Abkommen und hätten niemals und zwar niemals jahrelang an der Grenze Bayerisch Gmain (Deutschland) / Großgmain (Österreich) Dienst tun dürfen! Diese Entlastungsargument für die deutschen Grenzbeamten ist völlig abwegig. 


Aufhebung der Immunität und Verhaftung:

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Die vorhergehende Fassung bzgl. der Aufhebung der Immunität war besser. Lt. Hamburger Verfassung durfte die Bürgerschaft nur die Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt veranlassen (wie z.B. im Deutschen Bundestag), dann in einem weiteren Schritt die Durchsuchung seiner Räume und folgend durch einen letzten Schritt seine Verhaftung. Eilbedürftigkeit ist kein Grund an der Verfassung vorbei durch die Präsidentin die Durchsuchung zu veranlassen. Das Gesetzt, auf das sich die Präsidentin berief, war kein Verfassungsgesetz (es fehlte die zweite Lesung) und somit durfte es für diesen Zweck nicht angewendet werden. Ein solches Vergehen nennt man auch Verfassungsbruch. Heute gibt es in Hamburg diese verfassungswidrige Möglichkeit nicht mehr. Sie war in der Bundesrepublik zwar auch in 7 anderen Bundesländern möglich. Sie kam aber nie zur Anwendung und ist offensichtlich wegen der Verfassungswidrigkeit in allen Ländern aufgehoben und durch andere Regelungen ersetzt worden. Das Vorgehen der Hamburgischen Bürgerschaft 1994, auch noch ohne Anhörung bzw, Rechtsschutz des Verdächtigten, ist einer weiterer Rechtsbruch. Auch diese Vorgehensweise ist nicht durch Eilbedürftigkeit zu entschuldigen, da die Spionageaktivitäten zwischen der DDR und der Bundesrepublik schon einige Monate vorher still gelegt wurde. Unter diesen Gesichtspunkten wären geringere Maßnahmen gegenüber Löffler angebracht gewesen. Forciert hat aber das praktizierte Verfahren (Zulassen einer sofortige Verhaftung) wahrscheinlich auch der Vorsitzende des Verfassungsausschusses Martin Willich (CDU) Für ihn war Löffler ein parteiinterner Kritiker an Zuständen, die sich schon längere Zeit in der Hamburger CDU hinzogen. Das galt insbesondere für den Fall "Gerhard Orgaß" durch die CDU, der bundesweite Schlagzeilen zur Folge hatte. Es hätte insbesondere hanseatischen Gepflogenheiten entsprochen, wenn Willich sich befangen erklärt und den Vorsitz im Verfassungsausschuss in diesem Fall niedergelegt hätte.

Am 5. September 1994 hob dann die Bürgerschaft zu Beginn ihrer Sitzung um ca. 16:00 Uhr die Immunität auf, die lt. Druckdache 13/6641 auch eine Verhaftung zuließ. Löffler konnte an dieser Sitzung nicht teilnehmen, da ihn die Kriminalpolizei zwangsweise zum Zwecke der Verhaftung schon vorher in das Hamburger Polizeihochhaus gebracht hatte. Allein schon deshalb ist der Beschluss der Bürgerschaft vom 5.9.1991 nichtig, da kein Abgeordneter zwangsweise von der staatlichen Gewalt von einer Sitzung des Parlaments, dem er angehört, ferngehalten werden darf.

Weiterhin kommt hinzu (s. auch oben) , dass der Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgershaft am 4.09.1991 beschlossen hatte, dass zwar die Immunität des Abgeordneten Löffler aufgehoben werden sollte, also Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die ja schon vor Beschluss dieses Gremiums mit der Durchsuchung der Räume von Löffler im Gang waren, ermöglicht werden sollten, aber im abschließenden Petitum dieses Gremiums kein Hinweis auf die Verhaftung von Löffler zu finden ist. Diese weitergehende Maßnahme hätte einen weiteren Beschluss der zuständigen Gremien (Verfassungsausschuss und Bürgerschaft) erfordert. Diese Vorgehensweise ist ein grober Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot und gegen Art. 7 und Art. 15 Abs. 1 der Freien und Hansestadt Hamburg (vom 6.6.1052) gewesen.

Mündliche Urteilsverkündung:

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Das sollte man doch dem Leser nicht vorenthalten, wenn schon sonst der Artikel ein sehr einseitiges Bild vermittelt: Quelle: Schulenberg, Wolfgang, ISBN 978-363-164895-7, S.192 Protokoll der öffentliche Verkündung des mündlichen Urteils am 29.11.1994 Vorsitzender Richter Menz: ‚Dieser Prozess ist genau genommen kein Spionageprozess. Löffler hat kein Geheimmaterial geliefert. Für Abgeordnete gilt eine andere Messlatte.‘(s. Hamburger Abendblatt 6.9.1995).

Weiteres zur Urteilsverkündigung:

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Per Zufall wurde etliche Jahre nach dem Strafverfahren gegen Löffler erfahren, dass einer der 5 Richter, der auch das Urteil im Prozess gegen Löffler unterschrieben und sich stark engagiert hat, offensichtlich befangen war., wobei das Oberlandesgericht (2. Senat) sicher insgesamt davon Kenntnis hatte. Es handelt sich um den Richter Dr. Carsten Mohr, der die Justiz der DDR im Gefängnis Bautzen zu spüren bekommen hat. bis er von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft wurde ( https://www.zeitzeugen-portal.de/personen/zeitzeuge/carsten_mohr ). Rechtsmittel kann nun gegen das rechtswidrige Verhalten gegen den 2. Senat dieses Hamburger Oberlandesgericht nicht mehr eingebracht werden. Ein faires Verfahren sieht anders aus.

Politische und sonstige Aktivitäten von Gerd Löffler

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Löffler wird zwar als Politiker angekündigt, der ca. 13 Jahre ehrenamtlich in der Hamburgischen Bürgerschaft tätig war, von seinen Aktivitäten als Abgeordneter erfährt man allerdings fast gar nichts. Eine Recherche in der Parlaments Bibliothek steht völlig aus. So entsteht der wohl gewollte Eindruck als wenn Löffler in dieser Zeit sich nur als "Agent" der DDR betätig hat. Komisch, dass sich dann die Präsidentin der Bürgerschaft für seine Tätigkeit als Politiker bedankt. Also mehr Ausgewogenheit ist hier notwendig.

Ebenso erfährt man fast nichts von seiner beruflichen Tätigkeiten, denn von der Aufwandsentschädigung als ehrenamtlicher Abgeordneter konnte er wohl kaum existieren. Löffler - wie die anderen Abgeordneten dieser Zeit auch - bezieht nach dem Ausscheiden aus der Bürgerschaft keine Versorgung.

Nachfragen haben ergeben, dass die "Kundschafter des Friedens" keine Auskünfte über ihre Mitglieder geben, wohl aber auch Nichtmitglieder auf deren Webseite Meinungen u.a. äußern können. Das hat Löffler sicher getan. Bitte gründlicher recherchieren. Dort steht von ihm z.B. ein für die Hamburger Justiz wenig schmeichelhafter Bericht über seine Haftzeit. Der Verein ist 2022 aufgelöst worden! Er ist in keinem Vereinsregister zu finden. Stattdessen kann dieser Bericht auf der Webseite www.muenschenschraub.at nachgelesen werden.

Eine Frage ergibt sich auch, warum plötzlich, obwohl Löffler seit 1991 kein Politiker mehr ist und auch aus dieser Tätigkeit keine Pension bezieht, wenig professionell auf seinen Titel Dr.phil, erworben 2015, am Ende hingewiesen wird. Der Zweck ist mehr als durchsichtig. Was hat das mit der Periode seiner politischen Tätigkeit 1978-1991 zu tun?



Die inzwischen erfolgte Überarbeitung zeigt deutlich, daß Gerd Löffler immer ein Physiker war, der zwischenzeitlich auch Politik gemacht. Seine Arbeit als Politiker ist auch vom Text jetzt ungefähr so lang wie seine Agententätigkeoit

Findusinhamburg


Löffler war nie Agent des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit. Hier wird er aber so katalogisiert und der Eindruck erweckt, als wenn er für die STASI gearbeitet hätte. Das ist eigentlich unerhört. Löffler hat, wie aus einer Niederschrift des mündlichen Urteils des Oberlandesgerichts in Hamburg hervorgeht, die von Prozessbeobachtern angefertigt wurde, auch nie spioniert und also auch nichts verraten (s. auch Archiv Hamburger Abendblatt vom 9.6.1995). Auch unter diesem Gesichtspunkt ist der veröffentlichte Text zu seiner Person völlig falsch in Wikipedia eingeordnet worden. Wikipedia macht sich selbst völlig unglaubwürdig, wenn solche Fehler in der Berichterstattung bzw. Information zu einer Person auftreten. Das ist Rufschädigung, unabhängig davon, ob gewollt oder nicht gewollt.


Fazit

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30 Jahre nach der fragwürdigen Rechtsgrundlage, die zur Durchsuchung von Löfflers Räumen am 4./5.09.1990 führte, denn die Bürgerschaft in Hamburg hatte seine Immunität noch gar nicht aufgehoben, stellt sich die Frage, wie sich die westdeutsche Justiz, der Verfassungsschutz und die Hamburger Bürgerschaft, vorab der zuständige Verfassungsausschuss der Bürgerschaft, derart von einem STASI-Überläufer hatten täuschen lassen, denn von den konkreten Löffler angelasteten Verratsaktionen (Geheimnisverrat oder Verrat von vertraulichen Unterlagen), die dann zu öffentlichen Vorwürfen wie Landesverrat, Spitzenagent, STASI-Agent usw. führten, konnte nicht ein Einziger konkreter Fall durch das Gericht nachgewiesen werden. Hier witterte man wohl die Chance einen Feierabendpolitiker aus Hamburg stellvertretend für manchen anderen prominenten DDR-Reisenden aus der Politik nach Honnecker und Co. vorzuführen, deren DDR-Akten rechtzeitig und sorgfältig beseitigt wurden. (nicht signierter Beitrag von 77.116.215.166 (Diskussion) 11:15, 31. Dez. 2020 (CET))Beantworten

/// Das sog. "Fazit" ist eine Meinung/Kommentar. Die derzeitige Darstellung in Wikipedia stellt m.E. unverändert gut die Faktenlage dar. Neue Erkenntnisse/Quellen, die zu Korrekturen führen müßten, kann ich im "Fazit" nicht erkennen. Findus in Hamburg (nicht signierter Beitrag von Findusinhamburg (Diskussion | Beiträge) 13:57, 31. Dez. 2020 (CET))Beantworten