Diskussion:Gericht
Gerichtsfähig
[Quelltext bearbeiten]Mal eine Frage: Was bedeutet "nicht gerichtsfähig" nach ärztlichem Attest? (nicht signierter Beitrag von 188.101.80.211 (Diskussion) 12:00, 8. Jan. 2013 (CET))
Zitatquelle
[Quelltext bearbeiten]Hat jemand eine Quelle für das erwähnte lateinische Zitat "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei", und besonders dafür, dass es sich um eine römische Juristenweisheit handelt? Grüße Dumbox (Diskussion) 09:35, 3. Aug. 2013 (CEST)
Finanzierung
[Quelltext bearbeiten]Durch welche Mittel werden die Gerichte in Deutschland finanziert? Über nimmt das der Bund oder das Bundesland? Gibt es Unterschiede zwischen den Gerichten der Form, dass Amtsgerichte ausschließlich durch die Städte im Zuständigkeitsbereichs dieses Amtsgericht finanziert werden etc.? Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:28, 20. Jun. 2014 (CEST)
- Im Internet hab ich nichts gefunden. Ich denke mal, Bundesmittel gibt es für Bundesgerichte, alle anderen ordentlichen Gerichte wird aus den Länderhaushalten bewirtschaftet. Warum sollte es auch Bundesmittel für die Ländergerichte geben? Indirekt evtl. über den Länderfinanzausgleich (ein völlig antiquiertes Instrument). Zusatzfrage: Gibt es irgendwo in Deutschland Gerichte, die sich selbst finanzieren (Gebühren etc.)? --80.226.24.4 10:14, 20. Jun. 2014 (CEST)
Alle Gerichte gehören zur Judikative?
[Quelltext bearbeiten]Es gibt bekanntlich auch Gerichte, die im Artikel nicht erwähnt werden. Gehören die alle wirklich zur Judikative? Beispiele: Kirchengericht, Schiedsgerichtsbarkeit, Sportgericht, Internationales Skatgericht usw.. Wie kann ein "Gericht" der rechtsprechenden Gewalt angehören, wenn es für die Beteiligten keinen Zwang gibt, die Urteile dieser Gerichte anzuerkennen? Das Internationale Skatgericht kann ja wohl keine Zeugen von der Polizei vorführen lassen - oder?
Im Grundgesetz Artikel 92 ist zudem nicht jegliches "Gericht" als Bestandteil der Judikative definiert, sondern nur ganz bestimmte Gerichte: "Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt."
Der Artikel heißt "Gericht". Es sollten nicht nur die im Grundgesetz definierten, sondern alle Organisationen die sich "Gericht" nennen, behandelt werden. Ilsebill (Diskussion) 17:18, 30. Nov. 2015 (CET)
- Gerichte entsprechen auch Hauptsächlich der Executive, kann man, wenn auch vielleicht weiter hergeholt, mit dem Urteil der Exekution ( Hinrichtung) gleichen, welche es bei uns in Deutschland nicht mehr gibt.
- Aufbau der Gerichte entspricht je nach Kammer, erst: der Vorsitzende dann die Beisitzenden oder auch gleich Laienrichter, sind dann führende Personen, also Selbstständige, Vorsitzende, Direktoren und dann die Schöffen Arbeiter, Angestellte. (nicht signierter Beitrag von 77.187.254.136 (Diskussion) 22:17, 21. Mai 2017 (CEST))
- lern erst mal fertig ;-) Brainswiffer (Disk) 08:28, 22. Mai 2017 (CEST)
- Hatte ich vergessen da derjenige welcher sich " Brainswiffer" nennt wohl aus dem Bereich kommt, ich höre..., vielmehr lese ich vielleicht etwas zur Sache. (nicht signierter Beitrag von 176.94.48.75 (Diskussion) 04:14, 9. Jun. 2018 (CEST))
- lern erst mal fertig ;-) Brainswiffer (Disk) 08:28, 22. Mai 2017 (CEST)
in alto mari?
[Quelltext bearbeiten]in alto mare! (nicht signierter Beitrag von 178.11.201.79 (Diskussion) 22:35, 22. Feb. 2017 (CET))