Diskussion:Gerichtsvollzieher (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 32X in Abschnitt Was bedeutet "Gerichtsvollzieher (b)"?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gerichtsvollzieher (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Bild

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Das Bild der Haustür des Tirschenreuther Gerichtsvollziehers ist ja herzallerliebst aber in diesem Artikel doch völliger Quatsch! Raus damit weil lächerlich :) LG --NobbiNobb 22:28, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wie schon weiter oben angesprochen, ist das Bild (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gerichtsvollzieher_Amtsgericht_Tirschenreuth.jpg) zu löschen. Es entspricht absolut nicht den WP-Regeln zur Illustration. Es zeigt letztlich nur eine Haustür eines Gerichtsvollziehers. Die Bebilderung eines Artikels sollte immer dem besseren Verständnis des Textes dienen, nie allein der Zierde. ist hier also eindeutig nicht erfüllt. Das Bild bietet dem User keinerlei Mehrwert.
Der User, der das Bild dennoch immer wieder einfügt (und der zufällig auch der Fotograf des Bildes ist), wird entsprechend informiert.--Squarerigger (Diskussion) 16:44, 20. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Vollziehungsbeamte

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sollten evtl. einen eigenen Artikel erhalten. --Bubo 23:19, 7. Nov 2004 (CET)

Bezeichnung Exekutor

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Die Bezeichnung Executor wird nach meiner Kenntnis nur in Österreich verwendet. In Süddeutschland (vermutlich ist Bayern gemeint) ist mir die Bezeichnung noch nicht unter gekommen. Auch in Bayern wird nur der Begriff Gerichtsvollzieher verwendet.

- Auch in Baden-Württemberg nie gehört.

Auch in Österreich heissen diese Leute Gerichtsvollzieher soweit ich weiss... Allerdings nennt man ihre tätigkeit exekution, was nichts anderes ist als vollziehen auf latein.

--wir benutzen in der Tat noch den begriff Exekutor - allerdings nur im Dialekt und fast nur im Großraum Wien. --Willmaster 19:38, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Entschuldigung Bitte! Aber das ist falsch. Der Begriff Exekutor kommt aus der Justiz. Dort gibt es die EO - Exekutionsordnung - welche in Österreich dem Executionsgericht die Kompetenz des "Schuldeneintreibens" zuschreibt.

hier der Link:

http://www.jusline.at/Exekutionsordnung_(EO)_Langversion.html

Kann das bitte jemand ändern, ich bin "Schriftstellerisch" nicht so begabt wie man merkt.

Und es wäre nett, wenn man Recherchen anstellt bevor man einen Blödsinn schreibt. Dann lieber gar nix.

LG -- 86.32.182.47 00:02, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Änderungen

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  • Die Gerichtsvollzieherordnung wurde zum 01.08.2012 geändert. Die Texte zu diesem Thema sollten dringend angepasst werden, da Gerichtsvollzieher nun keine Beamten mehr sind.

Das habe ich unter Verweis auf den aktuellen Gesetzestext versucht zu ändern und sogar §2 der GVO zitiert, in dem ausdrücklich auf die Selbständigkeit im Handeln der GV verwiesen wird, dennoch werden diese Änderungen ohne Angabe von Gründen oder mittels faktischen Belegen wieder verworfen und unwahre und falsche Aussagen getroffen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

  • Absoluter Quatsch. Auch nach dem 01.08.2012 sind Gerichtsvollzieher weiterhin Landesbeamte mit der sich daraus ergebenen Beamtenbesoldung. Die GVO wurde lediglich entschlackt um z. B. Wiederholungen, die sich aus dem Gesetz bereits ergeben, nicht noch einmal in der GVO auftauchen. In § 154 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) steht ausdrücklich, dass Gerichtsvollzieher Beamte sind. Das dem nicht so sei, ist ein Hauptargument der sog. Reichsbürger!
  • Es fehlen weitergehende Aufgaben des Gerichtsvollziehers, vor allem die Zustellung von Schriftstücken. Dies ist zwar nicht die Hauptaufgabe, aber für viele Laien, die z.B. bei finanziellen Forderungen oft unnötigerweise erst mal Geld für Einschreiben etc ausgeben, oft die wichtigste. Hier: http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Zustellung/zustellung.html scheint es ganz gut erklärt zu sein, mir fehlt aber das Wissen, um es zu prüfen und den Artikel selbst zu ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 77.8.111.8 (Diskussion) 10:43, 9. Nov. 2011 (CET)) Beantworten
  • Löschung des Linkes zur Rechtspflegerseite.de sollte durchgeführt werden. Was hat diese Seite mit dem "Gerichtsvollzieher" zu tun.
  • Ähnliches gilt für paschold.us. Hier wird die Zwangsvollstreckung erklärt, allerdings nicht der Begriff Gerichtsvollzieher.
  • Nochmals die Frage zu den Richtlinien. Auf anderen Seiten (z.B. zum Rechtspfleger) werden Foren und private Seite als Weblink veröffentlicht. Hier beim Thema Gerichtsvollzieher scheint dies nicht möglich zu sein. Wie sind nun die Richtlinien von Wikipedia. Gelten diese nicht für alle Artikel ?

Hinweis zur Änderung im Juni 2007

  • was darf in Wikipedia nun unter Weblinks veröffentlicht werden. Bei anderen Wiki Seiten (z.B. Schornsteinfeger, Rechtspfleger oder Amtsgericht) sind auch private Links zu Verzeichnissen oder weiterführenden Seiten zu sehen. Dies ist meiner Meinung nach sehr sinnvoll. Nur bei dem Begriff Gerichtsvollzieher soll dies nicht möglich sein ? Warum ?

Hinweis zur Änderung vom 19.04.07

  • Lind der-gerichtsvollzieher.de wurde wieder entfernt. Anscheinend versucht hier jemand unter allen Umständen seine private Seite über Wikipedia bekannt zu machen. Begründung für die Löschung: Links auf Linksammlungen sollten nicht Bestandteil von Wikipedia Artikeln sein, da diese nicht den Charakter einer Begriffserklärung haben.

Hinweise zur Änderung vom 26.03.07

  • Link der-gerichtsvollzieher.de wurde wieder entfernt, da dieser lediglich eine Linksammlung beinhaltet. Eigene Erläuterungen zum Gerichtsvollzieher fehlen weitestgehend. Einfache Linksammlungen sollten jedoch nicht Bestandteil von Wikipedia Artikeln sein (ich bitte um Diskussion falls jemand anderer Meinung ist)

Hinweise zur Änderung vom 18.03.07

  • Link der-Gerichtsvollzieher.de wurde entfernt, da dieser mit dem Internet-Explorer nicht mehr abrufbar war und es sich lediglich um eine Linksammlung handelte die wenig Informationen zum Beruf des Gerichtsvollziehers bringt. Es sollte überlegt werden, den Link www.paschold.us einzufügen, da dieser mit die besten Informationen zum Gerichtsvollzieher bietet.

Hinweise zu den Änderungen bzw. Ergänzungen vom 3. Jan. 2007, 17:41 von Benutzer:195.93.60.70:

  • "Gerichtsvollzieher sind immer Beamte des Amtsgerichts. Nicht zu verwechseln mit Vollziehungsbeamten der Finanzämter oder den Stadtverwaltungen."
Der Satz ist überflüssig. GVZ sind Landesbeamte, nur die Dienstbehörde ist das Amtsgericht. Zu den Vollziehungsbeamten gibt es ein eigenes Lemma.
Der Satz ist irreführend. Sie sind nun mal "nur" Beamte des mittleren Dienstest aus der Justizverwaltung. Das ist auf keinen Fall eine "Sonderlaufbahn". Ob inzwischen auch eine nennenswerte Anzahl von GVZ im gehobenen Dienst ist, bitte ich zu belegen.
  • "Der Gerichtsvollzieher ist ein unabhängiges Organg der Rechtspflege und somit, wie auch Richter, nicht an Weisungen gebunden. Gerichtsvollzieher unterliegen keiner festen Dienst- oder Arbeitszeit"
Hier einen der richterlichen Unabhängigkeit vergleichbaren Status zu konstruieren, ist ungerechtfertigt. Sie haben einen unmittelbaren Dienstvorgesetzten (den aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts) und sind daher auch, natürlich im Rahmen der entsprechenden Vorschriften, weisungsgebunden.

Die entsprechenden Änderungen haben ich revertiert. --Pelz 19:40, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Löschung Link www.der-gerichtsvollzieher.de

Es handelt sich hier keinesfalls um eine reine Linksammlung. -> A-Z, Vollstreckung, Lohnpfändung, Infothek pp. Es ist m.W. die meistge- und -besuchte Seite zum Thema GV + Vollstreckung im deutschsprachigen Internetraum. Alle gängigen großen Suchmaschinen haben m.W. diese Seite als Nr. 1 unter "Gerichtsvollzieher" gelistet. Sie ist kompetent, umfangreich und das Umfassendste zu diesem Thema. Änderungen vom 03.01.07 Thema: Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte Auch wenn es hier ein eigenes Lemma gibt, verstehen die meisten Leute den Unterschied nicht und sollten immer darauf hingewiesen werden. Thema: Sonderlaufbahn GV Der GV ist in allen Bundesländern eine Sonderlaufbahn des Mittleren Dienstes. Vereinzelt werden auch Beamte des Gehobenen Dienstes als GV eingesetzt. Thema: "Der Gerichtsvollzieher ist ein unabhängiges Organg der Rechtspflege und somit, wie auch Richter, nicht an Weisungen gebunden. Gerichtsvollzieher unterliegen keiner festen Dienst- oder Arbeitszeit" Hier einen der richterlichen Unabhängigkeit vergleichbaren Status zu konstruieren, ist ungerechtfertigt. Sie haben einen unmittelbaren Dienstvorgesetzten (den aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts) und sind daher auch, natürlich im Rahmen der entsprechenden Vorschriften, weisungsgebunden Unter www.der-gerichtsvollzieher.de kann man unter "Infothek" und dort "Berufsbeschreibung" die Dreiteilung des GV in seiner Funktion als Landesbeamter, Kostenbeamter und selbständiges Vollstreckungsorgan genau nachlesen und obige "Berichtigung" ad absudum führen. Ich selbst habe die Lust mich in Wikipedia einzubringen sofort wieder verloren, da ich kein Vergnügen daran finde, dass "User", die wenig oder keine Ahnung von der Materie haben wild drauflos korrigieren. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 172.158.139.61 (DiskussionBeiträge)


Es handelt sich trotzdem nur um eine Linkliste mit sehr wenig eigenen Inhalt. Der Versuch die Seite hier in der Diskussion mit eigener Überschrift und Verweis auf den Link einzubauen, stützt die These, dass Wikipedia als Werbefläche für diese Seite benutzt werden soll. Zwecks Verlinkung mit Wikipedia eignet sich die Seite www.paschold.us wesentlich besser. Hier sind umfangreiche eigene Arbeiten zum Thema Gerichtsvollzieher zusammengefasst. Allerdings ist dies nur meine Meinung. Sollten anderen Teilnehmer anderer Meinung sein, bitte ich dies mitzuteilen.

Neuregelung Gerichtsvollzieherordnung

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Wie relevant ist dieser Artikel? Sollte das stimmen, wären (neu eingestellte) Beamten keine Beamten mehr. Kann das jemand bestätigen? --H.A. (Diskussion) 14:04, 29. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Hier wäre zunächst zu klären, wie das in den jeweiligen Bundesländern gehandhabt wird, denn die Justiz ist m.E. Ländersache. Eine pauschale Aussage dazu wäre also schwierig.--Squarerigger (Diskussion) 15:53, 29. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Das Forum ist als Quelle eher ungeeignet.
Siehe aber im Artikel Gerichtsvollzieher_(Deutschland)#Pläne_zur_Neuordnung_des_Gerichtsvollzieherwesens
Es gibt einen Gesetzentwurf http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/235/23594.html
Eingebracht über den Bundesrat (zum ersten Mal 2007), wird aber wohl auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Bundestag verabschiedet. Liegt wohl daran, dass es dem Bund sch...egal ist, ob das Gerichtsvollzieherwesen für die Länder ein Zuschussgeschäft ist.
--Carl B aus W (Diskussion) 15:59, 29. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Auch wenn es nicht quellentauglich gemäß WP:Q ist, möchte ich doch gerne das Gespräch wiedergeben, welches ich letztes mit einem befreundeteten Gerichtsvollzieher geführt habe. Die Ergebnisse (zumindesdt für mein Wohnsitz-Bundesland zutreffend):
  • Gerichtsvollzieher sind hierzulande nach wie vor Beamte.
  • Sie sind auch weiterhin als solche tätig und sind nach wie vor berechtigt, die amtlichen Handlungen (z.B. Abnahme der EV) vorzunehmen.
  • Die Reform des Gerichtsvollzieherwesens in der Form, wie sie im Artikel genannt wird, ist nicht umgesetzt.--Benutzer:Squarerigger 12:32, 11. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ja, das ist auch mein Kenntnisstand. Ob die Nichtumsetzung des ganzen daran liegt, ob es -- wie Carl B aus W meint -- daran liegt, dass "es dem Bund sch...egal ist, ob das Gerichtsvollzieherwesen für die Länder ein Zuschussgeschäft ist" oder daran, dass er Bedenken daran hat, hier eine der Kernaufgaben des Staates zu privatisieren, kann dahingestellt werden. --Taste1at (Diskussion) 12:50, 11. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Schaun mer mal, wie es weitergeht. --H.A. (Diskussion) 12:33, 30. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Mittlerweile gibt der Artikel die aktuelle Situation korrekt wieder: Es gab 2007 und 2010 jeweils einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der aber beide Male nicht verabschiedet wurde. Dem Informations- und Informationssystem des Bundestages nach sind diese beiden Änderungsgesetze, obwohl vom Bundesrat verabschiedet, im Bundestag nie über den Status eines Entwurfs hinausgekommen und wurden dann durch Ablauf der Legislaturperiode erledigt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass zwischn der Einbringungen in den BT und dem Ablauf der Legislaturperiode mitunter ganze zwei Jahre vergingen ohne dass es irgendein ergebnis gegeben hätte. Das sieht nicht danach aus, als ob ein Wille zu entsprechenden Änderungen auf Bundesebene gegeben wäre. Das mag nicht nur an der Kostenfrage oder an der Aufgabenverteilung innerhalb des Staates liegen, sondern auch an dem formalen Erfordernis, dass eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Allein der Umstand, dass das Grundgesetz geändert wird, erzeugt dann weitere mediale Aufmerksamkeit für eine Gesetzesänderung, die auch ohne Notwendigkeit einer GG-Änderung schon höchst fraglich scheint. Das mag ein weiterer Grund für dieses Verschleppen einer Entscheidung sein.

Ein anderer Aspekt (BT-Drs. 17/1225, S. 109) ist die deutliche Erhöhung der Kosten, für die der Gläubiger im Fall der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung einzutreten hätte. Die Bundesregierung befürchtet, dass Gläubiger bei höherer Kostenlast auf die Beitreibung kleinerer Summen verstärkt verzichten könnten (das ist für die Gerichtsvollzieher natürlich super, verdienen sie doch mit Kleinscheiß nicht viel). Mögliche Folge wäre eine Verschlechterung der Zahlungmoral, die nicht nur Großunternehmen, sondern vor allem auch Kleinunternehmer, Mittelständler und Arbeitnehmer träfe. Die im Änderungsgesetz vorgesehene Kostenhöhe sieht die Bundesregierung schließlich als nicht mehr angemessen an. Auch die durch das Änderungsgesetz vorgesehene, weitgehende Legalisierung der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Privatpersonen sieht die Bundesregierung kritisch. --88.130.86.73 19:58, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Ich möchte gerne diesen Link beitragen zur Diskussion. Wenn ich es richtig verstehe gibt es mit dem Urteil Stellung des Gerichtsvollziehers, OLG München 9 VA 17/12 einigen Diskussionsbedarf. [1] (nicht signierter Beitrag von 92.117.99.26 (Diskussion) 20:18, 13. Dez. 2019 (CET))Beantworten

Gerichtsvollzieher in anderen Ländern

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Wieso gibt es keine Möglichkeit in die englische oder französische Wikipedia zu verzweigen?

Über die hiesige Dialektbezeichnung "Hussjee" für einen Gerichtsvollzieher bin ich auf die "Huissier de justice" gestoßen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810B:8340:32C:781A:44E:902A:DCB4 (Diskussion | Beiträge) 23:34, 12. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Wie lautet der Artikelname noch gleich? Ach ja, Gerichtsvollzieher in Deutschland. Im Klartext: es geht hier eigentlich nur um das deutsche GV-Wesen.--Squarerigger (Diskussion) 07:18, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dann müsste man konsequenterweise die Links auf niederl., poln. und russ. WP rauswerfen, weil sich die dortigen Artikel nicht mit dem deutschen GV-Wesen beschäftigen. --Carl B aus W (Diskussion) 13:22, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten

bitte gesamten Artikel aktualisieren

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1. Eingangsvoraussetzung und Studium in Baden-Württemberg aktualisieren: www.mit-recht-in-die-zukunft.de/gerichtsvollzieher 2. In Bayern wurde die Besoldung längst bis A10 angepasst: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG- ANL_11?AspxAutoDetectCookieSupport=1 Es gibt somit "Gerichtsvollzieher, Obergerichtsvollzieher und Hauptgerichtsvollzieher". 3. In Baden-Württemberg handelt es sich bei der Gerichtsvollzieherlaufbahn um eine Laufbahn des geh. Dienstes 4. Bachelor Studium (LL.B) ergänzen (nicht signierter Beitrag von 79.234.204.30 (Diskussion) 22:35, 24. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Hab's eingearbeitet. --Grüße, Auke Creutz um 18:44, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Was bedeutet "Gerichtsvollzieher (b)"?

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steht nichts im Text --77.4.211.16 20:30, 15. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Eine klare Auskunft oder von mir aus auch einen Darstellenden Artikel, ergibt das alles nicht, zudem als Nachweis, mehr auf einer Werbeseite zu verweisen, welche auch keine klare "Ansage" dazu ergibt , ist fast der Hohn.

Ich würde als Nachweis, von der Seite Amtsgericht, Hamburg, Gerichtsvollzieher - Justiz - FHH - Justizportal; auch Ausbildung Gerichtsvollzieher - FHH - Hamburg.de gehen, hierbei haben andere Bundesländer ähnliche Seiten, zumal es auch Zusammenarbeiten gibt. (nicht signierter Beitrag von 165.225.72.54 (Diskussion) 22:37, 14. Oktober 2017 (CET))

„Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizdienstes verbleiben nach bestandener Prüfung bei Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst zunächst in ihrer bisherigen Rechtsstellung und führen die Dienstbezeichnung "beauftragte Gerichtsvollzieherin" oder "beauftragter Gerichtsvollzieher", abgekürzt "Gerichtsvollzieherin (b)" oder "Gerichtsvollzieher (b)".“

Karriere – Berufe in der Rechtspflege – Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher (letztes Aufklappmenü), Justizministerium Hessen -- Grüße, 32X 21:00, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten