Diskussion:Geschichte Französisch-Guayanas

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:3032:10:D9F3:B285:6295:D45F:9E1C in Abschnitt Artikel voller Fehler
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Geschichte Französisch-Guayanas“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Probleme der Gegenwart

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Die Gründung der CSG und die Stationierung der Fremdenlegion in Französisch Guayana sollte nicht unter der Überschrift "Probleme der Gegenwart" stehen. -- Voyager2 17:57, 14. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

COVID-19-Pandemie in Französisch-Guyana

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Guten Tag der Artikel COVID-19-Pandemie in Französisch-Guayana existiert bisher nur als Weiterleitung. Mindestens ein kurzer Vermerk zu dem Geschehen wäre z.B. umseitig im Abschnitt Probleme der Gegenwart sinnvoll. Per Stand heute (23. Juni 2020) ist die Region trauriger Spitzenreiter der weltweiten Statistik mit „389 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen“. Details und Daten finden sich u.A. in en:COVID-19 pandemic in French Guiana oder per Weiterleitung nach COVID-19-Pandemie_in_Frankreich#Überseegebiete. Grüße 80.187.109.157 12:15, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Vorgeschichte

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Ich habe, weil der Abschnitt zur Vorgeschichte nahezu inexistent war, die Teile aus der französischen Wikipedia übersetzt, die mir brauchbar erschienen. Allerdings fehlen dort Quellen. --Yupanqui (Diskussion) 14:20, 24. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Artikel voller Fehler

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Der Artikel enthält in den nicht quellenbelegten Abschnitten zahlreiche Fehler:

  • Die Einführung von Sklaven afrikanischer Herkunft zur Bewirtschaftung von Zuckerrohrplantagen wird im Abschnitt "Erste wirtschaftliche Erfolge" ohne genaues Datum erst nach den Napoleonischen Kriegen genannt. Tatsächlich begann die Bewirtschaftung solcher Plantagen mit Hilfe afrikanischer Sklaven jedoch zu Beginn der französischen Kolonisation Mitte des 17. Jahrhunderts und setzte sich im 18. Jahrhundert fort; der im Artikel ausführlich geschilderte Versuch, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts freie europäische Siedler in größerer Anzahl anzusiedeln, blieb demgegenüber eine Episode. Zur Zeit der französischen Revolution wurde die Sklaverei bereits einmal abgeschafft und erst von Napoleon wieder eingeführt, der transatlantische Sklavenhandel wurde nach dem Wiener Kongress aber 1817 in Frankreich ebenso wie zuvor in Großbritannien zumindest nominell verboten, so dass die weitere Einfuhr von Sklaven nach Guayana von da an illegal war, wenn auch die Umsetzung des Gesetzes verschleppt wurde.
  • Für die Zeit nach der Abschaffung der Sklaverei 1848 heißt es, die freigelassenen Sklaven hätten sich im Dschungel niedergelassen und dort Siedlungen nach dem Vorbild ihrer afrikanischen Heimat gegründet. Die sogenannten "Bushinengue" wie die Ndyuka oder Saramaccaner, die tatsächlich in Französisch-Guayana ebenso wie in Suriname im Urwaldgebiet leben, sind jedoch Nachfahren von Sklaven, die bereits im 18. Jahrhundert vor allem aus dem benachbarten, damals niederländischen Suriname in den Urwald geflohen sind und seitdem frei geblieben sind, nicht Nachfahren der 1848 in der französisch beherrschten Küstenregion freigelassenen Sklaven.
  • Im weiteren ist davon die Rede, dass in bestimmten Jahren Schiffsladungen mit angeworbenen Arbeitern aus Asien sowie Strafgefangenen aus Europa "landeten", ohne zu erwähnen, wer das alles organisiert hat. Tatsächlich hat Napoleon III. auf diese Weise versucht, neue Arbeitskräfte nach Guayana zu bringen, da die ehemaligen Sklaven nach ihrer dauerhaften Befreiung auch ohne Flucht in den Urwald nicht mehr zur Zwangsarbeit gezwungen werden konnten.
  • In dem Abschnitt, der die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts behandelt, heißt es, die "einheimische Bevölkerung" sei durch das "Apartheid-ähnliche System des Code de l’indigénat massiv unterdrückt" worden. Dabei ist erstens unklar, wer genau mit der "einheimischen Bevölkerung" gemeint ist, da die indigenen Völker, die "Bushinengue" und die Nachfahren der Sklaven in der Küstenregion drei verschiedene Gruppen sind. Zweitens wird dabei übersehen, dass der französische Code de l’indigénat im 19. und 20. Jahrhundert in Algerien, in den im 19. Jahrhundert neuerworbenen Kolonien im subsaharischen Afrika, in einigen Gebieten Asiens und in Neukaledonien galt, aber gerade nicht in den alten französischen Kolonien der Karibik einschließlich Guayanas, in denen die ehemaligen Sklaven nach ihrer Freilassung im Prinzip französischem Zivilrecht unterstanden und zudem eine gesetzliche Rassentrennung nicht vorhanden war, so dass auch Nachfahren von Sklaven in Beamtenpositionen aufsteigen konnten. Was tatsächlich zur Unterdrückung der Mehrheit der einheimischen Bevölkerung beitrug, war die extreme wirtschaftliche Ungleichheit kombiniert mit der faktischen, aber nicht rechtlichen rassischen Diskriminierung und dem vom Mutterland abweichenden kolonialen Recht, das aber eben prinzipiell für alle galt und nicht für spezifische Gruppen von Indigenen.
  • In dem Kapitel "Probleme der Gegenwart" - das seinem Titel nach ohnehin nicht in einen explizit mit der Geschichte befassten Artikel gehört - wird über die Dezentralisierung berichtet und die "Zweigleisigkeit der nunmehr verdoppelten, nebeneinander existierenden Verwaltungsstrukturen des Départements und der Region" beklagt, die bis heute nicht beseitigt worden sei. Tatsächlich sind Region und Département bereits vor inzwischen fast neun Jahren (2015) fusioniert worden. An der "Zweigleisigkeit" der Verwaltungsstrukturen ändert das allerdings nichts, da in Guayana wie überall in Frankreich die zentralstaatlichen Behörden unter Leitung des Präfekten parallel zu den Behörden der Gebietskörperschaften bestehen, die zudem auch in Guayana noch die kommunalen Verwaltungen auf lokaler Ebene umfassen. Das staatliche, regionale, départementale und kommunale Verwaltungen nebeneinander bestehen, ist ein allgemeines Charakteristikum der französischen Verwaltungsstruktur, die keine Auftragsverwaltung der Gebietskörperschaften für den Staat und keine administrative Hierarchie der Gebietskörperschaften kennt. Die Besonderheit der Überseedépartements bestand bzw. besteht nur darin, dass die Gebietskörperschaften zweier verschiedener Ebenen deckungsgleich waren bzw. sind. Die Zweigleisigkeit ist tatsächlich nur dort ein administratives Problem, wo die Aufgabenzuweisung nicht klar die verschiedenen Ebenen trennt, was aber gar nichts mit der Frage zu tun hat, ob bestimmte Gebietskörperschaften deckungsgleich sind oder nicht.

--2A02:3032:10:D9F3:B285:6295:D45F:9E1C 11:39, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten